Wenn du die Kleinunternehmerreglung hast und die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmst, sind die Preise immer ohne die 19 % Umsatzsteuer.Auch auf Rechnungen darf die Umsatzsteuer nicht miteinbezogen werden. Auf der Rechnung muss jedoch auf die Umsatzsteuerbefreiung hingewiesen werden.

Also merken: Nettopreis = Bruttopreis

Und was Gewinn angeht:

Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
4,99 € - 1,55 € = 3,44 €

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B1 ist doch ganz okay für eine Bewerbung ZUM ...

Schreibe einfach allgemein, z.B. Fremdsprachen: Englisch in Wort und Schrift (Sprachlevel B1)

Das Zertifikat *kannst* du -falls bei der Online-Bewerbung möglich-dann auch hochladen.

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Es kann sein, dass du hier etwas verwechselst... Also:

Die Anrechnung der Muttersprache als Fremdsprache -als Kind nichtdeutscher Eltern- ist grundsätzlich möglich. Dafür bedarf es einer Feststellungsprüfung in der jeweiligen Sprache.

Die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht in der Sekundarstufe I oder die Erlangung der Fachoberschulreife durch die Feststellungsprüfung (vorher) ist hier die Voraussetzung, die NICHT gegeben sein darf.

... zumindest hier in NRW

Frage am besten bei deiner Schule nach, die wissen genau worum es geht und was möglich ist oder nicht.

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Ja darf man! Habe ich selbst auch gemacht.

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Die Frage interessiert mich auch

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Oh ja, dieser Online-Schuhhändler ist mir bekannt, nur negativ! Da sind Mitarbeiter bei (vor allem die männlichen) die ihre eigenen Arbeitskollegen daran hindern zu arbeiten in dem sie in internen Abläufen Änderungen vornehmen ohne es den/der zuständigen Sachbearbeiter/in Bescheid zu geben und somit auch den Kunden. Asis die dafür sorgen, dass keiner mehr bei ihnen kaufen soll und auch noch ihre eigenen Mitarbeiter Fehler zuschreiben wollen um sich besser und die anderen schlechter darzustellen. Vor allem die Telefonzentrale war der Highlight in Sachen Arbeitshaltung und -klima. Der Typ war so ein Vogel und ... Naja, ... nur zu schade für die vernünftigen Mitarbeiter.

Das mit deinen Schuhen wird schwer,weil sie dir sagen werden das du es durch das tragen (!) diser verursacht hast...aber versuchen würde ich es trotzdem.

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Wieso so umständlich!?

Sende denen einfach eine Kopie der Abbuchungen/Überweisung (Bankbelege) mit einem Erklärungsschreiben und fertig. Vergiss den Rechtsanwalt.

Achte auch darauf, dass das alles an die richtige Adresse geht. Besser ist vorher dort anzurufen und mit der Buchhaltung abzuklären an wen man die ganze Sache senden kann. Auf der Mahnung steht doch bestimmt ein Ansprechpartner und E-Mail/Fax oder?

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Wenn du ein Zulassungsangebot erhalten hast und dieses angenommen hast erfolgt dies eigentlich automatisch. Wenn kein Angebot vorliegt, dann kommt wahrscheinlich auch nicht ein Angebot.

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Soweit ich weiß bekommt man eine Fiktionsbescheinigung für drei Monate oder halt ein Vermerk bzgl. der Verlängerung.

Aber du kannst ja die AB fragen was passiert bzw. was man machen muss.

Nebenbei: Wie sieht es mit der doppelten Staatsangehörigkeit aus?

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Druckersoftware und -treiber deinstallieren und dann wieder Neuinstallation dieser. Try it

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Politik

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