Die Berufsbezeichnung "Masseur In und med. Bademeister In" ist in D geschützt!
(Massage alleine ist nicht geschützt, und weist u.U. auf den erotischen Bereich hin)
1 Jahr Berufsfachschule, schließt ab mit der staatl. Prüfung.
Es folgen 1 J. Praktikum in einer kassenzugelassenen Massagepraxis/Bädereinrichtung - ein halbes Jahr davon muss in einer Klinik/Krankenhaus absolviert werden. Dann darf Frau/Mann bei der Bezirksregierung die Zulassung beantragen, als "Masseur/Masseurin".Wer den Titel "MasseurIn und med. BademeisterIn" haben möchte, muss 6 Monate mehr Praktikum ableisten, also 18 Monate insgesamt. (Dies ist auch Voraussetzung um später gfs. PraktikantInnen ausbilden zu dürfen!).
Wer heute eine Ausbildung beginnen möchte, dem rate ich, direkt die Ausbildung zum/zur "PhysiotherapeutIn" oder dem/der "Krankengymnast In" ! Diese beiden Berufe sind gleichgestellt.
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur oder den Berufsverbänden nach den aktuellen Zugangsvoraussetzungen! Wer bereits "MasseurIn und med. BademeisterIn" ist, kann die Weiterbildung zum/zur PhsyiotherapeutIn durchlaufen. Guten Erfolg! LG, HB. :-)