Hallo, grüß dich,
es kommt darauf an, wie viel du verdienst und wie lange du gearbeitet hast mit zwölf Monaten Arbeitserfahrung in den letzen 36 Monaten ist es so, dass du ein Anspruch von sechs Monaten hast bei Ausnahmen sogar zwölf, wenn beispielsweise eine Weiterbildung machst es ist, so dass du ohne Kinder 60 % bekommst und mit Kinder jeweils um 5 % mehr d.h. mit einem Kind 65%. Es ist so du solltest dich am besten arbeitssuchend melden und beim Jobcenter Bescheid geben und frag deinem Arbeitgeber nach einer Arbeitsbescheinigung diese du dem Jobcenter vorlegen kannst. Das Formular findest du online und gebe es bitte nicht nach Ablauf deiner Beschäftigung ab d.h. wenn du am 1. Mai gekündigt wirst, dass du den Antrag nicht später stellst, sonst kann gegebenenfalls eine Sperre verhängt werden, sondern schon ein Monat vorher, da die Bearbeitung etwas dauert, sodass du keine Nachzahlung bekommst.
ich hoffe, ich hab dir geholfen.
Mit freundlichen Grüßen