Es gibt natürlich Rauchwarnmelder die über 230V Anschluss verfügen. Ein Ausschalten über die Verteilung ist aber trotzdem nicht möglich. 230V RWM haben eine sogenannte redundante Stromversorgung. Das ist entweder eine Batterie oder ein Akku. Deine Fehlerbeschreibung lässt auf einen defekten RWM schließen. Also Vermieter oder wenn bekannt ist direkt den Diensleister informieren.

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Wie viele hier schon beantwortet haben, zahlt hier die Versicherung ( Gebäude und Hausrat). Sollte eine Versicherung die Leistung reduzieren wegen fehlender Rauchmelder, so kannst Du den Vermieter bei bestehender Rauchwarnmelderpflicht in Regress nehmen ( außer in Mecklenburg-Vorpommern, da ist der Mieter für die Rauchwarnmelder verantwortlich).

Gibt es einen Personenschaden wird die Staatsanwaltschaft ermitteln. Bei Toten wird der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung geprüft.  Es gibt einen Fall in Hessen im Januar, wurde auch im ARD Morgenmagazin berichtet, leider hat die ARD den Bericht nach ca. 3 Monaten aus der Mediathek genommen :( . 

Wenn Du in Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland Pfalz, Hessen oder Baden-Württemberg wohnst, dann ist die Übergangsfrist bereitsabgelaufen.

Du könntest nun deinem Vermieter eine Frist setzten und eine Ersatzvornahme androhen. Hält er die Frist nicht ein, kannst Du selber die Rauchwarnmelder kaufen und montieren oder einen Dienstleister damit beauftragen und anschließend die Kosten mit der Miete verrechnen.

Du hast auch die Möglichkeit deinen Vermieter bei der Bauaufsicht anzuschwärzen. Das kann richtig teuer werden. Siehe hier http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article136477505/Ohne-Rauchmelder-kann-es-schnell-sehr-teuer-werden.html

Vielleicht kannst Du Deinen Vermieter in einem persönlichen Gespräch auf seine Risiken hinweisen oder ihm empfehlen sich genau zu informieren. Vermieterverbände wie z.B. Haus u. Grund wissen meist sehr gut Bescheid

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Wenn Deine Rauchwarnmelder der EN 14604 entsprechen und das CE Zeichen tragen sind sie zugelassen. Die EN 14604 ist die europäische Produktnorm für Rauchwarnmelder. Die DIN 14676 erlaubt auch nur den Einsatz von Rauchwarnmeldern nach EN 14604. In der EN 14604 gibt es keine Forderung von Langzeitbatterien. Dies findest Du in der Richtline des vfdb 14-01 (Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes). Hier sind fest eingebaute Langzeitbatterien gefordert. Dies ist aber eine freiwillige Leistung der Industrie, wenn sie einen Q-Rauchwarnmelder zertifiert haben wollen. Also keine Sorgen machen wegen der Versicherung, du hast alles richtig gemacht. Solltest Du Mieter sein, dann hat Dein Vermieter die Verpflichtung in Hessen die Rauchwarnmelder zu liefern und zu installieren.

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In den 9,- Euro Miete sollten die Einbaukosten enthalten sein. Außer in Mecklenburg Vorpommern (Mieter) und in Berlin, Brandenburg und Sachsen ( keine Rauchmelderpflicht) ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass Rauchwarnmelder geliefert und montiert werden. Von diesen Kosten darf der Vermieter 11% auf die Jahresnettomiete umlegen. Da in der Regel die Mieterhöhung sehr gering ist und der Verwaltungsaufwand groß verzichten viele Vermieter auf die Mieterhöhung. Gerade die Dienstleister die eine Funkwartung anbieten ( meiner Meinung nach ohne niemative Grundlage, ist aber ein anderes Thema) werben mit der Möglichkeit die Kosten auf die MIETE umzulegen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg AZ 1S171/11. Anders in Hamburg. Dort hat das Amtsgericht entschieden AZ 715C283/13, dass Mietkosten von Rauchwarnmeldern nicht auf die Nebenkosten umlagefähig sind, sondern als Investitionskosten auf die Miete umgelegt werden müssen. In der Berufungsverhandlung vor dem Hamburger Landgericht AZ 333S1/14 hat nach Belehrung durch den Richter die Wohnungsbaugesellschaft ihre Klage zurückgezogen. Aktuell gibt es keine höchstrichterliche Rechtsprechung von BGH zu einem solchen Fall. Nach meiner Meinung kann das BGH nicht anders entscheiden wie das Amtsgericht Hamburg, wenn eine solche Klage zur Entscheidung anstehen würde, da ein Vermieter der die Rauchmelder mietet dem Vermieter der die Rauchmelder kauft gleichgestellt sein muss. Wenn Du mehr wissen willst zur Funkwartung schau am besten in meine Antworten unter "Bayern-Rauchmelderpflicht Arbeitszimmer..

