Unmittelbar sind es nach der Ausbildung 1781 Euro netto, wovon die PKV oder die freiwillige gesetzliche KV noch abgezogen werden muss. Selbst die Schlechtesten werden mindestens bei 2200 Euro netto (abzüglich KV) enden, beim Steuerklassenwechsel deutlich mehr.
Kopier deinen Text hier rein und dann wird man dir auch ein gewisses Feedback geben können.
Bundesbankbeamter...damit bin ich sehr zufrieden.
Je nach Bundesland ist nur ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung und -erfahrung vorliegen. Wenn dann die Noten einigermaßen passen, wird man in der Regel auch zum Auswahlverfahren eingeladen.
Ja, ist es.
Und wo ist die Mail?
Gerade der Zoll bietet doch vielfältige Aufgaben. Von der Schiffsabfertigung, bis zur Schwarzarbeitsbekämpfung oder dem Bürodienst (Personalabteilung, Steuerberechnung, ...).
Gerade im gD sind die Möglichkeiten sehr vielfältig.
Nein. Nur der veränderte Buchstabe wird eingeklammert, also [N]achfüllen.
Ich würde “agency“ sagen. Man müsste wohl aber mal einen Satz mit dem Wort hören.
Die Noten sagen nicht viel über die zu erwartende Eignung aus. Wenn du, ohne zu lernen immer 14 Punkte schreiben würdest und beim Wort „Beweis“ nicht gleich die Augen verdrehst, wärst du sicherlich sehr dafür geeignet.
Wenn du mit mehrstündigem Lernaufwand pro Woche nur auf zehn Punkte kommen würdest, kann man wohl eher nur abraten.
1.) Nein. Wenn man zwischenzeitlich studiert, sind die vorher angesammelten Wartesemester nicht verfallen.
2.) Nein. Das bringt wenn überhaupt über das Auswahlverfahren der Hochschule etwas. Für die Abiturbestenquote und die Wartezeitquote ist es unerheblich.
Nahezu alle Stellen für Lehrer sind im öffentlichen Dienst angesiedelt. Dort wird nur nach Noten eingestellt. Lediglich Schwerbehinderte haben gewisse Vorteile im Verfahren.
Es wäre im Prinzip nicht sehr sinnvoll, in deiner Situation ein Master-Studium zu absolvieren.
Beim Finanzamt selbst bringt es dir nicht viel, da die Laufbahnausbildung tatsächlich für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ausreicht.
Für den Aufstieg in den höheren Dienst bringt der Abschluss auch keine Vorteile und eine externe Bewerbung für den höheren Dienst ist aussichtslos, da nur Volljuristen in den höheren Dienst direkt eingestellt werden.
Und auch für die Exit-Option „Steuerberater“ bringt dir der Abschluss nicht viel, da du die Zulassung zum Steuerberater in einigen Jahren ohnehin beantragen kannst.
Es kommt auf die Anrechenbarkeit der Kurse an. Nur der zuständige Bereich der eventuellen neuen Hochschule kann dir das beantworten.
Am Einfachsten wäre es, wenn du einmal den Namen der Hochschule hier rein schreibst (oder per PN). Es gibt private Hochschulen, die jeden nehmen, der zahlen kann und es gibt Hochschulen, die ein echtes Auswahlverfahren durchführen.
Verwende lieber häufiger den Begriff „Vorbereitungsdienst“ als „duales Studium“.
Ansonsten finde ich den Text recht gut. Es muss aber zwingend noch auf das Interesse am zukünftigen Beruf eingegangen werden.
Das würde eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber später behaupten würde, dass er dich ohne diese Qualifikation nie eingestellt hätte.
1.) Generell sind FH-Abschlüsse weniger angesehen. Da braucht keiner mit „die Unternehmen suchen gezielt nach FH-Absolventen“ ankommen. In den meisten größeren Konzernen spielt die Wahl der Hochschule eine große Rolle. Und es kann auch niemand erzählen, dass es Zufall oder Können ist, dass die Abschlussnoten der FH-Absolventen im Schnitt deutlich besser sind.
2.) VWL-Absolventen sind ebenfalls nicht gerade gefragt. Eine Mischform (WiWi) wäre vermutlich sinnvoller. Es gibt einfach deutlich mehr Volkswirte pro passendem Arbeitsplatz als Betriebswirte pro passendem Arbeitsplatz.
Man kann da nicht pauschalisieren. Es wird nur anhand der Noten zum ersten Teil des Eignungsfeststellungsverfahrens eingeladen (Ausnahmen: Schwerbehinderte und Soldaten). Je nachdem, wie viele Plätze bereitgestellt werden können, werden eben anhand der Reihenfolge die Bewerber eingeladen.
Im mittleren Dienst gibt es sehr viele Bewerber pro Stelle, sodass dort ein Schnitt oberhalb von 3,0 eigentlich Pflicht ist.
Für den gehobenen Dienst wird hingegen nahezu jeder Bewerber eingeladen.
Das Studium selbst dauert 4,5 Jahre (bis 5). Danach investieren die meisten Absolventen ein Jahr für die Examensvorbereitung. Dann dauert es recht lange, bis die Ergebnisse bekanntgegeben werden. Für 70 % der Absolventen ist die Laufbahn als Richter / Staatsanwalt dann vorbei, weil maximal 30 % so gute Noten haben, dass sie überhaupt zum Eignungsfeststellungsverfahren eingeladen werden können.
Anschließend folgt nach einer Wartezeit dann erst mal das Rechtsreferendariat, welches zwei Jahre dauert. Auch hier erreichen wieder maximal 30 % die Note „vollbefriedigend“.
Dann kann man sich auf Stellen als Richter und Staatsanwalt auf Probe bewerben. Ingesamt hat maximal jeder 8. solche Noten, dass die Bewerbung nicht innerhalb einer Stunde abgelehnt wird. Das Auswahlverfahren ist auch sehr hart. Stellen gibt es praktisch nur sehr wenige.
Eingesetzt wird man dann, wenn man zu den wenigsten Menschen gehört, die es schaffen, recht flexibel. An den Amtsgerichten wechseln die Richter die Fachgebiete häufiger untereinander durch. Erst bei R2-Stellen, die nur jeder 3. Richter erreicht, spezialisiert man sich genauer (Finanzgerichte, Verwaltungsgerichte,...).