Wenn Du -1,25 Dioptrien hast, kannst Du nicht zur Polizei. Ein Kollge, der ursprünglich aus Niedersachsen kommt, musste sich die Augen lasern lassen. In Niedersachsen wurde er wegen den Augen dennoch abgeleht, obwohl sie gelasert waren. Er ist deshalb hier nach Schleswig-Holstein gekommen. Hier kann man mit -1,25 Dioptrien zwar auch kein Polizist werden, aber das Lasern der Augen wird hier anerkannt und man kann es nachm Lasern versuchen.

Zu der Aussage, dass man häufig Polizisten mit Brille sieht: Ja, ist ja klar! Viele brauchen irgendwann eine Sehhilfe, wenn sie älter werden. Der riesen Unterschied ist aber, dass diese zur Einstellung wohl gute Augen hatten! Wenn man erst einmal Beamter auf Lebenszeit ist, dann wird man auch mit -1,25 Dioptrien nicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen!

...zur Antwort

Ich kann nur für Schleswig-Holstein sprechen. Hier konnte ich nach bestandenen Einstellungstests und guten Noten bei diesen direkt zur Kripo. Das duale Studium hatte dementsprechend andere Schwerpunkte und nach Beendigung des Studiums ist man Kriminalkommissar und muss nicht vorher zur Schutzpolizei und später dann wechseln. Das mitm Wechseln von S zu K ist auch nicht so einfach, in S-H fast ausgeschlossen

...zur Antwort

Ich weiß nicht wie es in Deinem Bundesland ist, in Schleswig-Holstein gibt es einen bestimmten Notendurchschnitt, der erreicht werden muss (gD zum Beispiel Abi mit nem Schnitt von mindestens 2,6). Weiterhin darf man hier in Fächern wie Deutsch, Sport und Englisch nicht schlechter als 3 sein. In bspw. Philosophie wäre ne 4 aber egal. Wenn man diese Voraussetzungen erfüllt (ausreichender Durchschnitt, in den wichtigen Fächern nicht schlechter als 3) kannst Du zu den Einstellungstests zugelassen werden. Da sind die Noten dann komplett irrelevant. Dort geht es nur noch um die Noten, die man bei den verschiedenen Tests erreicht. Ob man nun beim Abschluss nen Schnitt von 1,0 oder 2,5 geschafft hat, ist dann unerheblich. Die Noten sind also nur Grundvoraussetzung, um zu den Tests zugelassen zu werden und sind nicht mehr ausschlaggebend, wer im Ranking nachher höher steht. Wie gesagt, ist auf S-H bezogen, kann bei Dir auch anders sein

...zur Antwort

Also mit Spezialeinheit oder so muss das nicht unbedingt was zu tun haben. In Schleswig-Holstein bekommen alle inzwischen blaue Helme, auch die ganzen Auszubildenden, die später dann evtl. einer Nordlicht-Hunderschaft zugeteilt werden (Einzeldiensthundertschaft). Bei uns haben auch die festen Hunderschaften blaue Helme, egal ob Aufklärungszug oder beispielsweise BFE. Ich denke daher, dass es einfach mit dem Alter der Helme zu tun hat. Kann aber in anderen Bundesländern auch andere Regelungen geben

...zur Antwort

Also Maden würde ich Dir nicht empfehlen auf Zander. Gummifisch ist eigentlich der Top Köder! Aber was meinst Du mit "nicht schleppen, sondern auf Grund"? Also stationär auf Grund legen wird nichts, Du musst den schon aktiv fischen. Bei Zandern am besten immer bis zum Boden absinken lassen, dann wieder ein paar schnelle Kurbelumdrehungen machen, absinken lassen, schnell kurbeln und immer so weiter. Nennt sich Faulenzer-Methode und hat der "Zander-Papst" Jörg Strehlow "erfunden". Ist auf jeden Fall extrem fängig. Petri!

...zur Antwort

Den Laich auftauen und um den Haken wickeln. Die Laichstränge halten ganz gut zusammen

...zur Antwort

Wenn Du mit "eine Aussage machen" eine Anzeige gegen jemanden erstatten, durch eine von Dir getätigte Aussage, meinst, dann geht das. Es gibt die so genannten Online Anzeigen, die Du machen kannst. Jedoch ist das immer so eine Sache. Wenn man beispielsweise einen Durchsuchungsbeschluss beantragen will, dann wird das nur aufgrund einer Online Anzeige schwierig, weil das jeder ohne Probleme machen kann und die Polizei, die StA und der Richter (der über solche Anträge entscheidet) beurteilen müssen wie ernst das gemeint ist, das ist bei einer anonymen Online Anzeige deutlich schwieriger, als wenn jemand zur Dienststelle kommt und auf dem "normalen" Weg eine Anzeige erstattet. Außerdem wird die Polizei, je nachdem um was es geht und wie wichtig es ist rauszubekommen wer Anzeigender ist, Möglichkeiten nutzen, die es auch bei Anzeigen per Telefon und übers Internet gibt, um den Anzeigenden zu ermitteln.

