Ohne jegliche Kosten nicht, nein. Wie oben schon steht sind das in jedem Fall die Notarkosten. Hier steht noch, dass bei einer privaten Übertragung wird statt der Grunderwerbsteuer eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfallen (je nachdem, in welchem Verhältnis mit dem Schenkenden steht):

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grunderwerbsteuer/#wann-muss-keine-grunderwerbsteuer-gezahlt-werden

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Da es die größere Herausforderung ist, ein Grundstück zu finden ist das meiner Meinung nach an erster Stelle dran. Danach einmal grob den Bebauungsplan checken (was ist generell überhaupt möglich) und mit diesen Unterlagen zum Architekten.

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Ich würde die Teilung aus Sicherheitsgründen in jedem Fall vor dem Verkauf machen. Das heißt aber nicht, dass der Verkaufsprozess nicht schon vorher starten kann..

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Oder ihr denkt mal an Erbbaurecht? So könnt ihr euch die Kosten für den Bau eines eigenen Hauses sparen, es wird allerdings genutzt, ihr erhaltet eine Pacht dafür und haltet das Grundstück langfristig im eigenen Besitz!

Hier gibts ein paar gute Infos dazu:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/erbbaurecht/

oder

https://www.erbbaurechtsverband.de/fragen-amp-antworten/

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Hier gibts einen aktuellen Stand dazu unter dem Punkt "Wird die Grunderwerbsteuer bald geändert"

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grunderwerbsteuer/

Im Koalitionsvertrag steht es also drin. Aber die Länder sind noch mehrheitlich dagegen.. Wie man in dem Beitrag nachlesen kann ist die Grunderwerbsteuer wohl eine Goldgrube für die Steuereinnahmen der Bundesländer

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Ganz wichtig ist dabei noch zu beachten, dass du den Gesamtwert den du bei den "mobilen Extras" („Wert den man gesondert angibt") unter 15% des Gesamtkaufpreises hältst. Ansonsten gibts Probleme mit dem Finanzamt!

Das ist bei Grundstücksdienste.de im Beitrag zur Grunderwerbsteuer bei den Tipps zum Grunderwerbsteuer aufgeführt

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Viele Kommunen und Gemeinden haben das eingeführt, um einerseits Spekulation mit Bauland zu verhindern, und andererseits Anreize zu setzten, das Grundstück zu bebauen und damit Wohnraum zu schaffen. Sprich, in einer Zeit in der überall Wohnungsnot herrscht sehen Kommunen nicht gerne, wenn Grundstücke leer bleiben.

Warum das so wichtig geworden ist, ist hier gut beschrieben:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/kampf-um-bauland/

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Der Bodenrichtwert ist in der Praxis mittlerweile total irrelevant (außer es handelt es sich wirklich um Grundstück in einem gerade erschlossenen Neubaugebiet).

Ich würde auf keinen Fall empfehlen, dein Grundstück auf Basis des Bodenrichtwerts zu verkaufen. Erstens ist er vergangenheitsbezogen (berechnet sich über den Durchschnitt der letzten 2 Jahre) und zweitens bezieht er sich immer nur auf Referenzgrundstücke.

Hier gibt es eine ausführlichere Erklärung dazu:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/bodenrichtwert/

Worauf es tatsächlich bei einer Grundstücksbewertung ankommt, ist was du aus dem Grundstück machen kannst, sprich wie viel du darauf bauen darfst. Wenn du darüber mehr wissen willst, empfehle ich zudem folgenden Artikel:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/faktoren-grundsteuckswert/

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Die Bodenrichtwerte sind in Neubaugebieten deutlich höher, weil die Infrastrukturkosten so massiv gestiegen sind. Da das die Gemeinde zu zahlen hat, legt sie die hohen Kosten natürlich auf die Käufer um. Wir haben aktuell auch ein Grundstück (Erbe meiner Oma) und es ist wirklich erschreckend, wie stark die Kosten für die Erschließung angestiegen sind..

Aber wichtig finde ich immer bewusst zu machen, dass der Bodenrichtwert in der Praxis gar nichts mehr mit dem tatsächlichen Grundstückswert (verkehrswert) zu tun hat.

Bei Interesse gibts hier mehr dazu:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/bodenrichtwert/

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Ja, da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen: Bauen im Außenbereich ist nur zulässig, sofern es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, wie zum Beispiel Aussiedlerhöfe, handelt. Und das muss auch geprüft und nachgewiesen werden und wird sehr streng beurteilt, da man sogenannte "Zersiedelung" vermeiden will - sprich einzelne Häuser irgendwo in der Gegend. Da das extrem hohe Infrastrukturkosten bedeutet.

Generell würde ich dir diesen Artikel empfehlen, da siehst du auf was es ankommt, dass du dein Grundstück bebauen darfst:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/bauplanungsrecht-baurecht-pruefen/

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Hallo Sam55lena,

wir hatten im letzten Jahr einen ähnlichen Fall bei meiner Familie. Wie bereits festgestellt, ist es eigentlich nur unter sehr wenigen Umständen erlaubt, im sogenannten "Außenbereich" zu bauen. Das steht vor allem Landwirten zu. Die entscheidende Frage ist für eine Gemeinde deshalb oft, ob denn noch weiterhin ein landwirtschaftlicher Betrieb ausgeübt wird.

