An Hand eines Bildes ist es nicht seriös, eine Beurteilung abzugeben, ob z.B. ein Putz, ein Kleber... asbesthaltig ist oder nicht; Aufschluss kann hier nur eine Materialuntersuchung geben -

es sei denn Sie können noch herausbringen, wann diese Wand verputzt worden ist....

Sollte dies nach 1993 (Verbot von Asbest in Deutschland) erfolgt sein, brauchen Sie sich keine Gedanken machen.

Mehr Infos dazu

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Auch ich sehe das "Asbestrisiko" eher gering - viel größere Probleme gibt es bei Häusern aus dieser Zeit vielfach (!) mit Formaldehyd und Holzschutzmitteln, teilweise auch PAKs - vor allem aber mit Gerüchen, die zu einem wirklichen Problem werden können.

Eine Schadstoffuntersuchung - ehe noch weitere Investitionen in dem Haus erfolgen (Innenrenovierungen, Einbauküchen, neue Bodenbeläge...) ist auf jeden Fall sinnvoll - soferne diese von einem wirklichen Fachmann (der Begriff Baubiologe ist nicht geschützt!) durchgeführt wird.

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Diese "Interpretation" der benannten Studie ist völlig falsch -

siehe dazu den AFP- Faktencheck:

Zitat - Aussage der Haupt - Verfasserin des Artikels:

"Aber die Verwendung der Schlussfolgerungen des Artikels, um zu behaupten, dass es seit den 1970er Jahren keine zusätzliche Erwärmung gegeben hat, ist sehr fehlgeleitet, sagen Wissenschaftler und nehmen fest, dass die in der Studie verwendeten Modelle stattdessen einen konstanten Anstieg im Laufe der Zeit feststellen.

'Stetig steigende Temperaturen'

"Unsere Studie bestätigt die stetig steigenden Oberflächentemperaturen seit den 1970er Jahren", sagte Claudie Beaulieu, außerordentliche Professorin in der Abteilung für Ozeanwissenschaften an der University of California Santa Cruz und Hauptautorin des Papiers (hier archiviert), am 17. Oktober gegenüber AFP.

"Es ist sehr besorgniserregend zu hören, dass unser Papier von Klimaleugnern verwendet wird, um falsche Behauptungen aufzustellen", sagte sie."

Ich empfehle, die weiteren Arbeiten der Verfasserin zu studieren, um festzustellen, daß der Klimawandel von dieser in keiner Weise in Frage gestellt wird.

Typisch für die meist "konzernfinanzierten" Klimaleugner, Sätze aus professionellen Studien völlig zusammenhanglos bewusst falsch zu interpretieren!

Bedauerlich, dass diese Interpretationen auch in diesem Forum "verbreitet" werden, ohne sich vorher die Quellen genau anzusehen!

Infos zum AFP- Faktencheck:

AFP Faktencheck Teil von Agence France-Presse (AFP), einer mehrsprachigen, multikulturellen Nachrichtenagentur, deren Aufgabe es ist, kontinuierlich genaue, ausgewogene und unparteiische Berichterstattung über Nachrichten zu liefern, wo und wann immer sie in der Welt geschehen.

Wie in ihrem Gründungsstatut garantiert, spricht AFP mit einer unabhängigen Stimme, die frei von politischen, kommerziellen oder ideologischen Einflüssen ist. Diese Verpflichtungen spiegeln sich in der Charta und den redaktionellen Standards von AFP wider, die hier im Einzelnen aufgeführt sind.

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Zeitangaben sind ohne Kenntnis der Art und Menge der jeweils eingesetzten Insektengifte unseriös - ich kann mich aber nur den bereits erwähnten Warnungen bezüglich der gesundheitlichen Risiken von Insektengiften (vielfach Pyrethroide wie Permethrin, oft beworben auch als "natürliches Chrysanthemen Gift" und damit "unbedenklich") nur anschließen!

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Grundsätzlich gilt es die Ursache des Schimmels zu beseitigen (Wärmebrücke/ Wasserschaden/ Undichtheiten/ aufsteigende Feuchte) und nicht nur eine "kosmetische Sanierung" durch Überstreichen durchzuführen - der Schimmel würde dabei immer wieder "auftauchen".

