Versuch doch einfach mal sie zu umarmen, dann merkst du schon ob sie will. Aber auch das heißt nix, auch gute freunde umarmen sich ohne dass sue mehr wollen. Also die friendzone kannst du damit nicht klären

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Das genannte beispiel ist der typische fall schlechthin für eine phv. Dass das handy fallen gelassen wurde ist fahrlässig und in diesem fall greift eine phv. Wirfst du das handy hingegen mutwillig runter, mit der absicht es kaputt zu machen, musst du es auch ersetzen aber die phv zahlt nicht, sprich aus eigener tasche

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Wenn du uns fragst, welcher Name und am besten gefällt musst du uns auch ein paar Namen zur Verfügung stellen bzw. zur Auswahl stellen.

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Also wenn du 15 bist kann dein Vater dir die Internetnutzung auch komplett untersagen. Wenn er nicht mit sich reden lässt, geh vielleicht mal zu deiner Mutter. Aber einen Anspruch darauf hast du nicht, denn du bist noch Minderjährig und deine Eltern haben quasi das Sagen für dich.

Und 12:00 bzw wrsl eher 0:00 Uhr ist auch für nen 15 Jährigen ne ordentliche Schlafengehenszeit. Selbst ich mit meinen 23 und voll im Berufsleben geh in der Regel spätestens um Mittenacht in die Heia

Grüße
Ketanest

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In der Regel musst du diesen "Wisch" auch unterschreiben und an die Sparkasse zurückschicken, sonst haben die keine Vollmacht, dein Konto bei der BW Bank aufzulösen ;-)

In der Regel geht sowas recht zügig. Konto wird innerhalb von paar Tagen aufgelöst und anschließend das Geld per SEPA Überwiesen.

Sollte nicht länger als 1-2 Wochen dauern.

Aber die Banken müssen halt alle Unterlagen haben.


Grüße
Ketanest

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Hallo FellMonster99,

dass du den Vertrag nicht vorzeitig beenden kannst ist falsch. Jeder Vertrag ist prinzipiell rechtlich verbindlich, das heißt, wenn eine Leistung von 50kBit/s zugesichert wird, muss diese auch erbracht werden.

Nun ist es ja oft, so dass dort steht mit "BIS ZU" 50 kBit/s. Damit wollen sich die Anbieter oft rausreden, es gab hier meines Wissens nach aber schon Gerichtsurteile, dass zumindest eine gewisse Zeit im Montasdurchschnitt die Leistung (oder ein Großteil) zur Verfügung stehen muss. 37-45 kBit/s sind schon echt okay.

Du kannst also gerne mal einen Anwalt fragen oder die Verbraucherzentrale kontaktieren. Die regeln das dann oft problemlos für dich. Sollte die Leistung von Vodafone gar nciht erbracht werden können (weil zb technisch nicht möglich) werden sie recht schnell entgegenkommen. Ansosnten werden sie versuchen, den Fehler zu beheben.

Grundsätzlich hat ein Dienstleister oder Verkäufer 2 Mal das Recht zu Nachbesserung, danach kann der Kunde entscheiden, ob er nochmal Nachbesserung möchte oder kann vom Vertrag zurücktreten (steht glaub ich irgendwo in den 430er Nummern vom BGB). Bei Vodafone würde allerdings nur der Internet und Telefonteil (da IP-Telefonie) wegfallen, denn Internet, Telefon und TV sind drei unterschiedliche Pakete. Außer es gibt auch beim TV Mängel, dann gilt hier das gleiche.

Aber IMMER UND ZU 100% erwarten darfst du die Leistung nicht, aber so wie von dir geschildert ist es schon merkwürdig, auch dass sich der Kundenservice nicht kümmert.

Auch der Ping 40-50ms bis zu 140ms ist recht hoch, kann aber je nach Lokalität normal sein. Kommt auch drauf an, wohin man pingt. Nach USA dauerts klar länger als nach Frankfurt oder in den Nachbarort. Ich habe zb einen Ping in ein Rechenzentrum in Frankfurt von 15-30 Millisekunden, er geht aber auch mal auf 50 hoch. Wohne aber nahe einer Großstadt. Aufm Land können 40-50 schon ok sein. Beim Surfen fällts nicht auf und bei IP-Telefonie in der Regel auch nicht. Da wirds erst ab 100ms auffällig, aber selbst das kann durch entsprechende Codecs überwunden werden.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Also nächster Schritt: Anwalt oder Verbraucherzentrale.