Wenn Du aber z.B. Angst hast, dass der Täter erfährt wer ihn angezeigt hat, gibt es da Möglichkeiten Dich zu schützen. Bei Sexualopfern wird es zum Beispiel eigentlich immer gemacht (außer Geschädigte und Beschuldigter kennen sich sowieso), dass die Daten der/des Geschädigten nicht mit in die Akte kommen, sondern in einen Sonderband, in den auch der Verteidiger und/oder der Beschuldigte keine Einsicht hat.

Du musst Dir aber im Klaren darüber sein, dass Du, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, fast immer aussagen musst. Wenn Du anonym bleibst, dann natürlich nicht, sofern die Polizei aber ein Interesse daran hat, dass man dich ermittelt und das schafft, dann auch.

Ich würde dennoch immer dazu raten eine Anzeige zu erstatten! Schildere den Beamten die Situation und mögliche Sorgen und Ängste und sie werden Dir helfen!!

P.S.: Falls Du mit einer anonymen Aussage etwas anderes als eine Anzeige gemeint hast, dann lass es mich gerne wissen

...zur Antwort

Spar lieber etwas länger und kauf Dir was vernünftiges. Da hast Du länger was von. Ob Du nun Fisch bis 15kg mit einer bestimmten Rute drillen kannst, hängt auch von der benutzten Rolle und Schnur ab. Man muss also das Equipment insgesamt angucken und kann sonst schwer eine Aussage treffen

...zur Antwort

Nein, das ist in keinem Bundesland möglich. Was sollst Du da denn die ganze Zeit machen? Du darfst ja so ziemlich nichts machen, weil Du kein Polizeibeamter bist. Generell werden längerfristige Praktika etc. bei der Polizei nicht angeboten. In der Regel dauert ein Praktikum bei der Polizei maximal 2 Wochen und man darf die Polizisten begleiten und zugucken, aber auch nicht wirklich was machen

...zur Antwort

Dass Du dich mit der anderen Person einigen sollst, liegt daran, dass hier gutgläubiger Erwerb nach §932 BGB möglich war. Nach §935 BGB scheidet der gutgläubige Erwerb nur aus, wenn die Sache (das Auto) gestohlen wurde, verloren wurde oder sonst abhanden gekommen ist. Unter §935 BGB fällt nicht, dass Du dem Kumpel, von dem Du das Auto gekauft hast, das Auto ausgeliehen hast und er es verkauft hat. Du hast es ihm freiwillig überlassen und er hat es unterschlagen und verkauft. Dieses Risiko geht man aber beim Verleihen an und es wird daher nicht durch §935 BGB geschützt.

Aus den oben genannten Gründen konnte der Autohändler gutgläubig erwerben und das Auto weiterverkaufen. Der jetzige Besitzer ist gleichzeitig auch Eigentümer, ihm gehört das Auto nun rechtmäßig und Du musst gucken, ob Du dich mit ihm irgendwie einigen kannst. Ansprüche kannst Du aber keine mehr geltend machen.

...zur Antwort

Du solltest auf jeden Fall zur Vernehmung gehen, wenn Du eine Vorladung bekommst und das da sagen, dass Du damit nichts zu tun hast.

Anzeigen kannst Du sie natürlich, bringt aber rein gar nichts. Also lass es direkt sein! Es ist vollkommen normal, dass man sagen soll, ob man sich vorstellen kann, wer sowas macht und wieso. Damit sie sich strafbar gemacht hätte, müsste sie dich bewusst beschuldigen, obwohl sie weiß, dass Du es nicht gewesen bist. Wenn es so sein sollte, was ich nicht glaube, dann wird man es ihr wohl kaum nachweisen können.

...zur Antwort

Mit diesen Voraussetzungen kannst Du dich auf jeden Fall für den mittleren Dienst bewerben, die schulischen Voraussetzungen hast Du erfüllt. Ob Du eine Chance hast, kann man aber jetzt nicht anhand des Abschlusses beurteilen. Du musst die Einstellungstests machen und die zeigen, ob Du ne Chance hast. Die schulischen Leistungen sind ja nur Grundvoraussetzung, um sich bewerben zu können.

