Hallo mousseauchoc,

die Fragen und Tipps von JaninaR24 sind grundsätzlich schon mal richtig.

Als ersten Schritt solltest du eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für deine zu vermietende Immobilie erstellen, um dir einen Überblick über die Erlöse, Kosten und den daraus resultierenden Gewinn zu verschaffen. So kannst du ermitteln, welche Renovierungskosten du in den kommenden Jahren "schultern" kannst und welche Mindestmiete für eine tragfähige Rendite notwendig ist. Leider machen viele Eigentümer die Erfahrung, dass bei der Vermietung ihrer Immobilie deutlich weniger Geld übrig bleibt, als es die Mieteinnahmen vermuten lassen.

Weitere Infos zu dem Thema findest du in diesem Blogbeitrag zum Vermieten von geerbten Immobilien.

Herzliche Grüße

Ingo Kohlschein

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Hallo Norwaydream,

zur Beantwortung deiner Frage wären weitere Details notwendig.

Zunächst wäre zu klären, wie euer Güterstand ist, ob das Trennungsjahr schon verüber ist und wann ihr die Immobilie gekauft und bewohnt habt.

Ich vermute anhand deiner Frage, dass deine Partnerin die Immobilie künftig alleine nutzen und dafür deinen Anteil kaufen möchte? Sprich, sie möchte dort wieder einziehen?

Dies wäre der Fall der sogenannten "Auszahlung": Hier übernimmt der eine Partner den Anteil des anderen und zahlt ihn dafür aus. Dazu muss die Immobilie in der Regel bewertet werden und den Kauf muss ein Notar beglaubigen. Sofern noch ein Bankkredit besteht, muss in der Regel das Geldinstitut der Übernahme zustimmen. Wichtig: Wenn die Scheidung bereits vollzogen ist, fällt unter Umständen Grunderwerbsteuer an. Vorher nicht. Das Risiko der Spekulationssteuer kann ebenfalls eintreten je nach Haltefrist und Nutzung.

Gern kannst du einige Tipps in folgendem Ratgeber lesen:

https://www.hamburger-immobilien.de/haus-verkaufen/haus-verkaufen-wegen-scheidung-7-wichtige-tipps/

Weitere Fragen kannst bei Bedarf aus Vertraulichkeitsgründen gern als prviate Message schreiben.

Herzliche Grüße

Ingo

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Hallo herb1941ert,

wie GGImmo bereits angemerkt hat, eignet sich die Immobilienrente für Eigentümer meistens nur in besonderen Fällen. Denn den Verbleib in der Immobilie muss man sich in der Regel teuer erkaufen.

Für die Immobilienrente gibt es eine Vielzahl von Modellen, klare gesetzliche Vorgaben fehlen. Wir empfehlen, sich eingehend und unabhängig zu dem Thema beraten zu lassen. Möglichst natürlich nicht nur vom Anbieter der Immobilienrente. Hilfe bieten auch die Verbraucherzentralen.

Die wesentlichen Modelle für eine Immobilienverrentung sind Leibrente und Umkehrhypothek und außerdem Wohnrecht und Nießbrauch. Im Mittelpunkt steht die Idee, dass Eigentümer einer Immobilie zu Lebzeiten Geld für das Haus oder die Wohnung erhalten und die eigenen vier Wände bis zu ihrem Tod selbst bewohnen können.

Die genannten Begriffe erläutern wir in einem Blogbeitrag auf unserer Homepage unter https://www.hamburger-immobilien.de/haus-verkaufen/immobilienverrentung-haus-gegen-geld-modelle-und-empfehlungen/.

Wegen der hohen Abschläge zum Verkehrswert der Immobilie raten Fachleute meist, die Immobilie zu verkaufen und von dem Erlös eine kleine, barrierefreie Wohnung zu erwerben oder zu mieten.

