Hallo Lightpala,

sei einfach wer Du bist. Du möchtest ja, dass sie Dich nimmt und nicht eine Figur, die Du darstellen willst. Sei immer Respektvoll, akzeptiere ihre Meinung und bleibe Du selbst.

Ich drücke Dir die Daumen!!

vg

Lenox

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Hallo Refaz,

wenn es unlocked war, sollte es nach einem IOS-Update immer noch anlockend sein. Wenn es ein Vertragshandy war, dass inzwischen aber frei ist, kann Dein Onkel es über seinen Provider nochmals unlocken lassen. Bei T-Mobile z.B. geht das ganz einfach über deren Homepage.

Ich weiss es nicht genau, aber ich glaube nicht, dass man es im Apple-Store unlocken wird. Im Zweifel rufe doch einfach mal an.

vg

Lenox

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Hallo Mutlu,

einfach zurückgeben ist bei Käufen im Geschäft nicht so einfach. Wenn die Ware nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist, hast Du zunächst mal das Recht auf Nachbesserung. Geh zu Conrad, sage was Phase ist und höre was sie sagen. vllt. bekommst Du ja ein neues, funktionsfähiges. Wenn der Roller aber grundsätzlich die versprochen Eigenschaften nicht besitzt, kannst Du ihn zurückgeben.

vg

Lenox

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Darf man gezwungen werden, an der Abschlussfahrt teilzunehmen?

Hallo,

drei andere Schüler und ich wollen aus persönlichen (keine privaten Gründe) Gründen nicht an der Abschlussfahrt teilnehmen.

Zum einen fühle ich mich auf Klassenfahrten nie wohl, zum anderen fahren wir mit der Parallelklasse, in denen Schüler gehen, die in den fünf Tagen nur Scheiße bauen werden, etc, etc...

Laut der sehr strengen Klassenlehrerin meiner Parallelklasse sind Alkohol und Zigaretten strengstens verboten! Das kann ich auch verstehen, aber es gibt viele Schüler, die rauchen und auch Alkohol mitnehmen werden... alles weitere kann man sich ja schon denken, was im Falle einer Taschenkontrolle passieren wird. Und sie will bei Verdacht die Zimmer und Taschen kontrollieren!

Wir werden an jeden Tag mindestens einen Ausflug unternehmen! ABER, es gibt viele Schüler in meiner und der Parallelklasse die Ausflüge hassen und sich bei Ausflügen daneben benehmen werden... Dann macht eine gemeinsame Abschlussfahrt überhaupt keinen Spaß.

Das Verhältnis zwischen den einzelnen Klassen ist auch nicht wirklich gut. Die Mädchen meiner Klasse verstehen sich überhaupt nicht gut mit denen der Parallelklasse: Zickenkrieg!

Am Montag sollen wir nun den Zettel abgeben, in dem man bestätigt, dass man teilnimmt. Auf dem Zettel kann man aber nicht ankreuzen, dass man nicht teilnimmt.

Ich sehe schon vor meinen Augen, dass meine Lehrerin und die der Parallelklasse das Diskutieren anfangen werden. Aber ich habe nach Absprache mit meinen Eltern entschieden, dass ich nun nicht mitfahren werde.

Es besteht doch keine Pflicht teilzunehmen, oder?

Ich will überhaupt kein Spaßverderber sein, ABER was bringt mir eine Abschlussfahrt, die sowieso nach hinten los gehen wird und auf der ich mich unwohl fühle?

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Hallo Tobi,

es gibt da kein klaren Gesetze, die es vorschreiben oder verbieten, aber die allgemeine Rechtsprechung unterstützt Dich da. Schau mal hier: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,565357,00.html

vg

Lenox

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Hall einmaedchen,

was steht denn in den AGB dazu? Und was heißt "Probestunden"? Das klingt ja eher als ob noch kein Vertrag geschlossen wurde. Auch scheint mir 12 Monate sehr unrealistisch.

vg

lenox

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Hallo Lovely,

"sieht" Dein Notebook den Router denn? Wenn Du Dir die verfügbaren Netze dann anguckst, taucht da Deines auf?

vg

Lenox

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Hi Loveisgood,

das kommt drauf an wie schnell wie Du warst. Wenn Du innerorts 3 mal mit 57 geblitzt wirst, passiert automatisch erstmals nichts, wenn Du aber z.B. binnen eines Jahres außerorts mit mehr als 21 km/h zu viel geblitzt wurdest, läufst Du einen Monat.