Mietern wird bei Schimmelbefall in der Wohnung fast immer "falsches Lüften" vorgeworfen - eine seriöse Schimmelsanierung ist aber Aufgabe des Vermieters; er muss primär nachweisen, dass der Schimmel nicht durch Baumängel verursacht wird - erst dann kann er mit dieser Behauptung "falsches Lüften" argumentieren.

(Gerichtsurteil Amtsgericht Osnabrück, 48 C 31/12)

Schimmel darf nicht leichtgenommen werden (einfach mal "überstreichen") - zu groß sind die gesundheitlichen Gefahren durch Schimmelbefall in der Wohnung!

Auch die in Antischimmelfarben meist enthaltenen "Biozide" können ein gesundheitliches Risiko darstellen! Vor der Anwendung solcher Produkte sollten stets entsprechende "aussagekräftige" Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit angefordert werden.

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Tatsächlich kann es sich hier um Schimmel handeln - eine "seriöse Bewertung" ist aber nur durch eine entsprechende Untersuchung möglich, die unbedingt veranlasst werden sollte (Gesundheitsrisiko Schimmel).

Grundsätzlich ist für die Sanierung (neue Fenster?) der Vermieter zuständig - er müsste Ihnen erst nachweisen, dass Sie durch falsches Lüften die Schuld tragen!

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Eine seriöse Stellungnahme ist nur möglich, wenn man die genauen Inhaltsstoffe des Sprays kennt...gesundheitlich völlig unbedenkliche "Biozide" sind mir aber bisher nicht bekannt.

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Sollte der Geruch längere Zeit anhalten, ist dies natürlich ein Reklamationsgrund - der Hersteller (bzw. Ihr Händler) muss die Ware zurücknehmen. Dazu gibt es entsprechende Gerichtsurteile! (Störender Geruch ist ein reklamationsfähiger "Mangel")

Gerüche sind ein Indikator von Emissionen, die durchaus auch massiv gesundheitsgefährdend sein können und mit Wischen oder Auslüften nur selten zu beseitigen sind.

Bedauerlicherweise garantieren aber auch die bereits genannten, aber auch die meisten anderen Gütezeichen keineswegs gesundheitliche Unbedenklichkeit, geprüft wird in der Regel nur auf Formaldehyd und VOCs- alle anderen möglichen Schadstoffe (Weichmacher, Flammschutzmittel, Biozide u.v.a.) werden bei nahezu allen "Gütezeichen und Zertifikaten" überhaupt nicht berücksichtigt - es reichen hiermeist "Erklärungen der Hersteller". Vergeben werden diese "Gütezeichen" vielfach von Verbänden der Hersteller selbst oder von "industrienahen" Instituten.

Sollten Sie wider Erwarten vom Händler bzw. Hersteller wirklich umfassende Schadstoffprüfberichte erhalten, so erstelle ich gerne dazu (natürlich kostenlos) eine "verträglichkeitsbezogene" Stellungnahme.

Vor allem "Sensitiven kann ich nur abraten, Methoden wie "Ozonbehandlungen" durchzuführen - diese können durchaus für zusätzliche Belastungen sorgen.

Für eine Klärung der Mängelrüge ist ausschließlich Ihr Händler verantwortlich!

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Geruch

Ob und wann der Geruch sich wieder reduziert, hängt von der Zusammensetzung der Farbe ab, deren Lösemittel vermutlich mit den Styrodurplatten reagieren. Dazu werden Sie aber vom Farbenhersteller kaum eine befriedigende Antwort erhalten.

Schadstoffe

Bei solchen Reaktionen werden vielfach Schadstoffe freigesetzt, die (Beispiel Styrol) durchaus gesundheitlich bedenklich sind. Eine diesbezügliche Gewissheit kann aber nur eine Schadstoffuntersuchung durch einen qualifizierten Prüfer geben - nur anhand eines solchen Prüfberichtes wäre mir eine seriöse Bewertung Ihres Problems möglich.

Haftbar werden Sie kaum jemanden machen können- der Dämmstoff allein ist ja. nicht der Verursacher - der Farbenhersteller wird jede Schuld von sich weisen, da beispielsweise eine Styrol- Belastung ja gar nicht aus seinem Produkt käme...

