Grundsätzlich ist das Züchtigungsrecht in der Schule schon lange abgeschafft, und das entspricht auch dem heutigen Stand der pädagogischen Forschung, wenn man bei der Pädagogik überhaupt von einer Wissenschaft sprechen kann, die arbeiten nämlich gar nicht mit wissenschaftlichen Methoden, aber ich schweife ab. Also, ein Lehrer darf einen Schüler nicht schlagen, außer in Notwehr.
Das heißt natürlich nicht, dass ein Lehrer keinen Schüler anfassen darf, wie es oft behauptet wird. Man macht sich höchstens etwas angreifbarer, wenn man Körperkontakt mit einem Schüler aufnimmt. Im Sportunterricht zum Beispiel ist das aber gar nicht anders Möglich, etwa bei Hilfestellung oder Kontaktsportarten, Rugby, Ringen, Judo, Fußball etc.
Das war die Theorie. In der Praxis sieht es allerdings anders aus. Natürlich ist auch ein Klaps auf den Hinterkopf eine Tätlichkeit, aber ob das gleich zu einem Disziplinarverfahren führen würde, hängt auch stark vom Dienstherren und vom Beschwerdeführer ab.
Ich war mal auf einer Schule, da gab es einen älteren Lehrer, von dem alle wussten, dass er seine Schüler schlägt, also ab und zu einen Schlag auf den Hinterkopf. Auch, oder besser gerade, in der Oberstufe. Und das Beste dabei war, DIE ELTERN FANDEN DAS IN ORDNUNG. Soviel zum Unterschied zwischen Praxis und Therie.
Übrigens, noch mal zu der Theorie, dass Schüler dann ja auch Lehrer schlagen dürfen, von denen sie angeschrien werden.
Quod licet Iovi, non licet bovi.