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Hallo thenotorious76,

Ihre Frage zu beantworten, ist pauschal schwierig. Grundsätzlich kann man mit dem Erwerb und der Vermietung von Immobilien Geld verdienen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Wertsteigerung der Immobilie (Spekulationsfrist 10 Jahre beachten)

2) Mieteinnahmen

Die Höhe der erzielbaren Gewinne hängt maßgeblich von der Lage der Immobilie und - damit verbunden - der örtlichen Nachfrage nach der Immobilie ab. Man muss also stets ein konkretes Beispiel betrachten und dafür eine Wirtschaftsrechnung erstellen (Details zu einer solchen Berechnung finden Sie hier: https://www.hamburger-immobilien.de/rendite-optimieren/).

Wenn Sie mit "Kaufpreis wieder drin hast" meinen, dass Sie die den Kaufpreis komplett wieder verdient haben, ohne die Immobilie zu verkaufen, dann müssten Sie in der Tat in Jahrzehnten rechnen. Die Rendite vermieteter Immobilien liegt üblichweise vor Zins und Tilung bei 2-5%. Hinzu kommt, dass die Investition in Immobilien in den ersten Jahren in der Regel immer ein "Minusgeschäft" ist, weil Sie für die Kaufnebenkosten von bis zu 12% aufkommen müssen. Und abschließend: Es ist eine Investition, das heißt es ist auch möglich, dass Sie Verluste erwirtschaften, wenn die Nachfrage einbricht oder die Immobilie starke Mängel oder Schäden aufweist.

Einen kurzen Überblick zu dem Thema findet sich auch hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/oft-nur-fuer-die-bank-lukrativ/150/3093/395951

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Hallo MoppedFan95,

den Einschätzungen von ChristianLE und jetztgehtslos kann ich mich anschließen. Eine solche Finanzierung sollte grundsätzlich zu sinnvollen Parametern möglich sein. Du hast bereits eine recht konkrete Vorstellung von den Rahmenbedigungen. Gut, dass du die Nebenkosten berücksichtigt hast.

Du solltest dir von 3-4 Banken entsprechende Finanzierungsvorschläge machen lassen. Dazu fragen die Banken die wirtschaftlichen Verhältnisse ab und ermitteln - ähnlich wie du es schon gemacht hast - euer monatliches verfügbares Nettoeinkommen. Auf dieser Basis ergeben sich der Finanzierungsrahmen und die Konditionen.

Wichtig: Bei der Bestimmung der laufenden und fixen Kosten sollte man gründlich und ehrlich sein. Versicherungen, Kfz-Kosten, Aufwände für die Kinder etc etc. Am besten geht man seine Kontoauszüge für 12 Monate dafür durch.

Was meinst du mit 40 Jahren Laufzeit? Ein Annuitätendarlehen? Das wäre ungewöhnlich. Typisch sind Laufzeiten bis 20 Jahre. Bei langen Laufzeiten sind Optionen zur Sondertilgung wichtig (z.B. 5% p.a.).

Viel Erfolg bei der weiteren Planung.

Ingo

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Hallo Sobero,

die Tätigkeit der Immobilienmakler ist für viele tatsächlich nicht immer transparent. Um unseren Kunden einen besseren Einblick in unsere Arbeit zu geben, haben wir ein 5-Phasen-Modell entworfen, das die Transaktion einer Immobilie verständlich und übersichtlich darstellt.

Sie finden das Modell auf unserer Webseite unter https://www.hamburger-immobilien.de/5-phasen-haus-verkaufen/. Ich hoffe, dies gibt Ihnen einen guten Einblick in die Tätigkeit eines Immobilienmaklers.

Und der Hinweis von lesterb42 stimmt natürlich. Der Makler ist ein Vermittler. Das Haus wird vom Eigentümer verkauft, indem er einen notariell beglaubigten Kaufvertrag mit dem Erwerber abschließt und das örtlich zuständige Grundbuchamt die Umschreibung vornimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Kohlschein

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Guten Abend Edgee,

zunächst einmal ist es bedauerlich, dass Sie von der Arbeit Ihres Immobilienmakler enttäuscht sind. Mein Rat wäre, dass Sie zunächst das Gespräch mit ihm suchen und ihm Ihre Unzufriedenheit mitteilen und begründen. Vielleicht gibt es ja eine Erklärung für die Meinungsverschiedenheit, die sich aus dem Weg räumen lässt.

