Du darfst 400 € verdienen und bekommst die Zulagen extra (also bekommst mehr als 400 €)
Zitat:
Zuschüsse - Steuerfreier Arbeitslohn
Wird steuerfreier Lohn ausgezahlt, der aufgrund seiner Steuerfreiheit auch gleichzeitig frei von Abgaben in die gesetzliche Sozialversicherung ist, so wird dieser bei der geringfügigen entlohnten Beschäftigung nicht mit hinzugerechnet. Diese Beträge können durchaus die 400 Euro Grenze überschreiten, ohne eine Auswirkung zu haben. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Beträge zum regulären Entgelt gezahlt werden und keine Entgeltumwandlung darstellen.
Zu diesem steuer- und beitragsfreien Arbeitslohn zählen beispielsweise:
* Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers (max. die tatsächlichen Kosten)
* Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich (z.B. Tankgutscheine)
* Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zuschläge für Nachtarbeit
* Personalrabatt (max. 1.080 Euro jährlich)
* Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in die Direktversicherung, Pensionskasse sowie Pensionsfonds (max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, in 2009: 4% von 64.800 Euro =2.592 Euro jährlich). Voraussetzung hierfür ist aber, dass es sich um das erste bzw. (bei pauschal versteuerten 400 Euro Jobs) einzige Dienstverhältnis handelt.
* sowie weitere Zuschüsse des Arbeitgebers nach den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen
Zitat von http://www.joppo.de/recht/sozialversicherungsrecht/minijob-400-euro-job/steuerfreier-arbeitslohn-zulagen.html
Liebe Grüße