Nun ja, bei Reitern gibt es den Spruch "wenn du vom Pferd fällst, steig sofort wieder auf". Andererseits kann es auch nicht schaden, wenn man durch Erfahrungen einen gewissen Respekt entwickelt. Das ist sozusagen das Grundprinzip des Lernens.

...zur Antwort

Im Führungszeugnis steht es nicht. Du schreibst Strafe - eine polizeilich/gerichtlich verhängte Strafe oder eine "Bearbeitungs-/Fanggebühr" des Ladens? Im ersteren Fall kann man dem Strafbefehl widersprechen, im zweiten Fall scheint mir die Pauschale zu hoch angesetzt, da gibt es auch gesetzliche Grenzen.

Schau bitte mal hier:

https://www.strafrecht-anwalt-karlsruhe.de/ladendiebstahl/

...zur Antwort

Nun, so genau wird Dir hier niemand diese Frage beantworten können. Für mich spricht allerdings der Umstand, dass Du in langjähriger Behandlung bist und auch die Erlaubnis besitzt, ein Fahrzeug führen zu dürfen dafür, dass Du tatsächlich - wie auch immer - das Anfallsgeschehen unter Kontrolle hast.

Insofern denke ich, dass die Schulleitung einfach auf der sicheren Seite sein möchte und deshalb eine ärztliche Unbenklichkeitsfreigabe benötigt.

...zur Antwort

Apple ist da wirklich ziemlich sicher. Wisst Ihr, dass Ihr das Handy unter bestimmten Bedingungen orten könnt?

...zur Antwort

Schau mal hier:

https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/prepaid-tarife?gclid=CjwKCAjw4MP5BRBtEiwASfwAL-Gpt1K8mLDfBB8ORCWykqthX_kl-4PpW_pDqlFucrvUsT5YB0G32RoCn4EQAvD_BwE&wt_cc7=e_telekom+prepaid&wt_mc=sk_mfmmprta_14_mf-pre_305798207_20359387607_417983540844_

...zur Antwort

Normalerweise verschwindet so eine Vormerkung nach ein paar Tagen wieder, wenn man am Ende den ursprünglich angegangenen Kauf nicht abgeschlossen hat. Eine Vormerkung in diesem Sinne ist noch keine Belastung des Kontos.

...zur Antwort

Nun, eigentlich sollte Dir die Schule das mitteilen können. Aber - ich versuche das mal zu überschlagen:

52 Wochen hat das Jahr / 12 Wochen sind Ferien / bleiben 40 Wochen / 960 geteilt durch 40 = 24 / 24 Stunden in der Woche geteilt durch 3 Tage = 8 Stunden pro Tag

...zur Antwort

Bei der Scheidung hat es doch eine Auseinandersetzung der Vermögensdinge gegeben. Welche Vereinbarungen wurden getroffen?

...zur Antwort

Ich nehme an, dass Dein Kollege auch Wert darauf legt, dass das Auto eine Weile fährt. Wenn das so zutrifft, halte ich es für keine gute Idee - insbesondere bei dem knappen Budget - überhaupt auch nur das vorhandene Soundsystem in den Kriterienkatalog aufzunehmen.

...zur Antwort
Auto von Privatgelände abgeschleppt wer zahlt das?

Hallo, die Situation hier ist folgende, Ich bin soein kleiner hobby Bastler und habe immer mehrere Fahrzeuge, die ich mal angemedlet mal abgemeldet habe. Vor den nachbarhäusern sind einige privat Parkplätze, 3 davon darf ich nutzen, da ich das mit dem besitzer dieser 3 Parkplätze abgeklärt habe das ich dort meine Autos abstellen darf.

Jetzt ist es so die Nachbarn sind darüber sehr angepisst, da wir hier nicht so viele Parkplätze haben und die die Parkplätze vor ihren Häusern die ihnen ja nicht gehören jetzt nicht mehr nutzen können, weil ich das Nutzungsrecht habe und dort 3 von meinen Autos stehen.

Die Nachbarn haben sich schon des öfteren bei mir beschwert ich soll meine Autos da wegfahren etc. ich habe natürlich nein gesagt da der eigentümer der Parkplätze mir das Nutzungsrecht zugesagt hat.

Daraufhin habe ich seit einigen Monaten immer wieder Zettel an meinen Fahrzeugen auf denen steht, dass sie auf Privatgelände stehen und wenn ich sie nicht wegfahre diese kostenpflichtig abgeschlept werden. Ich habe mit dem Eigentümer der Parkplätze gesprochen von ihm sind die Zettel nicht, daher habe ich sie auch ignoriert.

Jetzt bin ich letztens nach Hause gekommen und musste feststellen das mein abgemeldeter Audi 200 Quattro vom 1. Parkplatz verschwunden war und mein Nachbar dort sein Auto abgestellt hatte.

Daraufhin habe ich natürlich sofort die Polizei gerufen und die haben mir dann gesagt ja ihr Wagen wurde abgeschlept und steht auf dem Abstellplatz.

Habe dann das Abschleppunternehmen angerufen und diese Freundlichst gebeten mein Fahrzeug aber unverzüglich wieder her zu bringen. Da wurde mir nur gesagt bevor ich die Rechnung für das abschleppen nicht gezahlt hätte würde der Wagen auch nicht wieder ausgehändigt werden.

Habe nochmal mit dem Besitzer der Parkplätze gesprochen der hat den Abschlepper nicht beauftragt, daher meine Frage darf jeder einfach nen Abschlepper ordern und irgendwo ein Auto wie ihm beliebt abschleppen ? Und muss ich ernsthaft jetzt noch dafür bezahlen mein rechtmäßig abgestelltes Auto wieder zu bekommen, zumal ich das ja gar nicht ohne weiteres abholen kann da es abgemeldet ist.

Wie soll ich mich jetzt verhalten oder was meint ihr, ich sehe nicht ein die Kosten zu tragen.

...zur Frage

Nach Deinen Schilderungen gab es keinen haltbaren, belastbaren Grund, das Auto abzuschleppen. Ich denke, damit sollte Dir die Option zur Verfügung stehen, eine Anzeige wegen Diebstahl zu erstatten. Das bringt dann Drive in die Angelegenheit. 

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.