Giftig ist der schonmal gar nicht. Wenn da auch keine Warnsymbole R- und S-Sätze drauf sind, ist der auch bekömmlich. Kleber müssen wie Laborchemikalien gekennzeichnet sein, d.h. auf die Gefahren muss mit einem GHS-Sybol hingewiesen werden und außerdem müssen die R- und S-Sätze Hinweise auf den korrekten Umgang geben.

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Hängt von den Schichten ab. Bei Ton oder schluffigem Lehm kann man nicht allzuviel machen, bei Kies oder Sand schon...

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Klar, und zwar wegen einfacher Körperverletzung:

§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Als Mißhandlung wird auch das Hervorrufen eines Ekels gezählt. Ist aber ein Antragsdelikt.

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Meines Wissens nach sind Bodenplatten meistens ungedämmt, nur bei einem schwimmenden Estrich ist zwischen Bodenplatte und Estrich eine Styrpoprschicht.

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Ein Besuch bein Hautarzt des Vertrauens sollte Klarheit schaffen. Und keine Sorge, auch die unterliegen der Schweigepflicht...

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Also, wenn mit Halbschwarz gemeint ist, dass deren Elternteil je eins dunkel- und hellhäutig war, dann könnte man die Mendelschen Regeln anwenden. Danach ist es am wahrscheinlichsten, dass das Kind eine ähnliche Hautfarbe, wie seine Eltern hat. Dunklere oder hellere Hautfarbe wären nicht so wahrscheinlich, da je 2 gleiche Allele zusammenkommen müssten...

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Also, ich hatte bis 19 jahrelang Rückenschmerzen. Krankengymnastik etc. hat alles nur mäßig geholfen. Gleichzeitig habe ich unter Schlafstörungen gelitten. So richtig hat sich das erst bei mir gebessert, als ich eine neue Matratze (Tempur) bekommen habe.
Aber frag mal einfach einen Orthopäden.

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Ich bin zwar kein Mediziner, aber ich würde das mit Octenisept (oder notfalls Sterilium) desinfizieren und anschließend mit einem Verbandspäckchen schützen. Wenn die Blutung nicht aufhört in den nächsten Stunden sollte sie zum Arzt gehen, ebenso, wenn es zur Infektion kommt. 

Auf keinen Fall Salben etc. auftragen.

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