Falls Sie mit der Tätigkeit Ihres Makler weiterhin unzufrieden sind, haben Sie natürlich das Recht, den Maklervertrag gemäß den zwischen Ihnen und dem Makler verabredeten Bedigungen aufzulösen. Die dafür geltende Frist ist einzuhalten. Es sei denn, Sie kündigen den Vertrag fristlos. Dafür müssen Sie jedoch triftige Gründe vorweisen. Ob das der Fall ist, kann vermutlich nur ein Anwalt stichfest beurteilen.

Ganz wichtig aber: Für alle über den Makler vermittelten Interessenten bleibt dessen Provisionsanspruch im Falle eines Kaufvertrags auch bei Kündigung des Maklervertrags bestehen (siehe auch Antwort von Liesche)! Sofern Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil womöglich der verhandelte Kaufpreis zu niedrig ist, sollten Sie die Immobilie eben zu dem Preis nicht verkaufen. Dann hat der Makler seine Tätigkeit fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Kohlschein

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Gern fasse ich meine Einschätzungen zu diesem Thema zusammen, wobei dies die Tätigkeit beim Verkauf einer Wohnimmobilie, also zum Beispiel einem Haus oder einer Eigentumswohnung beschreibt.

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen im Immobiliengeschäft teilen wir den Verkauf für ein Haus in 5 Phasen ein::

1: Verkauf vorbereiten

2: Inserat erstellen und Immobilien vermarkten

3: Kontakt mit Interessenten und Besichtigungen

4: Auswahl des Käufers und Kaufpreisverhandlung

5: Abschluss Kaufvertrag und Übergabe

Phase 1:

  • Klärung der Rahmenbedigungen (z.B. Klärung der Eigentumsverhältnisse, die Prüfung von Grundbuch und Bauakte oder Klärung, ob es Darlehensfragen oder mögliche Steuerpflichten gibt)
  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen (https://www.hamburger-immobilien.de/wp-content/uploads/2019/07/checkliste-vorbereitung-unterlagen-haus-verkaufen.pdf" target="_blank">Checkliste Unterlagen für Haus verkaufen)
  • Wertermittlung der Immobilie auf Basis eines der gängigen Verfahren (z.B. Sachwertverfahren) und anschließend die Festlgung des Verkaufspreises
  • Bestimmung der Verkaufsstrategie (Festpreis, VB, Auktion)

Phase 2

In Phase 2 wird das Exposé erstellt und die Immobilie auf der Basis vermarktet:

  • Fotos und Texte erstellen (hier sind professionelle Standards einzuhalten)
  • Exposé auf Online-Portal und anderen Kanälen veröffentlichen
  • Vermarktung im Kundenstamm des Maklers

Phase 3

In einer Stadt mit starker Nachfrage wie Hamburg melden sich binnen weniger Stunden Dutzende von Interessenten.

  • Alle Anfragen bearbeiten und beantworten
  • Interessante Anfragen auswählen und prüfen
  • Besichtigungstermine durchführen (Beim Verkauf von Immobilien sollten Einzeltermine mit ausreichend Zeit für die Besichtigung selbstverständlich sein).

Der Makler sollte alle relevanten Fragen vorab klären und bei der Besichtigung beantworten können.

Phase 4

Wenn sich der Verkäufer für einen Interessenten entschieden hat, folgen in der Regel Verhandlungen über den Kaufpreis, den Kaufvertrag sowie die Rahmenbedigungen. Der Makler kann hier zwischen den Parteien vermitteln und gemeinsam mit ihnen Lösungen herbeiführen.

Phase 5

Haben sich Verkäufer und Käufer geeinigt, folgt der Gang zum Notar. Ein guter Makler begleitet auch diesen Schritt und hilft den Parteien beim Abschluss des Kaufvertrags. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Immobilie übergeben werden. Typischerweise übernimmt der Makler diese Aufgabe.

