Sollte bei einer Mission durch was auch immer für Gründe auf dem Mond oder sonst wo jemand zurück bleiben, wird dieser auch zurück geholt.

Ich kenne die Verträge natürlich nicht aber gehe auch stark von aus, dass das jeweilige Unternehmen dafür haftet.

...zur Antwort

Du darfst nur Sachen anbieten, in deren Besitz du auch bist.

Illegal ist das nicht, aber verstößt gegen die AGB

...zur Antwort
Auf der Seite vom auswertigem Amt steht, dass ein vorläufiger ausreicht

Dann wird es auch so sein

...zur Antwort

Die buchen das bei mir meist erst ab, wenn es versendet wurde.

Da es nicht versendet wird, wird auch vermutlich nichts abgebucht

...zur Antwort
Gar kein Verbot, höchstens Empfehlung/Richtlinie

Welche Werbung ein Kind zu sehen bekommt, liegt am Ende an den Eltern.

...zur Antwort

Welches Bundesland denn?

Du musst ein großes Blutbild machen lassen. Da ist Drogenkonsum nur sekundär drin zu erkennen.

Du musst aber auch einen Urintests machen. Was da überprüft wird, weiß ich nicht genau.
Ich gehe aber stark von aus, dass hier auch auf die gängigsten illegalen Substanzen getestet wird

...zur Antwort
Drei Konten Modell

Also jeder von uns hat erstmal sein normales Girokonto. Dann haben wir noch ein Drittes, wo jeder von uns seinen „Anteil“ hin überweist. Davon zahlen wir am Ende alles.

...zur Antwort

Das wirst du im Zuge deiner Bewerbung angeben müssen. Du wirst gefragt, ob gegen dich in der Vergangenheit oder aktuell Strafverfahren laufen oder liefen. Außerdem ob Bußgeldverfahren gegen dich liefen oder aktuell laufen.

Du hast aber immer die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen und ein paar Sätze über den Vorfall oder die Vorfälle aus eigener Sicht zu verlieren.

Du wirst außerdem innerhalb des EAV, im Interview, dazu fragen gestellt bekommen.

Hier kommt es am Ende darauf an, wie du dich dazu äußerst.

...zur Antwort

Dass du einen neuen Vertrag hast, bedeutet nicht direkt, dass du nochmal eine neue Probezeit hast. Ob du noch eine hast, oder nicht, steht aber in deinem Vertrag.

In der Regel ist es in ARBEITSVERTRÄGEN so, dass sich die Kündigungsfrist variabel mit den Jahren an Betriebszugehörigkeit ändert.

In der Probezeit sind es i.d.R. 14 Tage.

Diese 14 Tage gelten jedoch nicht in AUSBILDUNGSVERTRÄGEN. Da kannst du innerhalb von der Probezeit von heute auf morgen gehen

...zur Antwort

Auf dem ersten Bild da mit dem Traktor von rechts, ist rechts vor links, da die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist.

Der Traktor darf als erstes, dann du, dann das Motorrad. Das Motorrad als letztes, weil es deine Fahrbahn kreuzt.

Bei dem zweiten Bild bist du auf einer, durch ein Verkehrszeichen angezeigten, Vorfahrtsstraße.

Der, der Links steht, hat deshalb ein Vorfahrt gewähren Schild vor sich stehen und muss warten, bis er niemanden mehr behindert, der auf der Vorfahrtsstraße fährt.

Da du aber beim Abbiegen die Fahrbahn von dem gegenüber kreuzt, musst du ihn erst durchlassen, dann darfst du abbiegen und dann der, der von links kommt

...zur Antwort

Einfach niemandem

...zur Antwort

Anhand von Wasserverdrängung das Volumen berechnen

...zur Antwort