Grüße
Ketanest

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Oh mann.

Joda würde sagen: "Viel lernen du noch musst! ":D

Nein Mal im ernst, 19,7 ist weit über dem deutschen Durchschnitt. Dieser liegt glaube ich irgendwo um die 15 oder 16. Aber selbst ein "kleiner" Penis kann lang genug sein. Es kommt nämlich nicht (nur) auf die Länge an, sondern auf die Technik und vorallem den Durchmesser.

Also mal keine Sorgen machen.

Grüße
Ketanest

P.S. Meiner ist sogar mit knapp 14 gut unterm Durchschnitt und ich habe ein sehr erfülltes Sexleben ;-)

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Hallo,

36,2 (ich nehme an Grad Celsius) ist völlig in Ordnung. Die Medizin sagt, alles was zwischen 35,5 und 38 liegt, ist okay. Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, hängt es auch davon ab, wo man misst. Beim Rektalen Messen kann man tatsächlich 0,3-0,5 Grad abziehen, beim Messen im Ohr sollte man jedoch sogar bis zu 1 Grad dazurechnen. Also auch eine Temperatur von 35,0 im Ohr ist dann in Ordnung (da ca 36 Grad nach Aufschlag).

Viele Grüße
Ketanest

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Hallo,

dass man das MUSS ist völliger Quatsch. Man sollte es so tun, wie es angenehm ist. Dass es viele tuen liegt daran, dass den Mann dann mehr und intensiver spürt und es oft auch als angenehmer empfungen wird.

Grüße

Ketanest

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Tausch des Cerankochfeldes gegen Gaskochfeld (Mietwohnung)?

Hallo,

meine Frau und ich haben uns zum Camping einen Campingkocher gekauft. Hierbei haben wir festgestellt, dass es (zumindest für uns) viel angenehmer ist, mit Gas zu kochen. Nun wollen wir uns ein Gaskochfeld anschaffen und gegen das bisherige Cerankochfeld tauschen. Küche ist eine Einbauküche vom Vermieter. Bauliche Veränderungen müssten nicht vorgenommen werden. Ich habe mich beim Fachhändler beraten lassen, der hat mir erklärt, wie ich den Gasherd anschließen muss, damit es zugelassen ist. Die Gasflasche (Propan) würde unten im Küchenschrank stehen. Das ist soweit ich richtig informiert bin zulässig (Gasflaschen bis 11 kg dürfen in privaten Innenräumen gelagert werden, wenn sie aktiv genutzt werden?) Die Düsen des Kochfeldes sind bereits auf Propan umgerüstet. Das Kochfeld hat einen elektrischen Zündmechanismus, der an 230V Wechselstrom betrieben werden kann.

Nun ist meine Frage: Bedarf es einer Zustimmung des Vermieters (im Mietvertrag ist ein solcher Umbau nicht erwähnt)? Darf ich das Kochfeld nach den Instruktionen des Gasfachhändlers auch selbst installieren (er hat mich auch auf die Dichtheitsprüfung hingewiesen)? Darf ich den Elektrozünder selbst anschließen. Elektrotechnische Kenntnisse sind vorhanden, jedoch habe ich keine Prüfung abgelegt oder eine Zulassung erhalten. Mein Vater hat Elektrotechnik studiert, inwieweit kann bzw. darf er mir weiterhelfen.

Dann noch eine generelle Frage: Es steht ja immer und überall, dass XY-Anlagen (seien es technische Anlagen, Gasanlagen oder sanitäre) immer nur von einem Fachmann installiert werden dürfen. Wie weit geht denn das Ganze? Darf ich rein theoretisch nicht mal eine Glühbirne wechseln, meine Waschmaschine anschließen oder eine Lampe aufhängen und anschließen, wenn ich dafür keine Zulassung habe (auch wenn ich durch den Physikunterricht, viel Lektüre und viel Erfahrung von meinem Vater sehr gute Kenntnisse erfahren habe)?

Danke schonmal für die Antworten! Grüße Ketanest

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Danke für eure vielen Antworten, wie immer ist es so, dass jeder ein bisschen Recht hat.

