Ohne den Inhalt Ihrer Teilungerklärung zu kennen, bin ich sicher, dass jeder Eigentümer für die Dinge, die seine eigene Wohnung unmittelbar betreffen, selber aufzukommen hat. Falls Sie unsicher sind, dann machen Sie sich mal mit Ihrer Teilungserklärung vertraut!
Nehmen Sie das, was der örtliche Mietspiegel hergibt. Dann gibt es auch keine Probleme!
Ein schwäbischer Hund! - hat nichts mit Löwenzahn zu tun - sind halt alles "Gelbfüßler!
Wat Billa bezahlt - keine Ahnung - et Zill´che sull janz jot bezahle!
Guckst du hier:
http://www.staedte-reisen.de/koeln/bericht/liebesschloesser
So treibt der Unfug Blüten! -" Wirk ävver nur bej echte Kölsche!!! - Für Imis dä absolute Blödsinn!"
Falscher Sender eingestellt! Beerdigungsmusik stimmt halt traurig!
Was meint denn Ihr Zahnarzt als fachkompetenter Mediziner dazu?
Er leistet 272 PS bei 6000 Touren und haut 350 Nm bei 2400 Touren auf die Kurbelwelle. Als Verbrauch verspricht Mercedes 10,2 Liter.
Audi A8 4,2 tdi hält 9,8 ltr. ohne faule Versprechn ein und leistet dabei 336 PS!
Sollte etwas Plutoniumhaltiges sein - das strahlt wie jeck!
Wie würden Sie als Geschäftspartenr eines Kunden reagieren, dem es staatlich legitimiert gelungen ist, seine Gläubiger um ihr Geld zu bringen? Die Schuiden sind Sie zwar los, der Makel aber haftet Ihnen weiter an!
Wer kennt das nicht?
Leiden Sie an Parkinson? - Oder sind Sie ein alter Boxer?
Sie scheinen in der Tat ein wenig durcheinander zu sein, was auch in Ihrer Textversion sehr schön rüberkommt! Wenn Sie jezt noch deutlich machen, was Sie wollen, dann könnte Ihnen auch vielleicht jemand Antwort geben!
Tja! - da ist der Hahn hin!
Sie können machen was Sie wollen! Der Vermieter kann dann ggfs. mit der Kaution aufrechnen!
Innerhalb Ihrer 4 Wände können Sie machen was Siee wollen, solange Dritte dadurch nicht beeinträchtigt werden. Hängen Sie die Wäschae zum Trocknen raus, dann könnte dies ein Ordnungsgeld nach sich ziehen. Im Übrigen dürfte kein Mensch versetehen, dass man eine Waschmaschine nicht auch an einem anderen, als dem 1. Mai-Feiertag laufen lassen kann.
Er kann sich vom Erblasser zu dessen Lebzeiten etwas schenken lassen, das dann auf den spätern Erbanteil angerechnet werden könnte, soweit dies z.g. weiterer Erben gewollt wäre, und notariell beurkundet werden müßte. Eine reine Schenkung ist nicht beurkundungspflichtig.!
Nein, aber Sie hätten nach spätesens 30 Minuten gehen sollen"!
Ja, in den Nachrichten wurden bereits mehrere gangbare Möglichkeiten aufgezeigt!
Nö, die verkaufen künftig preiswert Strände! Da verkommen dann die Gestade des Agamemnon zu "Schmitz-Beach"!