Hallo Lightpala,
sei einfach wer Du bist. Du möchtest ja, dass sie Dich nimmt und nicht eine Figur, die Du darstellen willst. Sei immer Respektvoll, akzeptiere ihre Meinung und bleibe Du selbst.
Ich drücke Dir die Daumen!!
vg
Lenox
Hallo Lightpala,
sei einfach wer Du bist. Du möchtest ja, dass sie Dich nimmt und nicht eine Figur, die Du darstellen willst. Sei immer Respektvoll, akzeptiere ihre Meinung und bleibe Du selbst.
Ich drücke Dir die Daumen!!
vg
Lenox
Hallo Refaz,
wenn es unlocked war, sollte es nach einem IOS-Update immer noch anlockend sein. Wenn es ein Vertragshandy war, dass inzwischen aber frei ist, kann Dein Onkel es über seinen Provider nochmals unlocken lassen. Bei T-Mobile z.B. geht das ganz einfach über deren Homepage.
Ich weiss es nicht genau, aber ich glaube nicht, dass man es im Apple-Store unlocken wird. Im Zweifel rufe doch einfach mal an.
vg
Lenox
Bis zum Generalinspekteur der Bundeswehr...
Aber vllt. willst Du Deine Frage ja noch mal etwas präzisieren.
Hallo Mutlu,
einfach zurückgeben ist bei Käufen im Geschäft nicht so einfach. Wenn die Ware nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist, hast Du zunächst mal das Recht auf Nachbesserung. Geh zu Conrad, sage was Phase ist und höre was sie sagen. vllt. bekommst Du ja ein neues, funktionsfähiges. Wenn der Roller aber grundsätzlich die versprochen Eigenschaften nicht besitzt, kannst Du ihn zurückgeben.
vg
Lenox
Hallo Tobi,
es gibt da kein klaren Gesetze, die es vorschreiben oder verbieten, aber die allgemeine Rechtsprechung unterstützt Dich da. Schau mal hier: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,565357,00.html
vg
Lenox
Hall einmaedchen,
was steht denn in den AGB dazu? Und was heißt "Probestunden"? Das klingt ja eher als ob noch kein Vertrag geschlossen wurde. Auch scheint mir 12 Monate sehr unrealistisch.
vg
lenox
Hallo Lovely,
"sieht" Dein Notebook den Router denn? Wenn Du Dir die verfügbaren Netze dann anguckst, taucht da Deines auf?
vg
Lenox
Hi Loveisgood,
das kommt drauf an wie schnell wie Du warst. Wenn Du innerorts 3 mal mit 57 geblitzt wirst, passiert automatisch erstmals nichts, wenn Du aber z.B. binnen eines Jahres außerorts mit mehr als 21 km/h zu viel geblitzt wurdest, läufst Du einen Monat.
Bei 3 Blitzern an einem Tag kann es aber durchaus auch sein, dass Deine Fähigkeit zum Führen eines PKW in Frage gestellt werden kann kann und Du eine MPU machen musst. Das ist vielen von Fahrten unter Alkohol und Drogen bekannt, gibt es aber auch für notorische Raser, zu denen Du offenbar gehörst.
vg
lenox
http://www.gutefrage.net/policy
da :)
Hallo Denny,
wie alt bist Du denn eigentlich? Zunächst mal, lass Dich nicht verrückt machen. Wenn Du nichts gesagt hast, wird man Dir da auch nichts nachweisen können. Und selbst für den (sehr sehr) unwahrscheinlichen Fall, dass sich aus dieser Sache eine gerichtliche Angelegenheit ergibt, müssen die angeblichen Zeugen erst mal den Ar*ch in der Hose haben, vor einem Gericht wissentlich zu lügen.
Mach Dir nicht zu viele Gedanken, ignoriere sie einfach und fertig!
vg
Lenox
Hallo Switcher,
dass Du im iNet nichts findest finde ich eigenartig, aber gut. Es kommt drauf an, ob Du zur Landespolizei oder zur Bundespolizei möchtest Ein Freund von mir ist mit 27 zur Bpol gegangen.
vg
Lenox
Hallo Sugardaddy,
mit 15 ist Dein Sohn mitten in der Pubertät, da ist es natürlich völlig normal, dass er Pornos guckt und sich für Sexualität interessiert. Ich glaube verbieten würde nicht viel bringen, allerdings könntest Du vllt. (abhängig davon, wie Euer Verhältnis ist) mal mit ihm darüber reden, dass das, was er da sieht eben nur "ein Film" und nicht die Realität ist.