Sollte sich der Geruch also nicht innerhalb der nächsten Tage maßgeblich reduzieren, so ist ein Entfernen der Platten wahrscheinlich unvermeidbar, wenn Sie ein gesundheitliches Risiko sicher ausschließen möchten.

In diesem Fall sollten Sie aber bei der Auswahl der neuen Dämmung und der Beschichtung entsprechende Vorsicht walten lassen - verlangen Sie von den Herstellern glaubwürdige Schadstoffprüfberichte und verlassen Sie sich nicht auf diverse "Gütezeichen" oder "Zertifikate", die sehr oft von dern Herstellerverbänden selbst "vergeben" werden.

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Eine Antwort, wie lange es dauern wird ist ebenso wie die Aussage, ob die Gerüche gesundheitsgefährdend sind, nur möglich, wenn der Farbenhersteller bereit ist, entsprechende Emissionsprüfberichte zur Verfügung zu stellen - dazu kommt dann immer noch die Frage, ob die Verarbeitung fachgerecht war. Diverse Eigenaussagen der Hersteller und deren "Deklarationen "und eigenen Datenblätter sind für eine seriöse gesundheitsbezogene Bewertung in der Regel nicht nutzbar. Um welche Farbe handelt es sich im konkreten Fall? Der Verarbeiter musss Ihnen den Namen benennen.

Informationen zu Inhaltsstoffen in Farben und Lacken

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Eine Ferndiagnose bei derart heiklen Fragen nur anhand eines Fotos halte ich für nicht zielführend - Sicherheit würde nur die Befragung (Einsendung eines Musters) eines ausgewiesenen Asbestexperten (Instituts) bringen.

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Die Gesundheitsrisiken von Schimmel sind, abhängig von der "Art des Schimmels", sehr vielfältig und können bei entsprechendes "Anfälligkeit" verstärkt - natürlich auch abhängig von der Aufenthaltsdauer auch zu dauerhaften Gesundheitsschäden (z.B chronische Asthma...) führen.

Die Sporen des Schimmels können (!) in der ganzen Wohnung präsent sein und beschränken sich nicht auf die sichtbar schimmelbefallenen Stellen.

Es sollte daher unbedingt die Ursache des Schimmels schnellstmöglich beseitigt werden - ein bloßes "Beseitigen mit irgendwelchen - oft ebenso gesundheitsschädlichen - "Antischimmelmitteln" stellt keinerlei dauerhafte Sanierung dar.

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Lobbyisten schaffen es immer wieder, durch "gekaufte" Gutachten "naive" Politiker zu überzeugen, die Interessen ihre Geldgeber zu vertreten und manchmal damit erhebliche Langzeit- Schäden anzurichten. Bedauerlicherweise sind eine Unzahl "gekaufter Wissenschaftler" immer wieder bereit, solche Gefälligkeits- Gutachten zu erstellen.

Gesetzesvorschläge für mehr Transparenz, Gesundheit und Umweltverträglichkeit (Beispiel Glyphosat) werden auf diese Weise erfolgreich über Jahre sabotiert! Dies führt zu oft jahrzehntelanger Schädigung der Gesundheit der Allgemeinheit und der Umwelt - einige Beispiele - aber auch zu späteren maßgeblichen Kosten für die Sanierung solcher Umweltschäden und Folgekosten für das Gesundheitswesen.

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Angesichts der Bilder würde ich nicht nur von einem "kleinen Fleck" reden - es ist hier von einem nicht unbedenklichen Schimmelbefall auszugehen - hier vermutlich verursacht durch eine Wärmebrücke. Entscheidend dabei wäre vor allem, um welche Art von Schimmel es sich handelt - wie gesundheitsgefährdend der konkrete Befall ist.

Entfernen von Schimmel ohne Beseitigung der Ursache ist grundsätzlich nicht zielführend und stellt nur eine vorübergehende kosmetische Sanierung dar - der Schimmel kommt wieder - vor allem als Mieter können Sie vom Vermieter eine qualitative Schimmelsanierung einfordern.