Meiner Ansicht nach benötigt ein guter Makler folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:

  • Wirtschaftliches Grundverständnis und kaufmännische Sorgfalt
  • Kenntnisse in Immobilien- und Vertragsrecht
  • Grundkenntnisse im Bauwesen v.a. Baurecht
  • Sicheres Auftreten mit gepflegten Umgangsformen
  • Sehr gutes schriftliches und mündliches Sprachvermögen (Deutsch)
  • Freude an Vertrieb und Marketing
  • Strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Sicherer Umgang mit digitalen Medien
  • Sinn für Ästhetik, gutes Auge für Fotografie und Film

Ein Studium für die Tätigkeit gibt es in Deutschlkand nicht. Es gibt auch keine Zulassungsschranken über die Erlaubnis gemäß §34c Gewerbeordnung hinaus.

Sinnvoll ist eine Ausbildung, zum Beispiel zum Immobilienkaufmann oder Fachwirt. Manchmal sind Makler auch Wirtschaftswissenschaftler oder Juristen.

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Bei Immobilien- und Hausverwaltungen gibt es meiner Erfahrung nach in der Tat viele Einsatzbereiche für Tabellenkalkulationen wie Excel. Dort werden jedoch typischerweise spezifische Softwarelösungen eingesetzt, die entsprechende Module direkt enthalten.

Aber Sie hatten nach einem Einsatz bei Immobilienmaklern gefragt.

Hier sehen die Verwendungsmöglichkeiten von Excel deutlich beschränkter aus. Denn die Tätigkeiten des Immobilienmaklers sind deutlich vielfältiger als rein kaufmännischer Natur. Wir nutzen Excel bei der Wertermittlung von Immobilien. Hier leistet es gute Dienste, um einerseits Bodenrichtwerte und Kaufpreisfälle auszuwerten sowie andererseits die erforderlichen Zu- und Abschläge für die Mikro- und Makrolage vorzunehmen.

Ich hoffe, diese Ausführungen helfen zumindest ein Stückchen weiter.

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Beim Lesen Ihrer Frage kam mir ein Buch in den Sinn, das ich vor einigen Jahren gelesen hatte und das mir selbst zahlreiche Impulse zur Beschäftigung mit Immobilien gab. Es erfüllt auch eine Reihe der von Ihnen genannten Punkte, wenn auch nicht alle.

Es geht um das Buch von Thomas Knedel mit dem Titel "Erfolg mit Wohnimmobilien" (2. Auflage). Auf den Autor trifft jedoch die von Ihnen erwähnte "Seminar-Strategie" zu. Derartige Seminare bietet Herr Knedel an. In seinem Buch gibt es aber auch zahlreiche Informationen.

Eine Alternative könnte das Buch "Geld verdienen mit Wohnimmobilien" von Alexander Goldwein sein. Dieses Buch habe ich jedoch nicht selbst gelesen und kann daher zu Inhalt und Güte wenig sagen.

Die Bücher finden Sie bei Amazon hier:

https://www.amazon.de/Erfolg-mit-Wohnimmobilien-Immobilieninvestor-Bonusmaterial/dp/3947059000/

https://www.amazon.de/Geld-verdienen-mit-Wohnimmobilien-Immobilieninvestor/dp/0993950647/

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Ist die Immobilie selbst genutzt oder vermietet?

Bei selbst genutzten Immobilien können Sie 20% der Arbeitskosten (also vom Handwerker-Lohn inkl. Anfahrtskosten) in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben, maximal jedoch 1.200 Euro. Sprich: Arbeitslohn in den Rechnungen in Höhe von 6.000 Euro --> 20% = 1.200 Euro steuerlich absetzbar.

Dabei dürfen Sie nur Kosten angeben, die der Erhaltung oder Renovierung dienen – nicht aber Kosten für Neubauten. Wichtig: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung und müssen nicht-bar bezahlen, zum Beispiel durch Überweisung. Womöglich können bestimmte Kosten auch als "haushaltsnahe Dienstleistungen" angegeben werden.

Anders ist die Situation bei einer vermieteten Immobilie. Hier können Sie die gesamten Handwerker-Kosten bei Renovierungen als Werbungskosten geltend machen.