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Wieso soll der Rauchwarnmelder Ei650 bei Wärme Fehlalarme verursachen? Im Datenblatt steht der Temperaturbereich von 0 - 40 Grad. Hast Du mehr wie 40 Grad in der Wohnung? Außerdem funktioniert der Melder auch bei höheren Temperaturen. Kritisch kann es nur mit der Haltbarkeit der Batterie werden wenn dauerhaft Temperaturen von über 40 Grad vorhanden sind.

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Ich vermute mal, dass im Treppenhaus die Rauchwarnmelder mit Funk ausgestattet sind, sonst würde ein kompletter Austausch keinen Sinn machen. Bei funkvernetzten Rauchmeldern ist meistens das Problem, dass man nicht feststellen kann welcher Melder ausgelöst hat. Auch können über die funkvernetzung Störungen auftreten. Sollte der Elektriker keinen Rat mehr wissen, bleibt eigentlich nur als Lösung übrig keine Rauchwarnmelder im Treppenhaus zu installieren. Es ist laut den Landesbauordnungen keine Pflicht im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern Rauchwarnmelder zu installieren. Es ist zwar sinnvoll, da es der Fluchtweg ist. Aber wenn ihr solche Probleme damit habt.

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Um die Frage beantworten zu können benötige ich noch Informationen. In welchen Bundesland wohnst Du und seit wann hast Du Rauchwarnmelder in Deiner Wohnung.

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Wenn Du auf den Rauchwarnmelder am Rand schaust, wirst Du einen Aufkleber entdecken. Dort steht ersetzen bis z.B. November 2025 und es steht eine Nummer. Die Nummer fängt an mit 14 W .......... Die 14 steht für 2014 und die Zahl nach dem W zeigt die Produktionswoche an. Wenn der Rauchwarnmelder nicht ewig in irgendeinem Lager gelegen hat, hast du hier ein Datum was sehr an dein Kaufdatum kommt. Wenn in der Garantiezeit dein Rauchwarnmelder Probleme macht einfach bei Ei Electronics in Düsseldorf anrufen und dir wird geholfen.

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Ich vermute mal, dass Du in BW oder Hessen wohnst. In beiden Bundesländern liegt Pflicht für den Einbau bei dem Eigentümer, da er dafür verantwortlich ist das die Gesetzgebung, die seine Immobilie betrifft, eingehalten wird. Das gilt auch für die Montage. Wenn Du jetzt diese Verpflichtung ( Montage) übernimmst, ist der Vermieter zwar nicht aus der Haftung, aber du wirst in Mithaftung kommen, wenn in einem Brandfalle die Rauchwarnmelder nicht oder falsch montiert sind. Wenn Du selber montieren willst, dann bitte in Schlafräumen, Kinderzimmer und Fluren. Achte bitte auf 50cm Abstand zur Wand und Einrichtungsgegenständen und BITTE NICHT zwischen Lampe und Tür, da dort der Elektriker sein Kabel verlegt und beim Bohren könntest Du das Kabel beschädigen. Hast Du Dachschrägen dann bitte mindestens 50cm aus der Deckenspitze raus maximal 1m. Zur Wartung steht in der Landesbauordnung "Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer, es sei denn der Vermieter übernimmt das für ihn". Wenn Du als Mieter die Wartung übernimmst, ist der Vermieter nicht aus der Haftung. Er muss bei Dir jedes Jahr nachfragen, ob Du die Wartung durchgeführt hast, um nicht in die Haftung zu kommen. Deswegen gehen viele Vermieter dazu über einen Dienstleister mit der Wartung zu beauftragen und die Kosten auf die Mieter über die Nebenkosten umzulegen. Führst Du die Wartung selber durch, musst Du laut DIN 14676 jedes Jahr den Rauchwarnmelder prüfen ob er noch richtig montiert ist ( Abstände, Raumnutzung), ist er beschädigt oder vielleicht überstrichen, sind die Raucheindringöffnungeb frei und verhindert kein Schmutz oder Spinnweben das Eindringen von Rauch. Dann Testknopf drücken und damit Batterie und Signalgeber testen. Dokumentiere am besten wann Du die Wartung durchgeführt hast.