Bei 3 Blitzern an einem Tag kann es aber durchaus auch sein, dass Deine Fähigkeit zum Führen eines PKW in Frage gestellt werden kann kann und Du eine MPU machen musst. Das ist vielen von Fahrten unter Alkohol und Drogen bekannt, gibt es aber auch für notorische Raser, zu denen Du offenbar gehörst.

vg

lenox

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Hallo Denny,

wie alt bist Du denn eigentlich? Zunächst mal, lass Dich nicht verrückt machen. Wenn Du nichts gesagt hast, wird man Dir da auch nichts nachweisen können. Und selbst für den (sehr sehr) unwahrscheinlichen Fall, dass sich aus dieser Sache eine gerichtliche Angelegenheit ergibt, müssen die angeblichen Zeugen erst mal den Ar*ch in der Hose haben, vor einem Gericht wissentlich zu lügen.

Mach Dir nicht zu viele Gedanken, ignoriere sie einfach und fertig!

vg

Lenox

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Hallo Sugardaddy,

mit 15 ist Dein Sohn mitten in der Pubertät, da ist es natürlich völlig normal, dass er Pornos guckt und sich für Sexualität interessiert. Ich glaube verbieten würde nicht viel bringen, allerdings könntest Du vllt. (abhängig davon, wie Euer Verhältnis ist) mal mit ihm darüber reden, dass das, was er da sieht eben nur "ein Film" und nicht die Realität ist.

vg

Lenox

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Hallo BlackPaw,

wenn Du konsequent und "richtig" laufen gehst, wirst Du sehr schnell Erfolge erzielen können. Wichtig ist, dass Du dran bleibst. Achte auch auf Deine Ernährung, sonst sind die 5 Kilo ganz fix wieder da.

vg

Lenox

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Hallo Luzi,

klicke mit der rechten Maustaste auf die Datei, die Du öffnen möchtest, dann auf "Öffnen mit...". Da kannst Du dann das entsprechende Programm auswählen. Wenn Du unten links noch den Haken setzt, wird das gewählte Programm auch wieder das Standardprogramm für diesen Dateitypen.

vg

lenox

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Hallo Shujin,

ich finde es kommt immer darauf an, wie die Klamotten an jemanden aussehen, so pauschal würde ich nicht sagen, dass bestimmte Klamotten einem schlanken oder nicht so schlanken Mann grundsätzlich stehen.

vg

Lenox

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Hallo 1047,

*.js deutet auf Javascript hin. Entweder ist die Seite unsauber geschrieben oder es gibt ein Problem mit Deiner Java-Installation. Versuche doch mal einen anderen Browser oder installiere Java neu.

vg

Lenox

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Hallo Tastenchef,

seit der Liberalisierung des Energiemarktes, gibt es verschiedene Marktrollen. Den Lieferanten (der, von dem man Energie bezieht), den Messstellenbetreiber (der, dem der Zähler gehört) und den Messdienstleister (der, der die Ablesung vornimmt). Diese Rollen können durch nur eine Firma, aber auch durch drei verschiedene Unternehmen wahrgenommen werden. So kann es sein, dass der Lieferant die E.ON ist, der Messstellenbetreiber die örtlichen Stadtwerke und der Messdienstleister ein zertifiziertes Installateurs-Unternehmen. Wenn sich in dieser Konstellation etwas verändert hat, dann kann es sein, dass die Ablese-Dienstleistung nun von einem externen Unternehmen geleistet und separat in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt. Allerdings scheint mir die Summe für ein ein 3-Familienhaus sehr hoch. Ihr sollte da unbedingt mal nachhaken und Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen. Hierzu habt ihr natürlich das Recht. Es steht einem übrigens (wenn nicht anders durch Mietvertrag geregelt) auch das Recht zu, den Messstellenbetreiber frei zu wählen.

