Gerade der Zoll bietet doch vielfältige Aufgaben. Von der Schiffsabfertigung, bis zur Schwarzarbeitsbekämpfung oder dem Bürodienst (Personalabteilung, Steuerberechnung, ...). 

Gerade im gD sind die Möglichkeiten sehr vielfältig.

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Nein. Nur der veränderte Buchstabe wird eingeklammert, also [N]achfüllen.

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Die Noten sagen nicht viel über die zu erwartende Eignung aus. Wenn du, ohne zu lernen immer 14 Punkte schreiben würdest und beim Wort „Beweis“ nicht gleich die Augen verdrehst, wärst du sicherlich sehr dafür geeignet. 

Wenn du mit mehrstündigem Lernaufwand pro Woche nur auf zehn Punkte kommen würdest, kann man wohl eher nur abraten.

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1.) Nein. Wenn man zwischenzeitlich studiert, sind die vorher angesammelten Wartesemester nicht verfallen.

2.) Nein. Das bringt wenn überhaupt über das Auswahlverfahren der Hochschule etwas. Für die Abiturbestenquote und die Wartezeitquote ist es unerheblich.

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Nahezu alle Stellen für Lehrer sind im öffentlichen Dienst angesiedelt. Dort wird nur nach Noten eingestellt. Lediglich Schwerbehinderte haben gewisse Vorteile im Verfahren.

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Es wäre im Prinzip nicht sehr sinnvoll, in deiner Situation ein Master-Studium zu absolvieren. 

Beim Finanzamt selbst bringt es dir nicht viel, da die Laufbahnausbildung tatsächlich für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ausreicht. 

Für den Aufstieg in den höheren Dienst bringt der Abschluss auch keine Vorteile und eine externe Bewerbung für den höheren Dienst ist aussichtslos, da nur Volljuristen in den höheren Dienst direkt eingestellt werden.

Und auch für die Exit-Option „Steuerberater“ bringt dir der Abschluss nicht viel, da du die Zulassung zum Steuerberater in einigen Jahren ohnehin beantragen kannst. 

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Es kommt auf die Anrechenbarkeit der Kurse an. Nur der zuständige Bereich der eventuellen neuen Hochschule kann dir das beantworten.

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Am Einfachsten wäre es, wenn du einmal den Namen der Hochschule hier rein schreibst (oder per PN). Es gibt private Hochschulen, die jeden nehmen, der zahlen kann und es gibt Hochschulen, die ein echtes Auswahlverfahren durchführen.

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Bewerbung duales Studium Verwaltungsdienst?

Hey leute, könnt ihr mir vllt weiterhelfen ob meine Bewerbung für ein duales Studium gut ist? wäre mega lieb. danke..

Sehr geehrter Herr xxx, mit großem Interesse habe ich das von Ihnen ausgeschriebene duale Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst auf Ihrer Homepage gelesen. Da Ihre Anzeige mich sehr angesprochen hat, möchte ich mich gerne um ein zum September 2017 beginnendes duales Studium bewerben.

Im Sommer dieses Jahres konnte ich meine schulische Laufbahn mit der allgemeinen Hochschulreife an der Gesamtschule xx abschließen und bin derzeit als Produktionsmitarbeiter bei der Firma xxx GmbH tätig. Aufgrund meiner schulischen Leistungen in den Fächern Sozialwissenschaften, Mathematik und Sprachen bin ich mir sicher, dass ich den Anforderungen des dualen Studiums gewachsen bin.

Bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsberuf wurde ich aufgrund meiner persönlichen Interessen für juristische und verwaltungstechnische Vorgänge auf das duale Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst aufmerksam und in meiner Entscheidung bestärkt, mich für dieses duale Studium zu bewerben. Mich reizt die Aussicht, während der Ausbildung Einblicke in die Abläufe in Ihrem Unternehmen zu gewinnen und das dort Gelernte an der Hochschule mit theoretischem Wissen zu verbinden.

Ich bin ein zielstrebiger und kontaktfreudiger Mensch mit einem freundlichen Auftreten und einer raschen Auffassungsgabe. Zu meinen Stärken gehört das sorgfältige Erledigen meiner Aufgaben, sowohl selbstständig als auch im Team. Darüber hinaus verfüge ich über einen sehr sicheren Umgang mit dem Computer und Microsoft Office.

Gerne möchte ich mich ab September 2017 der Herausforderung eines Dualen Studiums bei Ihnen stellen.

Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

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Verwende lieber häufiger den Begriff „Vorbereitungsdienst“ als „duales Studium“. 

Ansonsten finde ich den Text recht gut. Es muss aber zwingend noch auf das Interesse am zukünftigen Beruf eingegangen werden.

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1.) Generell sind FH-Abschlüsse weniger angesehen. Da braucht keiner mit „die Unternehmen suchen gezielt nach FH-Absolventen“ ankommen. In den meisten größeren Konzernen spielt die Wahl der Hochschule eine große Rolle. Und es kann auch niemand erzählen, dass es Zufall oder Können ist, dass die Abschlussnoten der FH-Absolventen im Schnitt deutlich besser sind. 

2.) VWL-Absolventen sind ebenfalls nicht gerade gefragt. Eine Mischform (WiWi) wäre vermutlich sinnvoller. Es gibt einfach deutlich mehr Volkswirte pro passendem Arbeitsplatz als Betriebswirte pro passendem Arbeitsplatz. 

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Man kann da nicht pauschalisieren. Es wird nur anhand der Noten zum ersten Teil des Eignungsfeststellungsverfahrens eingeladen (Ausnahmen: Schwerbehinderte und Soldaten). Je nachdem, wie viele Plätze bereitgestellt werden können, werden eben anhand der Reihenfolge die Bewerber eingeladen.

Im mittleren Dienst gibt es sehr viele Bewerber pro Stelle, sodass dort ein Schnitt oberhalb von 3,0 eigentlich Pflicht ist.

Für den gehobenen Dienst wird hingegen nahezu jeder Bewerber eingeladen.

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Das Studium selbst dauert 4,5 Jahre (bis 5). Danach investieren die meisten Absolventen ein Jahr für die Examensvorbereitung. Dann dauert es recht lange, bis die Ergebnisse bekanntgegeben werden. Für 70 % der Absolventen ist die Laufbahn als Richter / Staatsanwalt dann vorbei, weil maximal 30 % so gute Noten haben, dass sie überhaupt zum Eignungsfeststellungsverfahren eingeladen werden können. 

Anschließend folgt nach einer Wartezeit dann erst mal das Rechtsreferendariat, welches zwei Jahre dauert. Auch hier erreichen wieder maximal 30 % die Note „vollbefriedigend“. 

Dann kann man sich auf Stellen als Richter und Staatsanwalt auf Probe bewerben. Ingesamt hat maximal jeder 8. solche Noten, dass die Bewerbung nicht innerhalb einer Stunde abgelehnt wird. Das Auswahlverfahren ist auch sehr hart. Stellen gibt es praktisch nur sehr wenige. 

Eingesetzt wird man dann, wenn man zu den wenigsten Menschen gehört, die es schaffen, recht flexibel. An den Amtsgerichten wechseln die Richter die Fachgebiete häufiger untereinander durch. Erst bei R2-Stellen, die nur jeder 3. Richter erreicht, spezialisiert man sich genauer (Finanzgerichte, Verwaltungsgerichte,...).

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