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Laut Landesbauordnung in BW liegt die Verpflichtung für den Einbau bis zum 01.01.2015 bei dem Eigentümer. Somit haftet damit auch der Eigentümer wenn keine Rauchmelder vorhanden sind. Im schlimmsten Fall, wenn es einen Persinenschaden betrifft, ermittelt der Staatsanwalt wegen fahrlässiger Tötung.

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Dein Rauchwarnmelder hat sehr wahrscheinlich keine Stummschaltung. Da bleibt Dir nur übrig bei einem Fehlalarm die Batterie vom Melder zu trennen. Nicht jeder Rauchwarnmelder hat eine Stummschaltung, da dies von der Produktnorm EN 14604 nicht gefordert wird. Wenn Dein Melder ständig Fehlalarme auslöst ist es sinnvoll den Melder zu tauschen. Die Batterie zu tauschen wird hier nicht helfen. Die Produktnorm verlangt auch, dass sixh das Batteriesignal vom Alarmsignal unterscheiden muss. Bei den meisten Meldern wird durch ein kurzes Piepen des Melders signalisiert, dass die Batterie leer ist.

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Ich vermute mal, dass die beauftragte Firma eine sogenannte Funkfernwartung durchführen wird. Ein großes Problem dieser Art der Wartung ist, dass eine sogenannte Raumumuntzung von außen nicht festgestellt wird. Es fehlt dieser Art der Wartung auch die normative Grundlage und sie entspricht nicht den annerkannten Regeln der Technik. Um das Problem der Raumumnutzung zu lösen, wird in jedem Zimmer (Aufenthaltsraum) in der Wohnung ein Rauchwarnmelder installiert. Das bedeutet in der Regel auch Mehrkosten für den Vermieter. Diese umgehen die Unternehmen, indem Sie dem Vermieter den Rauchwarnmelder vermieten und der Vermieter diese Kosten über die Nebenkosten auf die Mieter umlegt. Man beruft sich hier auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg AZ 1S171/11 Nach Urteil des Amtsgericht Hamburg Wandsbek AZ 715C283/13 sind Mietkosten von Rauchwarnmeldern NICHT umlagefähig. In der Berufungsverhandlung vorm Landgericht Hamburg AZ 333S1/14 hat die Wohnungsbaugesellschaft nach Belehrung des Gerichts die Klage zurückgenommen um eine Bestätigung des Urteils des Amtsgerichtes zu verhindern. Eine höchstrichterliche Rechtssprechung vorm BGH gibt es noch nicht. Ein Umlage der Investitionskosten der Rauchwarnmelder ist nur auf die Miete möglich. Dies würde aber eine Mieterhöhung von weniger wie 2€ pro Monat bedeuten und in der Regel macht das kein Vermieter weil der Verwaltungsaufwand hierfür viel zu groß ist. Den Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnzimmer und Arbeitszimmer musst Du meiner Meinung nach nicht dulden, da es von der Landesbauordnung nicht gefordert wird. Eine Argumentation mit der Raumnutzung ist nur von Vorteil für Wartungsfirma, da sie zur Wartung nicht mehr die Räume betreten will. Diese Art der Wartung halte ich persönlich für sehr kritisch, da bestimmte Vorgaben zur Wartung in der DIN 14676. ( z.B. Feststellung ob der Rauchwarnmelder überstrichen wurde) nicht per Funkwartung festgestellt werden können. Interessant ist auch, dass bis vor 2 Jahren in der DIN 14676 die Sichtprüfung stand, diese wurde ersetzt durch eine Prüfung mit Anforderungen. Um diese Prüfung als annerkannte Regeln der Technik zu etablieren gab es einen Änderungsausschuss A1. Dieser hat nach Diskussionen seine Arbeit eingestellt.

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Es ist traurig, welche Antworten hier teilweise von sogenannten Experten gegeben werden.

Bei Dachschrägen bitte NICHT am höchsten Punkt den Rauchwarnmelder montieren. Das ist ein Bereich der toten Luft. Dort kommt kein Rauch bzw. vielmzu spät Rauch hin und ein Rauchwarnmelder würde nicht bzw. viel zu spät auslösen. Die DIN 14676 sieht hierfür einen Abstand von mindestens 50cm und maximal 1m aus der Deckenspitze vor..

