Hauskauf ohne Makler nach Exposeanforderung?

Hallo.

Grundsätzlich ist mir bekannt, dass durch Tätigwerden eines Maklers allein schon durch die Zusendung des Exposé und folgendem Kaufabschluss eine Provision zusteht.

Zum Thema:

Ich habe mir privat über den Verkäufer direkt eine Immobilie angeschaut.

Etwas später fand ich eine ähnliche Immobilie bei einschlägigen Anbieterseiten, gelangte dort auf die Internetseite eines Makler und forderte nach Zustimmung AGB ein Exposé an, welches ich durch den Abtritt des Widerrufs auch gleich erhalten habe.

Hierzu habe ich keinen Namen, lediglich Telefonnummer und Email angegeben.

Dadurch öffnete sich ein Fenster mit der Möglichkeit das Exposé herunterzuladen.

Nach Zusendung des Exposé ist mir aufgefallen, dass es sich um die Zuvor besichtigte Immobilie handelt.

Im Vorfeld wurde mit dem Verkäufer darüber gesprochen, dass ein Verkauf auch ohne Makler möglich wäre (Vertrag / Auftrag könnte durch den Verkäufer jederzeit gekündigt werden.

Hierzu nun die Frage.

Wird das Objekt nun ohne Maklerbeteiligung verkauft, kann der Makler aufgrund meiner Anforderung des Exposé ohne weitere Tätigkeit (keine Besichtigung, kein Telefonat, etc.) eine Provision verlangen?

Wie erfährt der Makler vom Verkauf an meine Person wenn der Vertrag im Vorfeld vom Verkäufer gekündigt wurde? (Ein weiterer Austausch von Personendaten an den Makler erfolgte nicht nach Exposé Anforderung)

Ich bin da etwas unsicher, weil es bisher nur die Anforderung des Exposé gab, und kein weiterer Austausch zu meiner Person stattfand.
Verläuft das ohne mein weiteres Zutun (Anfrage Besichtigung beim Makler, o.ä.) einfach im Sande, wenn der Verkäufer dem Makler kündigt und danach der Abschluss stattfindet?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Schmitti

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Also ein Makler wird zwar tätig mit einer Versendung des Exposes ( deshalb musst du den Wiederruf bestätigen sonst müsstest du 14 Tage warten) aber Kosten entstehen dir NUR wenn du auch kaufst.
Wenn du mit einem Makler besichtigen warst und aber erst kaufst wenn sein Vertrag mit dem Eigentümer ausgelaufen ist musst du ihn trotzdem bezahlen. Auch wenn ihr alleine beim Notar wart. Wenn du die Immobilie aber zu erst ohne Makler gefunden hast musst du ihm das sagen. Kann man aber im Zweifelsfall auch nachweisen.
Es kommt auf den Vertrag an den der Verkäufer abgeschlossen hat ob der Makler in diesem Fall trotzdem berechtigt ist eine Provision zu berechnen.


Ein Kauf wird in das Grundbuch eingetragen und das ist für Makler zugänglich. Es ist keine Problem einen Kauf raus zubekommen der hinter dem Rücken des Maklers stattgefunden hat.

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Um sich für Kaufpreisverhandlungen in eine gute Position zu bringen sollte man eine gesichert Finanzierung vorweisen können. Das Argument einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung wiegt bei den meisten Eigentümern - und bei Maklern sowieso - mehr als ein höherer Kaufpreis bei dem die Bank dann doch nicht mitspielt.

Außerdem kann man ruhig die Bitte äußern, über das Höchstgebot informiert zu werden um dann evtl. sein Angebot anzupassen.

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Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und muss nicht bestätigt werden. Du muss nur für alle Fälle den Eingang der Kündigung nachweisen können. Also per Einschreiben oder per mail.

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Das kommt darauf an zu wann du gekündigt hast und wann das Mietverhältnis offiziell endet. Wenn es beendet ist musst du keine Miete mehr zahlen. Wenn es noch läuft solltest du das im Voraus klären.

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War in Ordnung, da...

Immobilien sind fast immer eine gute Investition.

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Da habe ich noch keine Schwierigkeiten bekommen. Ist wohl bei jedem Amt unterschiedlich aber wenn du nicht was komplett anderes machst sollte es keine Schwierigkeiten geben

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Die Zinsanhebung und die allgemeine Verunsicherung lässt private wie auch gewerbliche Investoren zögern. Alle warten erstmal ab wie sich die Lage entwickelt. Angebot und Nachfrage regeln den Markt. Die Preise sind aktuell in ganz Deutschland extrem gesunken ( regional schwankend) Mal ganz simpel erklärt.

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