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Wenn es sich "nur" um eine unbeglaubigte Flurkarte handelt (die das Grundstück, die Gemarkung und die Flurnummer zeigt), kann diese in Bayern einfach online bestellt werden. Gehen Sie dazu auf die folgende Seite (ALKIS):

https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/anwendungen/flurkartenauszug?2

Sie können dort direkt die Adresse eingeben. Eine Vollmacht des Eigentümers ist nicht erforderlich. Der Preis beträgt 15 Euro und kann per Kreditkarte bezahlt werden. Man erhält den Auszug als PDF-Datei.

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Pfandtausch und Zwischenfinanzierung bei Immobilien?

Hallo zusammen,

vielleicht kann jemand meine "denkblockade" aufheben :-)
Vorab: Es handelt sich hier nur rein informativ und soll nur "grob" erstinformationen sein, im Falle ich würde sowas irgendwann in erwägung ziehen.

Folgendes Szenario (Sind nur beispiel zahlen, bonität usw. mal außen vor):

Offener Immobilienkredit: 200.000€
Möglicher Verkauferlös der aktuellen Immobilie: 350.000€
Kaufwert der neuen Immobilie: 450.000€

Nun habe ich mal mit ein Finanzberater am telefon gesprochen er meinte, in solche Fälle um die Vorfälligkeitsentschädigung zu verhindern, kann man ein Pfandtausch machen sprich die Sicherheit der Bank auf die neue Immobilie übertragen und zur Überbrückung zwischen Verkauf und Kauf eine Zwischenfinanzierung einrichten, die beim verkauf der Immobilie wieder aufgelöst wird.

Soweit so gut....Was ich mich jedoch jetzt frage, nehmen wir mal an ich verkaufe die aktuelle Immobilie für 350.000€ dann hätte ich im Prinzip 150.000€ als "Gewinn". Was passiert denn aber mit den 200.000€ die noch offen sind? Die werden ja nicht aufgelöst, da ja sonst Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommen würden.
Muss ich grob davon ausgehen, dass die 350.000€ die ich erhalte vom Verkauf, die Bank da 100.000€ hinzufügt und ich die neue Immobilie kaufe und ich im Prinzip den alten Kredit über 200.000€ einfach weiter bezahle + die neuen 100.000€ die hinzugekommen sind oder wie genau läuft das dann ab?

Vorallem frage ich mich, üblicherweise kauft man ja zuerst und verkauft danach die bestehende Immobilie, dann müsste teoretisch die Zwischenfinanzierung den gleichen Betrag sein, wie der Kaufpreis der neue Immobilie oder nicht?

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Die Vorschläge des Finanzierungsberaters sind nachvollziehbar und in der Tat eine mögliche Lösung des Themas. Der bestehende Kredit über die 200.000 Euro würde nicht aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt. Stattdessen würde die Bank die Sicherheit für den Kredit vom alten auf das neue Haus ändern. Das nennt man einen Pfandtausch oder Sicherheitentausch und das ist bei solchen Geschäften durchaus üblich. Die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank wird dadurch vermieden.

Trotzdem gibt wie immer auch Einschränkungen:

  • In der Regel schreibt die Bank Laufzeit und Zinssatz fort. Sprich: Wenn die Zinsen gegenwärtig niedriger sind, profitieren Sie davon nicht. Auch können Sie die Laufzeit nicht verlängern.
  • Die Bank muss dem Pfandwechsel zustimmen und verlangt gegebenenfalls Gebühren dafür.
  • Es ist eine Änderung im Grundbuch notwendig, die ein Notar auf Ihre Aufforderung hin veranlassen muss.

Es gäbe noch eine Alternative, die aber schwieriger zu realisieren ist. Manchmal kann mit dem Käufer verabredet werden, dass er in den Kreditvertrag für die Hausfinanzierung einsteigt. Sprich, der Käufer übernimmt Ihren Kreditvertrag. Das hat den Vorteil, dass Sie beim Abschluss der neuen Finanzierung flexibel sind und von günstigeren Konditionen profitieren können. Die oben genannten Einschränkungen 2 und 3 gelten aber auch in diesem Fall. Und vor allem muss der Käufer einverstanden sein, was bedeutet, dass er in etwa einen Kapitalbedarf in Höhe der Restschuld Ihres Darlehens hat. Um ehrlich zu sein: Das kommt eher selten vor.