Verhindert werden sollte auch der Einsatz toxischer Schimmelentferner, da diese zu zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen führen. Es reichen bereits die gesundheitlichen Risiken, die ein Schimmelbefall grundsätzlich ohnedies bereits darstellt.

Meist sind es bauliche Mängel, die vom Hauseigentümer (Vermieter) zu beseitigen sind, wie z.B. Wärmebrücken an den Außenwänden, verdeckte Leitungsschäden (oft nur Haarrisse), undichte Stellen in der Konstruktion (Balkon, Terrasse, Dach: Regenwassereintritt, undichte Fundamentisolierung (aufsteigende Feuchtigkeit).

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Die Summe der möglichen "Geruchsverursacher" ist nicht abschätzbar - die Verursacher können vielfältig sein. je nach Art des Verursachers oft auch über lange Zeit wahrnehmbar!

  • Schadstoffe aus möglichen Recyclinganteilen oder Farben, Imprägnierungen,
  • BIozide aus belasteten See- Transportcontainern (diese Produkte kommen sehr oft aus Fernost)

ob diese Belastungen durch Waschen zu beseitigen wären, kann ohne einer entsprechenden Schadstoffprüfung (Kosten in diesem Fall in keiner Relation zum vermuteten Kaufpreis) grundsätzlich nicht beantwortet werden.

Sie sollten aber auf jedem Fall beim Verkäufer reklamieren!

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Eine Verallgemeinerung ist hier unseriös - es gibt zwischenzeitlich sehr emissionsarme PVC (Polyvinylchlorid)- Böden, die unter anderem an Stelle der grundsätzlich bedenklichen "Phthalate" teilweise(!) unbedenkliche Alternativstoffe einfügen, um dennoch die Elastizität zu gewährleisten.

Nach wie vor sind aber auch noch Produkte am Markt mit Phthalaten, Flammschutzmitteln und oder anderen Stoffen, die als gesundheitlich bedenklich gelten.

Wirkliche Informationen dazu geben nur entsprechend umfassende und glaubwürdige Schadstoffprüfberichte, und nicht Herstelleraussagen, oder aussagearme Zertifikate, "Gütezeichen"!. Fordern Sie daher von Ihrem Händler entsprechende "Nachweise" - Hersteller die solche ("vollständigen") Prüfberichte nicht zur Verfügung stellen, haben in der Regel etwas zu verbergen.

Anhand eines Fotos ist eine gesundheitsbezogene Bewertung ebenso wie aus Prospektaussagen völlig unmöglich!

Sollte aber grundsätzlich einige Wochen nach der Verlegung noch ein unangenehmer "Geruch" wahrnehmbar sein ist auf jeden Fall Vorsicht geboten!

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Die Ursachen für den Geruch können vielfältig sein -

  • relativ harmlose Lösungsmittel, die innerhalb weniger Tage "ausemittiert" sind,
  • gesundheitsrelevante oder zumindest sensibilisierende Stoffe die sich über längere Zeiträume "halten können" und für sensitive Verbraucher ein Risiko darstellen,
  • Schadstoffe, die ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen
  • Geruchsstoffe, die sich über längere Zeit "unzumutbar störend" entfalten und allein deshalb bereits einen Reklamationsgrund darstellen

Eine Beurteilung ist nur möglich, wenn mehr Informationen zur verwendeten Farbe vorliegen - Handlungsbedarf besteht im konkreten Fall sicher, nachdem bereits Unverträglichkeits- Symptome geschildert werden.

Grundsätzlich sollten bereits beim Kauf von Farben vom Händler entsprechende Unbedenklichkeitsnachweise gefordert werden; Herstelleraussagen wie "lösemittelfrei, allergikerverträglich..." sind dabei keine Entscheidungshilfe! Mehr Infos zu Risiken aus Farben und Lacken

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Eigentümer von Gebäuden - neue Kosten(Gefahren) durch Asbest?

