Nun ja, bei Reitern gibt es den Spruch "wenn du vom Pferd fällst, steig sofort wieder auf". Andererseits kann es auch nicht schaden, wenn man durch Erfahrungen einen gewissen Respekt entwickelt. Das ist sozusagen das Grundprinzip des Lernens.
Im Führungszeugnis steht es nicht. Du schreibst Strafe - eine polizeilich/gerichtlich verhängte Strafe oder eine "Bearbeitungs-/Fanggebühr" des Ladens? Im ersteren Fall kann man dem Strafbefehl widersprechen, im zweiten Fall scheint mir die Pauschale zu hoch angesetzt, da gibt es auch gesetzliche Grenzen.
Schau bitte mal hier:
https://www.strafrecht-anwalt-karlsruhe.de/ladendiebstahl/
Nun, so genau wird Dir hier niemand diese Frage beantworten können. Für mich spricht allerdings der Umstand, dass Du in langjähriger Behandlung bist und auch die Erlaubnis besitzt, ein Fahrzeug führen zu dürfen dafür, dass Du tatsächlich - wie auch immer - das Anfallsgeschehen unter Kontrolle hast.
Insofern denke ich, dass die Schulleitung einfach auf der sicheren Seite sein möchte und deshalb eine ärztliche Unbenklichkeitsfreigabe benötigt.
Apple ist da wirklich ziemlich sicher. Wisst Ihr, dass Ihr das Handy unter bestimmten Bedingungen orten könnt?
Schau mal hier:
https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/prepaid-tarife?gclid=CjwKCAjw4MP5BRBtEiwASfwAL-Gpt1K8mLDfBB8ORCWykqthX_kl-4PpW_pDqlFucrvUsT5YB0G32RoCn4EQAvD_BwE&wt_cc7=e_telekom+prepaid&wt_mc=sk_mfmmprta_14_mf-pre_305798207_20359387607_417983540844_
Wie gesagt - ich denke, dass das alles automatisch abläuft.
Normalerweise verschwindet so eine Vormerkung nach ein paar Tagen wieder, wenn man am Ende den ursprünglich angegangenen Kauf nicht abgeschlossen hat. Eine Vormerkung in diesem Sinne ist noch keine Belastung des Kontos.
Nun, wenn Du die Strafe antrittst, musst Du schon irgendwie nachweisen, dass Du es selbst bist, der da Einlass begehrt ...
Du zahlst rd. 15% Zinsen pro Jahr
Nun, eigentlich sollte Dir die Schule das mitteilen können. Aber - ich versuche das mal zu überschlagen:
52 Wochen hat das Jahr / 12 Wochen sind Ferien / bleiben 40 Wochen / 960 geteilt durch 40 = 24 / 24 Stunden in der Woche geteilt durch 3 Tage = 8 Stunden pro Tag
Bei der Scheidung hat es doch eine Auseinandersetzung der Vermögensdinge gegeben. Welche Vereinbarungen wurden getroffen?
Ich nehme an, dass Dein Kollege auch Wert darauf legt, dass das Auto eine Weile fährt. Wenn das so zutrifft, halte ich es für keine gute Idee - insbesondere bei dem knappen Budget - überhaupt auch nur das vorhandene Soundsystem in den Kriterienkatalog aufzunehmen.
Rechtsklick auf das Foto, kopieren wählen, fertig.
Alternativ:
Foto auswählen und folgende Tastenkombination wählen:
[STRG}gedrückt halten und C
Nach Deinen Schilderungen gab es keinen haltbaren, belastbaren Grund, das Auto abzuschleppen. Ich denke, damit sollte Dir die Option zur Verfügung stehen, eine Anzeige wegen Diebstahl zu erstatten. Das bringt dann Drive in die Angelegenheit.
Für einen Minijob (450€) musst Du keine Steuern zahlen, hast aber auch keine Sozialversicherung.