sehr unwahrscheinlich, eher unmöglich, zumal es vermutlich auch kein Rotlichtverstoss war, da die Haltelinie nicht sichtbar ist und daher vermutlich noch etwas vor der ersten Linksabbiegerampel markiert ist und das überfahren zählt.

...zur Antwort

kein problem, so lang Du auf Wegen bleibst verschwinden sie von alleine wenn Du kommst und wenn nicht greifen sie auch nicht an.

Selbst im Wald unproblematisch, wenn Du die Augen auf hast, die Fluchtdistanz ist recht klein (schätze mal 30, m), erst wenn du näher wärst, würden sie Dich vertreiben wollen, wenn sie Junge habe.

...zur Antwort

du bekommst nicht nur eine Teilschuld, es sei es kann jemand nachweisen, das Rot war für den anderen, der hat nun mal Vorfahrt, ob er vorher an einem Fußgängerüberweg rot überfahren hat oder nicht.

...zur Antwort

nur wenn Du auch eine Haltelinie hast

...zur Antwort

ignorieren, aber nicht unbedingt wiederholen

...zur Antwort

bei dem mädchen sieht es toll aus, bei einem mann gefällt es mir gar nicht, aber wäre ja seine sache

...zur Antwort

frage ist ja eher was sie sich merken, die einen merken sich die grobe form, die anderen die stimme, die 3. den geruch, aber irgendwas merken können sie sich auf jeden fall

...zur Antwort

klar darf man, ist halt asozial, solche typen gibt es zur genüge, kann man, muss man aber nicht, drüber aufregen sollte man sich nicht

...zur Antwort

jede Ampel hat eine Haltelinie.

Wenn die schon vor der Einbiegung wäre, könntest Du, nach überfahren der Haltelinie und es wird Rot, weiter fahren, weil Du ja schon drüber bist, bei der linie kurz davor musst Du noch halten.

Außerdem würde ich als erstes Kfz noch bis zur Haltelinie fahren, da behindere ich auch keinen, das 2. Kfz sollte dann ne Lücke lassen.

Der aus der Seitenstrasse kann auch bis ganz an die Haltelinie fahren.

und zu allerletzt: bei der Berechnung der Grünphasen wird die Länge der Kreuzung ab der Haltelinie für die Räumzeiten" verwendet, daher spätere Haltelinie, kürzere Räumzeiten und Phase wo alle rot haben ist kürzer, find die Linie also ok, vor der Kreuzung wäre aber auch nicht schlimm.

...zur Antwort

stehst du auf der strasse bist radfahrer, stehst du auf dem fußweg bist fußgänger, beim abbiegen ist fußgängern vorrang zu gewähren, mit hauptstraße oder nicht hat das nix zu tun

...zur Antwort

wenn du den blitzer ausgelöst hast, bist geblitzt, nach deiner beschreibung war es allerdings kein qualifizierter verstoss, d.h.h nicht schon eine sek. rot, dann bleibts bei geldstrafe, nach alter stvo wars ein punkt und 75€ glaub ich, wie es jetzt ist wirst du erfahren, aber sicher kein fahrverbot, wenn es echt noch gelb war.

...zur Antwort