Ohne den Inhalt Ihrer Teilungerklärung zu kennen, bin ich sicher, dass jeder Eigentümer für die Dinge, die seine eigene Wohnung unmittelbar betreffen, selber aufzukommen hat. Falls Sie unsicher sind, dann machen Sie sich mal mit Ihrer Teilungserklärung vertraut!

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Nehmen Sie das, was der örtliche Mietspiegel hergibt. Dann gibt es auch keine Probleme!
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Was meint denn Ihr Zahnarzt als fachkompetenter Mediziner dazu?
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Wie würden Sie als Geschäftspartenr eines Kunden reagieren, dem es staatlich legitimiert gelungen ist, seine Gläubiger um ihr Geld zu bringen? Die Schuiden sind Sie zwar los, der Makel aber haftet Ihnen weiter an!

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Wer kennt das nicht?

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Sie scheinen in der Tat ein wenig durcheinander zu sein, was auch in Ihrer Textversion sehr schön rüberkommt! Wenn Sie jezt noch deutlich machen, was Sie wollen, dann könnte Ihnen auch vielleicht jemand Antwort geben!

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Sie können machen was Sie wollen! Der Vermieter kann dann ggfs. mit der Kaution aufrechnen!

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Innerhalb Ihrer 4 Wände können Sie machen was Siee wollen, solange Dritte dadurch nicht beeinträchtigt werden. Hängen Sie die Wäschae zum Trocknen raus, dann könnte dies ein Ordnungsgeld nach sich ziehen. Im Übrigen dürfte kein Mensch versetehen, dass man eine Waschmaschine nicht auch an einem anderen, als dem 1. Mai-Feiertag laufen lassen kann.

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