Hoffe, dass hilft.

vg

Lenox

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Unterlassungsklage/Verleumdungsklage gegen Minderjährigen möglich?

Sechstkläßler wollte per Facebook mit mir (volljährig) und meiner Freundin (knapp 16) befreundet sein, dies wurde von uns ignoriert. Sein Freund ist zum Lehrer gegangen und hat behauptet ich hätte ihn angegriffen und gewürgt (was nachweislich unwahr ist und meine Freundin auch bezeugen kann dass dies nicht so war, wir ihn und zwei Kumpels lediglich aufgefordert haben abzuhauen und uns in Ruhe zu lassen) ) . Zudem hat der Sechstkläßler beobachtet dass wir Zwei gemeinsam aus dem HerrenWc kamen (wohin wir wir mit mehreren gegangen waren um ungestört ein Gespräch zu führen, ohne von den Kleinen gestört zu werden, was sicherlich im Nachhinein unüberlegt war) und dies hat sein Freund ebenfalls dem Lehrer erzählt. Der Sechstkläßler hat mir grinsend mitgeteilt dass er dafür gesorgt hat dass sein Freund petzt . Gestern hat er hämisch gefragt: Na, hast du schon ordentlich Ärger gekriegt?(dafür habe ich etliche Zeugen).Seit dem Vorfall versucht er einem auf die Nerven zu gehen. Verfolgt uns, Grimassen werden geschnitten, sogar vor dem Fenster meines Klassenraumes stellt er sich um Fiesematentchen zu machen.Aufgrund dieser Anschuldigungen habe ich mehr als nur Ärger, da die Lehrer weder mir noch meiner Freundin glauben. Die Stufenleiterin dieser Sechstkläßler ist meine Klassenlehrerin und sie stellt sich auf die Seite der Sechstkläßler. Ich soll öffentlich auf einer Klassenkonferenz dazu Stellung nehmen. Ich fühle mich an den Pranger gestellt .An dieser Konferenz nehmen Schülervertreter meiner Klasse teil, eine Elternsprecherin einer Klassenkameradin und noch etliche andere Personen. Es werden Mutmaßungen gestellt die mir die Sprache verschlagen. Was kann ich tun?

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Hallo Struppi,

ein Sechstklässler ist gerade mal 12 Jahre alt, damit weder eingeschränkt geschäftsfähig, noch strafmündig. Du wirst juristisch nichts gegen ihn erwirken können. Wenn Du Dir nichts zu schulden hast kommen lassen, kannst Du der Klassenkonferenz doch gelassen entgegen sehen. Wenn Du Zeuge dafür hast, dass die Anschuldigungen unwahr sind, hast Du doch nichts zu befürchten. Natürlich kannst Du Deine Eltern einschalten. Auch steht Dir der Gang zum Rektor, oder wenn Du glaubst, dass er Dir nicht hilft, das Kultusministerium als zuständige Aufsichtsbehörde frei.

Aber warte doch erst mal ab, was bei der Klassenkonferenz raus kommt. Sollten sich hierbei Entscheidungen ergeben, die in einem Verwaltungsakt münden, können Deine Eltern hiergegen Widerspruch einlegen.

Ich kenne natürlich nicht die genaue Situation, ich denke aber, dass Du in Deinem alter schon weit genug sein solltest das generve eines 12-jährigen zu ignorieren und Dich nicht von ihm in Situationen bringen zu lassen, die Dir schaden könnten.

Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut geht.

vg

Lenox

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Hallo Diver,

Du meinst Du möchtest mit einer Wetten für alle 9 Spiele die richtige Kombination tippen? Dann dürften das 9³ = 729 Wettscheine sein.

vg

Lenox

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