Bei nicht ausreichender Festigkeit der Decke lässt die DIN 14676 auch eine Wandmontage zu. Der Rauchwarmelder muss dann auf der Wand zwischen 30-50cm unterhalb der Decke montiert werden. Auf der Wand muss der Korridor in einer Breite von 0,5m rechts und links vom Rauchwarnmelder bis 1m unterhalb des Melders frei von Einrichtungsgegenständen sein.

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Laut DIN 14676 ist jeder Rauchwarnmelder nach 10Jahren + 6 Monaten nach der Inbetriebnahme zu tauschen oder zur Instandsetzung und Prüfung ins Werk zurückzuschicken.

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Pro: lässt sich schnell und einfach montieren. Es gibt auch Hersteller mit Klebepads. Pyrexx mit geklebter Magnetplatte. Hekatron Klebepads als Zubehör. Es gibt auch magnetolink, die passen auf viele Melder. Heißkleber, Silikon oder Baukleber sind auch möglich. Je nach Untergrund hält das auch gut. Contra: Der Melder muss 10 Jahre an der Decke kleben bleiben. Klebt man seine Melder zu Hause, muss man evt. den Melder wieder an die Decke befestigen wenn er runtergefallen ist. Vorraussetzung ist, dass er dann noch in Ordnung ist. Als Handwerker oder Dienstleister zu kleben hat immer ein Risiko. Jeder runtergefallene Melder bedeutet ein Serviceeinsatz, der nicht bezahlt wird. Kleben mit Baukleber oder Silikon haben den Nachteil, dass wenn der Melder nach 10 Jahren getauscht werden muss, es erhebliche Probleme beim Entfernen des Sockels geben kann. Hier wird dann die Decke zum Teil so beschädigt, dass auf lange Sicht eine vernünftige Bohrmontage sinnvoller ist.

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Es gibt verschiedene Wege gute Rauchwarnmelder zu finden. 1. VdS oder Kriwan Zertifikat. Beides sind deutsche Prüfinstitute. Dann sind sogenannte Q-Melder zu empfehlen. Sie müssen weitere Merkmale nachweisen (Batterielebendsdauer 10+1 Jahr, Einrichtung zur Vermeidung von äußeren Einflüssen, Einrichtung zur Reduzierung von Täuschungsalarmem.....) Dann gibt es noch den Test der Stiftung Warentest und du kannst dir bei Amazon auch die Rezessionen einzelner Melder durchlesen. Dies ist auch sehr aufschlussreich. Nicht zu empfehlen sind im Internet Tests die von Händlern durchgeführt worden sind. Da diese nicht die Möglichkeit Haben richtige Tests durchzuführen.

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Es ist erschreckend welche Antworten hier sogenannte Experten abgeben. Dein Vermieter könnte auf die zusätzliche Montage seiner Rauchwarnmelder verzichten. Das Problem ist die Haftung. Laut den meisten Landesbauordnungen ist der Vermieter für die Installation verantwortlich. Du als Mieter könntest ja jederzeit deine Melder wieder von der Decke nehmen. Sollte dann ein Brand, im schlimmsten Fälle mit Toten vorfallen, würde bei nicht vorhandenen Rauchwarnmeldern trotz gesetzlicher Pflicht der Staatsanwalt wegen fahrlässiger Tötung ermitteln.

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Dein Rauchwarnmelder hat wohl eine Stummschaltfunktion. Wenn Du im Alarmfall die Taste drückst ist der Melder für ca. 10 Minuten stummgeschaltet. danach funktioniert er wieder normal. Batterien muss man nur dann rausnehmen, wenn keine Stummschaltung vorhanden ist.

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Gemäß BGH Urteil aus 2013 gehören die Rauchwarnmelder in einer Eigentümergemeinschaft nicht zum Sondereigentum. Das heißt, dass der Eigentümerversammlung mehrheitlich den Einbau und die Wartung beschließen kann und hierfür auch einen Dienstleister beauftragen kann. Theoretisch könnte der Verwaltungsbeirat dieses auch juristisch für alle Wohnungen durchsetzen. In der Praxis wird es aber nicht gemacht. Sollten sich Eigentümer dem mehrheitlichen Beschluss widersetzen, so werden ihre Wohnungen bei Beauftragung eines Dienstleisters aussen vorgelassen.

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  1. Der Rauchmelder ist von ISTA. Ist ein Eigenprodukt des Messdienstleisters.
  2. Laut DIN 14676 muss der Rauchmelder bei einer Dachschräge größer 20 Grad mit Min. 50cm Abstand von der Dachspitze höchstens 1m Abstand montiert werden.
  3. Den Rauchmelder solltest Du nicht entfernen auch wenn dich die Optik stört.
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