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Die Spekulationssteuer entfällt auch im Zeitraum von weniger als 10 Jahren, wenn die Immobilie ausschließlich privat genutzt wurde. In Ihrem Fall liegt eine Mischnutzung vor, da ein Teil vermietet war. Ob Sie mit dem Mieter befreundet sind, ist dabei unerheblich. Sie müssen also davon ausgehen, dass das Finanzamt in der Tat zumindest eine Teilbesteuerung des "Veräußerungsgewinns" in Betracht zieht.

Unter dem Veräußerungsgewinn versteht man jenen Betrag, der zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkaufspreis liegt. Dabei kommt es auch auf Ihre persönliche steuerliche Situation an. Denn anders als Kapitalerträge wird der Veräußerungsgewinn als "Sonstige Einkünfte" gewertet. Entsprechend gilt Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz.

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Sie sollten Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

A) Wenn Sie in der Lage sind, die offenen Raten vollständig zu bedienen, sollten Sie das umgehend tun. Anschließend zahlen Sie die noch restlichen ausstehenden Raten gemäß dem Zahlungsplan und tilgen Ihren Kredit dadurch wie geplant. Wenn Sie den Kredit am Ende ordnungsgemäß zurückbezahlt haben, wird dies in der Schufa positiv vermerkt.

B) Wenn Sie aktuell Schwierigkeiten haben, Ihren Kredit aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit) zu bedienen, sollten Sie mit Ihrer Bank über eine Streckung der Rückzahlung oder eine Anpassung der Raten sprechen. Wenn Sie das gut begründen können und womöglich über entsprechende Sicherheiten verfügen, ist es gut möglich, dass sich Ihre Bank darauf einlässt.

Hinsichtlich des geplanten Hauskaufs rate ich Ihnen dringend, zunächst alle finanzellen Fragen zu klären. Der Schufa-Eintrag wird auf jeden Fall zu Rückfragen der Banken führen. Dann sollten Sie eine schlüssige Erklärung und Lösung für den Vorgang haben.

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Die Thematik "Schimmel in Keller" gehört leider zu den kompliziertesten, mit denen man sich als Mieter auseinandersetzen kann. Grundsätzlich ist es für Sie als Mieter natürlich unerfreulich, wenn wegen Schimmelbildung der Keller nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Jedoch muss in einem solchen Fall leider die Situation immer einzeln betrachtet werden: Wie alt ist das Gebäude? Um welche Art von Keller handelt es sich? Wie ist der Mietvertrag ausgestaltet? Sind mieterseitig alle Vorkehrungen gegen Schimmelbildung getroffen worden (Lüften, keine Möbel, gelagertes Papier etc .)?

Vor diesem Hintergrund würde ich dringend dazu raten, dass Sie sich zunächst bei einer der bekannten Anlaufstellen zu dem Thema beraten lassen. Infrage kämen z.b. der Mieterschutzbund oder die Verbraucherschutzstellen. Bringen Sie zu dem Termin Fotos mit, die am besten über einen Zeitverlauf von mehreren Wochen die Situation gut dokumentieren .

Denn bedenken Sie bitte folgendes: Falls sich herausstellen sollte, dass Sie als Mieter zu der Situation beigetragen haben oder bauseits ein feuchter Keller zu akzeptieren ist, tragen Sie die Gutachterkosten womöglich vollständig selbst. Das gilt ebenso für etwaige Rechtskosten. Das kann sich leicht auf einen vierstelligen Betrag summieren.

Das ist für Sie vermutlich jetzt nicht eine befriedigende Antwort, aber wie ich anfangs schrieb: die Thematik ist leider sehr komplex. Das werden Sie feststellen, wenn Sie das Thema einmal googlen. Dort gibt es viele Fälle, in denen Mieter und Vermieter sich in dieser Sache auseinandersetzen.

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Hallo,

gern kann ich versuchen, dir bei deiner Frage zu helfen. Jedoch ist der Begriff "Verwaltungsgesellschaft" etwas unklar, das kann im Prinzip vieles bedeuten. Zum Beispiel gibt es Verwaltungsgesellschaften im Bereich von Immobilien. Solche Gesellschaften "verwalten" Immobilien, sprich sie kümmern sich um alle organisatorischen Belange der Eigentümer und Mieter und erhalten dafür eine Gebühr.

