Ich dachte Kinder sind vom Fasten ausgenommen?
Ein Fuß-Fetisch ist doch noch relativ harmlos ;) du musst das ja nicht gleich beim ersten Date erwähnen. Aber viele Frauen würden bestimmt trotz deiner "Macke" bei dir bleiben, wenn sie dich besser kennen würde. Zumal eh jeder irgendwelche Macken hat....
Rechtsanwaltsfachangestellte, da herrscht Fachkräftemangel und wie!!
Du weißt schon, dass Tiere an Verstopfungen sterben können?!!
Wenn du so viel Geld ausgeben willst, würde ich auf persönlich lieber zu einem Händler fahren bzw mit ihm ausmachen, dass ihr euch irgendwo trefft und er dir schöne Exemplare mitbringt......dann kannst du sie vorher sehen und dann entscheiden
Ich denke es ist besser kurz zu erzählen, warum du abgebrochen hast, als dass die denken, dass du vielleicht einfach keinen Bock/nicht das Durchhaltevermögen oder ähnliches hattest. Ich denke als Arbeitgeber kann man verstehen, wenn einen so ein Schicksalsschlag aus der Bahn wirft. Sag vll noch dazu, dass diese Phase vorbei ist und dass du jetzt mit vollem Elan an deinem zukünftigen Werdegang arbeiten willst. (Oder sowas in der Art.)
Ich habe bei Arbeitgebern die Erfahrung gemacht, dass sie einen auf so etwas(also bei dir dein Studiumsabbruch) ansprechen. Du musst auch nicht zu lang oder ausführlich drauf antworten, es fällt dir ja sicher auch schwer darüber zu reden....
Viel Erfolg bei deinem Vorstellungsgespräch :)
wenn man auf so Steinbeißer-Zeug steht, warum nicht?!!
Egal, wer hier was anderes behauptet, das Jugendamt ist nach wie vor für dich zuständig. Das erlischt NICHT damit, dass du 18 geworden bist. (Und wer etwas anderes behauptet: das kann man ja sogar auf Wikipedia nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt > Leistungen des Jugendamtes[Bearbeiten] Leistungen der Jugendhilfe sind soziale Dienstleistungen, die von den Leistungsberechtigten im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII) in Anspruch genommen werden können. Sie umfassen allgemeine Förderangebote für junge Menschen und Familien ebenso wie individuelle Leistungen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Eltern. Zu dem Leistungsangebot, für das die Jugendämter verantwortlich sind, gehören u. a.
Förderung von Jugendarbeit (§ 11, § 12), Jugendsozialarbeit (§ 13), der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14), die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16), Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen (§ 17, § 18), die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§ 22-§ 25), Hilfen zur Erziehung wie Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung u. a.(§ 27ff). Mit diesen Angeboten unterstützt das Jugendamt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Konkret bedeutet dies, dass Jugendämter z.B. dafür sorgen, dass
vor Ort ausreichend Jugendeinrichtungen und Jugendfreizeit- oder Jugendkulturangebote zur Verfügung stehen, Unterstützungsangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf zur Verfügung stehen, Präventionsangebote im Bereich des Jugendschutzes existieren, Frühe Hilfen für Familien mit kleinen Kindern und Angebote der Familienbildung vorhanden sind, es Beratungsangebote für Familien in Konflikt- und Krisensituationen gibt, die auch bei Fragen des Sorge- und Umgangsrechts unterstützen, die Organisation und die Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung vor Ort zuverlässig funktioniert. Jugendämter sind verantwortlich für die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ebenso wie für seine qualitätsvolle Umsetzung in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege, Familien die notwendigen und geeigneten Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, die ihnen bei der Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten helfen. Die Angebote reichen von der Erziehungsberatungsstelle über eine sozialpädagogische Unterstützung in der Familie bis zur Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. Das Jugendamt steht Familien, Kindern und Jugendlichen auch unabhängig von diesem konkreten Leistungsangebot zur Verfügung. Familien und insbesondere auch Kinder und Jugendliche können sich an das Jugendamt wenden, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind. )
Also das Jugendamt ist die wichtigste Anlaufstelle für dich. Die sind auch wirklich nett und hilfsbereit, also mach einfach mal einen Termin aus und geh vorbei. Die versuchen einem wirklich zu helfen.
Auf jeden Fall nicht zu kurze Hosen und nicht schulterfrei, sonst darf man sich die Kirche nur von draußen ansehen...
Der Zoll kontrolliert nicht. Aber in München hatten sie mal ein paar Beamte dafür abgestellt, die kontrolliert haben.
Und hier habe ich noch einen Artikel gefunden: http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/flughafenpolizei-jagt-schulschwaenzer-291335.html
Wie wäre es mit kleinen Essensgeschenken? Deutsche Schokolade wird dort gern gesehen. Und Ü-Eier ;) (so als Gag und weil die in Amerika doch verboten sind), oder Baumkuchen? Marzipan?
Oder Pumpernickel (so als Gag, weil doch alle Deutschen in Amerika immer übers Brot jammern-okay, hab ich auch gemacht^^)
Haha^^ Sag dem Busfahrer Bescheid. Meistens sind auch die Toiletten nicht wirklich defekt. Die Busfahrer haben nur keine Lust sie zu reinigen...
Wenn es dich psychisch belastet, wird es übernommen...
heeeeee???
Geh auf jeden Fall mal zum Arzt, dann weißt du Bescheid
Versuch es auf jeden Fall. Wenn nicht, dann hast dus wenigstens versucht.
Und wenn du zwischen zwei Noten stehst, ist es sogar sehr wichtig, dass du noch gut mitarbeitest :)
Korrekt :)
Geh zum Jugendamt. Die sind nett und wissen was du alles für Möglichkeiten hast.
Deine Eltern müssen für dich noch aufkommen. Du hast ja wahrscheinlich noch keine abgeschlossene Ausbildung und verdienst Geld?
Wie Eva schon geschrieben hat, wende dich doch an die Telefonseelsorge. Dort kannst anonym alles loswerden was du willst....
Nochmal zur Polizei gehen.....und allen Kollegen einschärfen deine Adresse nicht weiterzugeben