vg
Lenox
Hallo BlackPaw,
wenn Du konsequent und "richtig" laufen gehst, wirst Du sehr schnell Erfolge erzielen können. Wichtig ist, dass Du dran bleibst. Achte auch auf Deine Ernährung, sonst sind die 5 Kilo ganz fix wieder da.
vg
Lenox
Hallo Luzi,
klicke mit der rechten Maustaste auf die Datei, die Du öffnen möchtest, dann auf "Öffnen mit...". Da kannst Du dann das entsprechende Programm auswählen. Wenn Du unten links noch den Haken setzt, wird das gewählte Programm auch wieder das Standardprogramm für diesen Dateitypen.
vg
lenox
Hallo Shujin,
ich finde es kommt immer darauf an, wie die Klamotten an jemanden aussehen, so pauschal würde ich nicht sagen, dass bestimmte Klamotten einem schlanken oder nicht so schlanken Mann grundsätzlich stehen.
vg
Lenox
Hallo 1047,
*.js deutet auf Javascript hin. Entweder ist die Seite unsauber geschrieben oder es gibt ein Problem mit Deiner Java-Installation. Versuche doch mal einen anderen Browser oder installiere Java neu.
vg
Lenox
Hallo Tastenchef,
seit der Liberalisierung des Energiemarktes, gibt es verschiedene Marktrollen. Den Lieferanten (der, von dem man Energie bezieht), den Messstellenbetreiber (der, dem der Zähler gehört) und den Messdienstleister (der, der die Ablesung vornimmt). Diese Rollen können durch nur eine Firma, aber auch durch drei verschiedene Unternehmen wahrgenommen werden. So kann es sein, dass der Lieferant die E.ON ist, der Messstellenbetreiber die örtlichen Stadtwerke und der Messdienstleister ein zertifiziertes Installateurs-Unternehmen. Wenn sich in dieser Konstellation etwas verändert hat, dann kann es sein, dass die Ablese-Dienstleistung nun von einem externen Unternehmen geleistet und separat in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt. Allerdings scheint mir die Summe für ein ein 3-Familienhaus sehr hoch. Ihr sollte da unbedingt mal nachhaken und Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen. Hierzu habt ihr natürlich das Recht. Es steht einem übrigens (wenn nicht anders durch Mietvertrag geregelt) auch das Recht zu, den Messstellenbetreiber frei zu wählen.
Hoffe, dass hilft.
vg
Lenox
Hallo Struppi,
ein Sechstklässler ist gerade mal 12 Jahre alt, damit weder eingeschränkt geschäftsfähig, noch strafmündig. Du wirst juristisch nichts gegen ihn erwirken können. Wenn Du Dir nichts zu schulden hast kommen lassen, kannst Du der Klassenkonferenz doch gelassen entgegen sehen. Wenn Du Zeuge dafür hast, dass die Anschuldigungen unwahr sind, hast Du doch nichts zu befürchten. Natürlich kannst Du Deine Eltern einschalten. Auch steht Dir der Gang zum Rektor, oder wenn Du glaubst, dass er Dir nicht hilft, das Kultusministerium als zuständige Aufsichtsbehörde frei.
Aber warte doch erst mal ab, was bei der Klassenkonferenz raus kommt. Sollten sich hierbei Entscheidungen ergeben, die in einem Verwaltungsakt münden, können Deine Eltern hiergegen Widerspruch einlegen.
Ich kenne natürlich nicht die genaue Situation, ich denke aber, dass Du in Deinem alter schon weit genug sein solltest das generve eines 12-jährigen zu ignorieren und Dich nicht von ihm in Situationen bringen zu lassen, die Dir schaden könnten.
Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut geht.
vg
Lenox
Hallo Diver,
Du meinst Du möchtest mit einer Wetten für alle 9 Spiele die richtige Kombination tippen? Dann dürften das 9³ = 729 Wettscheine sein.
vg
Lenox
Hallo Kim,
Du nimmst zu, wenn Du eine positive Kalorienbilanz hast. Wenn Du also mehr Kalorien zu Dir nimmst, als verbraucht steigt Dein Gewicht, Ob Du dabei schläfst, sitzt oder auf dem Kopf stehst, macht keinen Unterschied.
vg
Lenox