Hast du weitere Informationen zu der von dir gemeinten Verwaltunsgesellschaft? Gibt es ein konkretes Beispiel oder eine entsprechende Webseite? Dann kann ich mir das gerne kurz ansehen und dir einige weitere Hinweise geben.

Herzliche Grüße

Ingo

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In mehreren Antworten ist dir bereits die richtige Antwort gegeben worden: Dein Mietvertrag endet mit Ablauf des Monats, das heißt in deinem Fall zum Ende des 31. des Monats. Der Makler kann dich nicht nötigen, die Wohnung bereits früher zu übergeben.

Dennoch solltest du noch einige Punkte beachten. Die Rückgabe der Wohnung muss im "vertragsgemäßen", also typischerweise wiedervermietbaren Zustand erfolgen. Sprich: Wenn du die Wohnung länger bewohnt hast oder aus anderen Gründen Schönheitsreparaturen erforderlich sind, müssen diese am 31.10. ebenfalls von dir erledigt sein.

Denn die Situation erweckt den Eindruck, dass die Wohnung bereits ab dem 1.11. wieder bezogen werden soll. Dann könnte der neue Mieter oder der Vermieter mit Ansprüchen auf dich zukommen, falls die Wohnung bei Rückgabe am 31. des Monats nicht im vertraglich geschuldeten Zustand ist. Weitere gute Hinweise zu dem Thema gibt der Mieterschutzbund Berlin auf dieser Seite.

Und noch eine Frage: Gibt es in deinem Mietvertrag einen Hinweis darauf, dass du die Wohnung bei Mietbeginn früher übernommen hattest? Und steht dort etwas zur Rückgabe? Vermutlich wären entsprechende Passagen unwirksam, aber Streit könnte es trotzdem geben.

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Sprengnetter ist ein professioneller Anbieter von Immobilien-Bewertungen mit mehreren Standorten in Deutschland, der auch von Darlehensgeber wie zum Beispiel Banken eingesetzt wird. Dass die Besichtigung durch Sprengnetter offenbar relativ spät, also unmittelbar vor Abschluss von Darlehensvertrag und Kaufvertrag stattfindet, ist jedoch nicht ganz optimal.

Auf Basis des Gutachtens bzw. der Einschätzung von Sprengnetter legt die Bank typischerweise den Beleihungswert für die Immobilie fest. Daher wäre es wichtig zu wissen, wie hoch der Eigenkapitalanteil bei Ihrer Finanzierung ist? Liegt er über 25-30%, ist das Thema vermutlich insgesamt unkritisch. Liegt er darunter, könnte die Bank noch mal mit Rückfragen auf Sie zukommen.

Denn es ist zu beachten, dass der von der Bank festgelegte Beleihungswert niedriger ist als der Verkehrswert. Die Bank nimmt Risikoabschläge vor und muss den angesetzten Wert auch unter einer veränderten Marktlage oder schwierigen Umständen wie einer Zwangsversteigerung erzielen. Weitere Hinweise zum Beleihungswert finden Sie im Hamburger Immobilien-Lexikon.

Es würde mich freuen, wenn Sie ein kurzes Update geben könnten, was auch der Sache geworden ist?

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Mitglied Atecheta hat bereits den wichtigsten Hinweis gegeben, nämlich auf die erforderliche "Maklererlaubnis" gemäß §34c GewO. Typischerweise verlangt die Gewerbeaufsicht für die Zulassung folgende Nachweise (vgl. Erläuterungen im Hamburger Immobilien-Lexikon):

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (allgemein als "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" bekannt)
  • Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Ferner ist der Immobilien-Makler verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen.

Eine fachliche Zulassungsschranke durch Nachweis einer entsprechenden Ausbildung wie zum Beispiel den Immobilien-Fachwirt wird seit Jahren von Experten gefordert, gibt es in Deutschland aber bisher nicht. In anderen Ländern ist diese teils seit Jahrzehnten üblich.

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