Naja, wie du schon richtig sagtest, geht das nicht, weil ansonsten wäre "version 2 or later" oder ähnliches angeführt.
Das sind so die bürokratischen Hürden. Da dann alles richtig zu machen ist schwierig. Insbesondere dann, wenn man als Laie sich mit diesen Lizenzverträgen beschäftigt ohne juristische Kenntnisse über die Vorlagen und Bestimmungen. (Wofür man ja eigentlich keine Zeit hat? [300 Seiten oder mehr zu lesen])
Am Ende wird es sowieso für dich wahrscheinlich erforderlich sein, die von dir angeführte Vereinbarung durch einen Experten zu überprüfen um zu versuchen sicherzustellen, dass das Programm und die GNU Lizenz den Anforderungen und Gesetzmäßigkeiten entsprechen.
Das hängt dann natürlich auch von den Ländern bzw. Regionen ab, in denen du dein Programm veröffentlichst. Für eine ausreichend rechtliche Auskunft reicht meist das Budget wiederum nicht.
Außerdem musst du dann trotzdem dafür Sorge tragen, das es den Auflagen entspricht, weil es dein Programm ist. Das ist ja das "unternehmerische" Risiko mit dem sich niemand abfinden noch anfreunden kann, weil man ja will das es den Vorgaben entspricht.
Eventuell wäre eine mögliche Lösung, wenn du auf eine andere Open Source Lizenz umsteigst, von der du überzeugt bist, das du sie verwenden darfst.