Hallo eine kleine Frage. Ich habe gehört das Eigentümer von immobilien zukünftig vor weiteren Schlamassel gestellt werden, die unsere Regierungen verbockt haben. Wir wir ja alle wissen wurde damals Asbest in nicht geringer Menge in allen möglichen Bereichen verbaut (und übrigens weiß man seit der Antike das das Zeug gefährlich ist ) : Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Fensterkitte, Farben etc. Die TRGS519 regelt hierzu einiges. Nun habe ich gehört das man wieder neue Kosten/Hürden auf Eigentümer von Immobilien umschlagen will und ich hätte gerne mal ein Update zur Richtigkeit. Soweit ist noch nix fix aber soweit ich gehört habe (und teilweise bereits jetzt aktiv):

  • Glaubt dein Mieter da ist Asbest in der Bude hast du die Pflicht diesen aufzuklären. Kannst du das nicht, machst du dich strafbar. Kannst du das nicht, hast du die Pflicht, entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Gutachter Asbest für ordentlich Geld). Das gilt auch dann, wenn dein Mieter meint in Eigenregie für eine Miet(!!!)wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Übrigens glaube ich auch, dass das grundsätzlich gilt, allein schon, da durch das Einschlagen eines Nagels in die Wand Fasern freigesetzt werden können. Außerdem kann der Mieter Mietminderung durchsetzen.
  • Verkaufst du deine Immobilie, musst du darauf aufmerksam machen, dass dort Asbest ist. Ist die Immobilie also vor 1993, besteht grundsätzlich diese Pflicht. Ich frage mich an dieser Stelle, ob das nicht als Info bereits ausreicht, denn es ist doch allgemein bekannt, dass früher Asbest verbaut wurde ?! Was meint ihr hierzu?
  • hinzukommen soll die grundsätzliche Pflicht Asbestfreiheit bescheinigen zu können , stimmt das? Das würde ja dann theoretisch auf alle Gebäude vor 93 zukommen. Alle Immobesitzer wären dann in den Arsch gekniffen :D

Die große Preisfrage:

Nebst allen diversen anderen Dingen, die man sich geühlt wöchentlich ausdenkt: Sind Eigentümer älterer Bestandsimmobilien / Handwerker in den Arsch gekniffen ? Ich glaube kaum, dass ein TRTGS519 Schein eines Handwerkers diesen automatisch zur Evaluierung von Asbestbuden befähigt (maximal wird es ihn etwas näher dahin bringen).

...zum Beitrag

Bezüglich Auskunftspflicht hat sich nichts geändert - Informationen zu den gestellten Fragen finden sich in den Kapiteln 5 und 6 sowie 8.2 und 8.3 der Publikation "Asbest in der Nachbarschaft- Asbest im Mietshaus"

Eine Mitteilungspflicht besteht, wenn dem Hausverkäufer die Belastung nachweisbar bekannt ist!

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Leider gibt es hier kaum rechtliche Möglichkeiten, wenn der Kollege nicht bereit ist Rücksicht zu nehmen, soferne nicht auch andere Mitarbeiter diese "Duftstoffe" als unzumutbar störend bestätigen. Erst in diesem Fall wäre der Arbeitgeber "verpflichtet", einzuschreiten. Individuelle Sensitivitäten eines Einzelnen, seien sie auch für diesen noch so "unzumutbar", stellen arbeitsrechtlich keine Grundlage für eine "Einschreitpflicht" dar.

Falls Sie einen Betriebsrat haben, könnten Sie natürlich auf diesen bitten, mit dem Kollegen zu sprechen.

Ein ausreichend ärztliches Attest (optimal mit entsprechend häufigen "Krankmeldungen" - die den Arbeitgeber vermutlich zum Handeln zwingen würden), erhalten Sie sicherlich nur von einem qualifizierten Umweltmediziner.

Der Kündigungsschutz bei häufigen Krankmeldungen ist leider auch nur ehr beschränkt - Infos dazu bietet der DGB - interessant dabei das Kapitel "Eingliederung vor Kündigung".

Vielleicht hilft es aber auch, wenn Sie Ihrem Kollegen die Publikation "Duftstoffallergiker" zukommen lassen, und ihn auf die grundsätzlich gesundheitlichen Risiken durch diverse Duftstoffe (eventuell auch hormonelle Langzeitwirkungen, die auch ihn selbst treffen könnten) hinweisen: (Kapitel: 17, 18 und 20).

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