Bei uns war es auch so, dass mein Onkel (ehemaliger "Vollzeitbauer") aus gesundheitlichen Gründen dem Geschäft nicht mehr nachgehen kann. Die Ställe hat er vermietet und er macht nur noch sehr wenige Sachen. Dennoch durfte sein Sohn dort jetzt einen Neubau errichten, weil er sich um den Nebenbetrieb weiter kümmern wird. Dennoch hatten wir da sehr viel Glück - dank einer guten und engen Beziehung zur Gemeinde und den Verantwortlichen Personen. Unser Fall ist also nicht verallgemeinerbar, aber zeigt, dass es auch immer Argumentationen FÜR solche Vorhaben gibt.

Generell ist dieser Artikel zum Thema ganz hilfreich bezüglich deiner Frage, ob man ein Grundstück bebauen darf:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/bauplanungsrecht-baurecht-pruefen/

Viel Erfolg!

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Hallo Falkenauge145,

der Bodenrichtwert ist, wie der Name schon sagt, nur ein Richtwert. Außerdem ist er vergangenheitsbezogen, denn es ist ein Durchschnittswert der über einen Zeitraum von zwei Jahren gebildet wird. Er ist in der Praxis, sofern es sich nicht um ein Grundstück in einem neu erschlossenen Neubaugebiet handelt, nicht wirklich relevant. Mehr dazu erfährt du hier: https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/bodenrichtwert/

Zum tatsächlichen Wert deines Grundstücks: Das wichtigste ist die Frage nach der Bebaubarkeit: Was kann man mit dem Grundstück machen? Was darf man darauf bauen? Wie viel darf man darauf bauen?

Das ist in diesem Artikel sehr gut erklärt: "Wie viel ist mein Grundstück wert"

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/faktoren-grundsteuckswert/

Viele Grüße

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Es muss nicht unbedingt zu einer Erhöhung deiner Grundsteuer kommen. Die Reform ist nicht dazu da, die Steuern zu erhöhen sondern dafür, dass die Steuerlast insgesamt gerechter verteilt wird als bisher.

Das heißt Eigentümer, die bisher wenig gezahlt haben werden mehr zahlen müssen und Eigentümer, die bisher viel gezahlt haben, werden weniger zahlen.

Beispiele, die zeigen, wie ungerecht das bisher war findest du hier:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grundsteuerreform/#forderung-nach-anpassung-und-nderung-6

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Es muss nicht unbedingt zu einer Erhöhung deiner Grundsteuer kommen. Die Reform ist nicht dazu da, die Steuern zu erhöhen sondern dafür, dass die Steuerlast insgesamt gerechter verteilt wird als bisher.

Das heißt Eigentümer, die bisher wenig gezahlt haben werden mehr zahlen müssen und Eigentümer, die bisher viel gezahlt haben, werden weniger zahlen.

Die Reform tritt erst ab dem 01.01.25 in Kraft. Den neuen Betrag wirst du vom Finanzamt erst 2024 erhalten.

Hier ist das alles gut beschrieben und erklärt:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grundsteuerreform/

Viele Grüße

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Bevor Strafen verhängt werden, gibt es in den meisten Bundesländern erst einmal Erinnerungsschreiben an die Eigentümer.

Siehe:

https://www.instagram.com/reel/CoIIHDEM2xg/?igshid=YmMyMTA2M2Y=

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Hallo!

Zur Berechnung: Die Steuermesszahl ist der Multiplikator, der bisher mit dem Einheitswert verrechnet wurde und dann zum Steuermessbetrag geführt hat. Dieser wird dann im dritten Schritt mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das ist also so richtig. Aber beachte, wie @Stefan1248 bereits gesagt hat, dass sich die Hebesätze noch ändern können.

Zur Höhe: Grundsätzlich sollte man sich unbedingt bewusst machen, dass es bei der Grundsteuerreform nicht darum geht, die Steuern zu erhöhen. Es geht vielmehr darum, dass die Steuerlast gerechter verteilt wird als bisher.

Das heißt Eigentümer, die bisher wenig gezahlt haben werden mehr zahlen müssen und Eigentümer, die bisher viel gezahlt haben, werden weniger zahlen.

Eine kurze Erklärung und Beispiele findest du hier:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grundsteuerreform/

Viele Grüße!

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Ganz genau, es ist nicht der finale Grundsteuerbetrag. Die Steuermesszahl ist der Multiplikator, der bisher mit dem Einheitswert verrechnet wurde und dann zum Steuermessbetrag geführt hat. Dieser wird dann im dritten Schritt mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Eine kurze Erklärung, wie und warum das nun geändert wird findest du hier:

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grundsteuerreform/

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Hallo!

Es kommt darauf an, in welchem Bundesland zu lebst. Denn die Bundesländer haben teilweise verschiedene Modelle gewählt. Warum du mehr zahlst kann zum Beispiel auch von der Wohn- bzw. Gebäudefläche abhängen.

Einen guten Überblick, welche Faktoren in den einzelnen Ländern eine Rolle spielen findest du auf der Seite von Grundstücksdienste.de. Hier kannst du einmal nachschauen!

https://www.grundstuecksdienste.de/ratgeber/grundsteuerreform/

Viele Grüße

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