...zur Antwort

Hallo IrrenHauss, das klingt ganz danach, als wenn Du auf einen Betrüger reingefallen bist! Du solltest nie einfach Dinge verschicken! So etwas übergibt man persönlich oder lässt es sein! Aber zu Deiner Frage: Er hat Dich zwar bei Whatsapp blockiert, aber Du hast die Handynummer, ruf ihn an und schick ihm eine Sms und setz ihm ein Ultimatum, bis wann er das Handy zu Dir zurück schicken soll! Wenn es ja angeblich eh "Schrott" ist, braucht er es ja eh nicht. Lass Dir auch die Sendungsverfolgung schicken. Wenn er darauf nicht reagiert oder das Handy bis zum gesetzten Ultimatum nicht bei Dir eingetroffen ist, solltest Du zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Dann kann man auf jeden Fall von einem Betrug ausgehen! Sicher auf jeden Fall den Whatsapp-Verlauf und gib den der Polizei. Wegen dem Pass: Da kannst Du Glück haben, dass es sein eigener war, ich halte es aber für wahrscheinlicher, dass er den Pass von irgendwem anders fotografiert hat oder einen Pass, den er gefunden hat oder sowas. Auf jeden Fall solltest Du aber dennoch das Foto von dem Pass bei der Polizei abgeben, sowie die Handynummer und die Adresse, wo Du das Handy hin geschickt hast. Mit Pech läuft das alles ins Leere und er hat ne Prepaid Karte benutzt, das zu irgendeiner fremden Adresse liefern lassen und das dort abgefangen etc. Dann wirst Du das Handy wohl nie wieder sehen... Bei dieser Vielzahl an Spuren (Foto vom Pass, Handynummer, Adresse) kann es aber auch sein, dass er nen Fehler begangen hat und eine dieser Spuren ihm zuzuordnen ist oder er bekommt bei der Androhung, dass Du ihn bei der Polizei anzeigst, wenn Du das Handy bis Tag X nicht wieder hast, kalte Füße und schickt es doch zurück.

Auf jeden Fall solltest Du aber auch über iCloud das Handy sperren und orten lassen (ist ganz einfach bei Apple). Gerade der Standort wäre für die Polizei echt super und würde die Ermittlungen deutlich erleichtern und die Chance immens erhöhen, dass Du das Handy doch noch bekommst.

Für die Zukunft: Bei Ebay Kleinanzeigen NIEMALS Sachen verschicken! Immer nur privat übergeben! Geld gegen Ware oder Ware gegen Ware! Steh auch in den AGBs, dass man das nur persönlich machen soll.

Ich wünsche Dir viel Glück, dass Du Erfolg hast und Dein Handy wiederbekommst! LG Roork

...zur Antwort

Hallo skyjogger, da die Handynummer im Handy des Beschuldigten gefunden wurde und die Handynummer auf den Namen von Deinem Vater läuft, besteht für die Polizei erst einmal der Tatverdacht gegen Deinen Vater, dass er etwas damit zu tun haben wird. Aber Dein Vater wird sich dazu ja äußern können. Am einfachsten ist es, wenn Du selber so ehrlich bist und der Polizei direkt sagst, dass es Dein Handy ist und Dein Vater damit nichts zu tun hat. Deinem Vater droht da keine Strafe, ist ja normal, dass die Handyverträge von Minderjährigen über die Eltern laufen. Steh dazu, dass Du einen Fehler gemacht hast, klär das auf und entlaste Deinen Vater und dann muss er nichts befürchten. Was bei Dir dabei rauskommt wird sich dann zeigen. Wahrscheinlich aber auch nicht so viel, wenn Du vorher noch nie wegen so etwas aufgefallen bist, die gekaufte Menge gering war und Du an der Aufklärung der Straftat mitwirkst, zum Beispiel durch ein Geständnis

...zur Antwort

Ja, das können sie. Falls Du ein Beispiel möchtest, dann guck Dir die Sitzblockadenentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an. Dort wurde die Meinung mehrfach geändert, im Bezug darauf, ob eine Sitzblockade mit rein psychischer Gewalt eine Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt. Nach jetziger Rechtssprechung reicht dies nicnt aus, um den Tatbestand zu erfüllen, war jedoch auch schon anders

...zur Antwort

Erst einmal solltest Du wissen, dass sehr viele Bundesländer den mittleren Dienst abgeschafft haben (S-H, Hamburg, Bayern haben ihn aber zum Beispiel noch). Für den mittleren Dienst kannst Du dich mit Realschulabschluss bewerben. Wenn Du genommen wirst, machst Du eine 2,5-jährige Ausbildung und bist dann Polizeimeister oder Kriminalmeister. In den meisten Bundesländern gibt es aber nur noch den gehobenen Dienst, für den Du Abi oder die Fachhochschulreife brauchst. Wenn Du da angenommen wirst, machst Du ein 3-jähriges duales Studium und bist dann Polizei- oder Kriminalkommissar

...zur Antwort

Natürlich kannst Du das. Mit dem Abitur hast Du die schulische Voraussetzung für eine Einstellung in den gehobenen Dienst geschafft (sofern das Abi gut genug ist). Für den mittleren Dienst brauchst Du kein Abitur, aber wenn Du sogar höher qualifiziert bist, kannst Du dich natürlich auch im mittleren Dienst bewerben oder für beide. Ich kenne in Schleswig-Holstein mehrere, die im mittleren Dienst sind, obwohl sie Abitur haben

...zur Antwort

Was ich mich frage: Wieso nennst Du dich hier Polizist500 und gibst im Profil an, dass Du Polizist bist, machst aber wohl demnächst ne Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann?

...zur Antwort

Du meinst wohl eher den gehobenen Dienst. Dafür reicht Fachabitur. Für den höheren Dienst brauxchst Du ein abgeschlossenes Studium

...zur Antwort