Mein Tipp: Rechne erstmal alle Produkte aus, also C*D, E*F usw.

Wenn du damit fertig bist, kannst du die Werte nochmal einsetzen.

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Laschet

Ich halte Söder für einen reaktionären, medienverliebten Opportunisten, der keine eigene Meinung hat, sondern stets das vertritt, was für ihn persönlich von Vorteil ist.

Oder hat er etwa nicht vor ein paar Jahren noch mit der AFD geliebäugelt, um sich in Bezug auf die Flüchtlingspolitik zu profilieren? Und heute soll ihm Umweltschutz wichtig sein? Wers glaubt...

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Kommt immer drauf an, wie deine Gesamtenergiebilanz aussieht. Nimmst du mehr Energie zu dir, als du verbrauchst, nimmst du zu.

Ein Liter Cola macht alleine nicht dick, hat aber etwa den Kaloriengehalt eines kleinen Früstücks (430 kcal).

In jedem Fall ist Cola aber insbesondere aufgrund des Zuckeranteils (auch für dünne Menschen) ungesund. Mit einem 1l Cola liegst du bereits bei fast dem dreifachen Zuckerkonsum pro Tag, das die DGE maximal empfiehlt.

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Das kommte doch darauf an, welche Art der Ratenzahlung vereinbart wird. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren musst du so um die 220€ pro Monat zahlen. Wenn du genau bist, musst du auch noch den Wertverlust einkalkulieren.


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Den Widerspruch musst du nicht zwingend begründen. Wenn ihr selbst in wirtschaftliche Not geraten solltet, dann kann das Sozialamt das Geld nicht zurückverlangen. Woher weiß das Sozialamt überhaupt, dass ihr Geldgeschenke erhalten habt?

Für den Widerspruch würde ich mich aber bereits an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Zusätzlich käme vielleicht ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung in Betracht.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Oma den Anwalt nicht bezahlen kann. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, einen Beratungsschein zu beantragen. Frage einfach mal bei deinem zuständigen Amtsgericht nach.


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Ich gehe vor Gericht, ohne meine Vorwürfe zu kennen (mein Wunsch nach dem Wissen wurde abgelehnt!), Kein Anwalt und kein Deutsch zu verstehen!?

Vor 8 Monaten behaupteten einige Leute, dass ich sie auf Facebook beleidigt habe. Daraufhin kam die Polizei zu meiner Wohnung und bat mich, sie am nächsten Tag zu besuchen. Am nächsten Tag ging ich zur Polizeistation und sagte, ich habe das Verbrechen nicht getan.

Dann hörte ich nicht von ihnen zurück, bis 6 Monate später, wo ich Brief in meiner Mailbox von Gericht bekomme sagte dass Sie von der Staatsanwaltschaft eines Strafbefehl verurteilt wurden und dass Sie 400 Euro bezahlen müssen.

Sofort ging ich zur örtlichen Staatsanwaltschaft. Die Dame dort war nicht bereit zu erklären, warum sie mich schuldig gefunden hat und was ihre Gründe waren. Tatsächlich wollte sie mich auch nicht treffen.

Dann ging ich zum Gericht, und ich sagte, es war nicht ich, also haben sie mich arrangiert, um an einen Gericht zu gehen und meinen Fall dort zu erklären.

Sie sagten mir, im Gericht, der Ankläger wäre nicht anwesend, aber nur der Staatsanwaltschaftsvertreter, ich und der Richter.

Ich verstehe kein Deutsch. Und ich kann mir keinen Anwalt leisten.

Das Gericht gab mir keinen Anwalt! Das Gericht weigerte sich auch für mich zu wissen, was meine Ladung ist bis zum Gerichtstag!

Sie haben auch Übersetzer abgelehnt und ich habe bisher alle Briefe in deutscher Sprache erhalten.

Obwohl ich unschuldig bin, denke ich, um die Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft zu übernehmen!

Unter diesem Umstand habe ich keine Chance, meine Unschuld zu beweisen: kein Anwalt, ohne zu wissen, warum sie mich eingebildet haben und kein einziges Wort ihrer deutschen Briefe verstanden haben und mein Gericht in 48 Stunden beginnen würde!

Die Strategie des Gerichts ist das Element der Überraschung: Sie werden mich nicht wissen lassen, warum ich zum Gericht gehe, also werde ich etwas sagen und all meine späteren Überzeugungen (sie haben wahrscheinlich keinen festen Beweis gegen mich) würde darauf basieren!

Was soll ich machen? Soll ich gehen und den Strafbefehl akzeptieren und das Gericht abbrechen, obwohl ich unschuldig bin?

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Hallo, es ist zwar keine Rechtsberatung, aber vielleicht kann man dir hier weiterhelfen und erklären, was genau in den Briefen steht:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/allgemeine-sozialberatung/sozialeprobleme.aspx

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Seine Familie ist eben auch die Familie des Sohnes von der Ex. Ist doch klar, dass dann auch Kontakte bestehen bleiben. Und dass ein Kind die Zeit des Vaters sehr beansprucht ist ebenfalls eher die Regel als die Ausnahme.

Vielleicht versuchst du einfach mal selbst, Zeit mit deinem Freund und seinem Sohn zu verbringen.

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Klar geht das. Du befeuchtest ja keine Kontakte.

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Zum Wohnungsamt gehen und einen Wohnberechtigungsschein bzw. Dringlichkeitsschein beantragen und sich beraten lassen.

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Also das Auto ist in jedem Fall versichert, davon unabhängig, ob es verliehen wird. Allerdings kann es dennoch problematisch werden, falls dein Vater bei der Versicherung angegeben hat, dass nur er das Auto nutzt.

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2 H2O2 ---> 2 H2O + O2

Die Stoffmenge von H2O2 ist somit doppelt so groß wie die Stoffmenge an O2, die entsteht. Aus 2 Mol Wasserstoffperoxid entsteht 1 mol Sauerstoff.

n(H2O2) = 2 * n(O2) = 2 * m(O2) / M(O2) = 2 * Rho(O2) * V(O2) / M(O2)

= 2 * 1,429 mg/cm³ * 192cm³ / (15,9994mg/mmol) = 34,3mmol = 0,0343mol

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Kannst du dein Zimmer nicht einfach abschließen?

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Oder wird man versuchen, mich ans Sozialamt oder in die Erwerbsunfähigkeit abzuschieben?

Sollte man das versuchen wollen, müsste es erstmal ein ärztliches Gutachten erstellt werden, dass deine Erwerbsunfähigkeit bestätigt.

Da es durchaus Fälle gibt, in denen aufgrund fehlerhafter Gutachten Menschen in die Sozialhilfe getrieben werden, kann man das sicher nicht ausschließen. Aber Fakten, die deine Befürchtung bestätigen könnten, scheinst du ja auch nicht zu haben. Warum glaubst du, könnte das passieren?

In jedem Fall hättest du ja aber das Mittel des Widerspruchs und der Klage, falls es so weit kommen sollte.

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Sie darf schon aber wozu soll das genau gut sein?

Zumindest finde ich es von deiner Mutter unsensibel deinen Wünschen keine Beachtung zu schenken.

Rede einfach mal mit ihr. Und wenn das nicht klappt, such dir eine dritte Person, die dich unterstützt.

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Bei horizontalem Geradeausflug:

- Gewichtskraft

- elektromagnetische Kraft (vorallem durch die Abstoßung von den Sitzpolstern)

- Zentrifugalkraft durch die Erdkrümmung

- Corioliskraft (Scheinkraft)

und viele mehr...

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