Auf Nachfrage bei einem Freund, der sich im Mietrecht gut auskennt, habe ich erfahren, dass es KEINE bauliche Veränderung des Mietobjektes ist, sogenannte "freistehende" Geräte nach meinem Belieben zu tauschen. Dazu zählen unter anderem Backofen und Kochfeld (egal ob Ceran, Gas oder Induktion), sofern diese nicht fest mit der Arbeitsplatte verbunden sind (die 2 Befestigungsschrauben vom Backofen zählen hier nicht und das Ceranfeld war nur aufgelegt). Selbst die Spülmaschine kann man unter bestimmten Voraussetzungen tauschen.

Aufheben muss man die Dinger trotzdem und beim Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen.

Prinzipiell kann mir keiner die eigenständige Installation verbieten, sofern ich mich an die Verordnungen und Gesetze halte, eine Versicherung kann aber die Deckung vertraglich verweigern (hier ist der Versicherungsvertrag zu prüfen, einige erlauben bestimmte, eigenmächtige Installationen, aber nur nach Anleitung eines Fachmanns).

Ein Tausch der Arbeitsplatten und Einbauschränke wäre allerdings wiederum nicht gestattet.

Der Vermieter KANN im Mietvertrag eine Genehmigungspflicht oder gar ein Verbot für bestimmte Anlagen festlegen, tut er dies allerdings nicht, ist ein solcher Umbau auch nicht oder nur bedingt genehmigungspflichtig. Bei mir ist die Sache schwierig, denn in meinem Mietvertrag steht im Wortlaut

1. Bauliche Änderungen jeglicher Art, insbesondere Eingriffe in die bauseitige Ausstattung von Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär, die der Mieter durchzuführen beabsichtigt, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für die Aufstellung und Inbetriebnahme von Feuerungsanlagen. Notwendige Genehmigungen der zuständigen Stellen (Baubehörde, Schornsteinfeger usw.) hat der Mieter auf seine Kosten einzuholen [...]

Das ist laut meinem Freund nicht eindeutig, denn die Definition ist umstritten. Einige sagen, bei Feuerungsanlagen handelt es sich um "Anlagen, bei [denen] durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird" (beim Gasherd also ja), andere sagen es ist eine "Einrichtung zum Verbrennen von [HEIZ]material" (Gasherd: nein, weil er nicht primär zum Heizen gedacht ist). Außerdem lautet der Abschnitt "Bauliche Veränderungen durch den Mieter". Damit würde es eigentlich auch schon rausfallen (siehe oben).

Da ich mir relativ sicher bin, dass unser Vermieter nicht davon begeistert sein wird, möchte ich ihn nicht direkt fragen, denn dann ist ein schriftliches Verbot wirksam. Ich werde hierzu noch einen Anwalt für Mietrecht konsultieren (bin zum Glück rechtsschutzversichert) und dann noch einmal Bescheid geben.

Grüße

Ketanest

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Du kannst über das Arbeitsamt anfragen ob du Wohngeldzuschuss bekommst. Deine Eltern sind dir prinzipiell gegenüber unterhaltsverpflichtet. Zu rate ziehen kann man dazu die Düsseldorfer Tabelle. Einfach mal danach googeln

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Ja kannst du ist eine sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung Nagel mich bitte nicht drauf fest. Das Problem ist nur immer die Beweisbarkeit da wirst du es relativ schwer haben im Zweifel Aussage gegen Aussage im Zweifel für den Angeklagten

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Dem kann ich mich nur anschließen. kann viel sein. eingeklemmter Nerv, schlechte Durchblutung, psychosomatisch bedingt

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Alles ist besser als AOK. Der "preis" ist bei jeder Krankenkasse der selbe, nämlich der Pauschalbetrag der von deinem Arbeitgeber abgeführt wird.

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Das wird so einfach nicht funktionieren wenn man nicht die professional oder Enterprise Version des Betriebssystems hat was meistens nicht der Fall ist da nur die Home Version vor installiert ist. Windows von der Microsoft Original Seite in der entsprechenden Sprache herunterladen und neu installieren wird der einzige Weg sein

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Ich würde mir Windows von der Microsoft Original Quelle runterladen und noch mal frisch installieren. Musst aber im BIOS vorher secureboot ausschalten

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