Eine gesetzliche Grundlage oder Vorschrift dazu wie eine Endnote zu mitteln ist, ist mir bisher nicht bekannt. (Sollte es eine geben gerne kommentieren)
Die von dir genannten Notenbewertungsarten sind mir alle bekannt. Ein Lehrer verwendet die, ein anderer die andere. Es kommt bei den Noten sehr stark auf die Lehrer an.
Und das Thema mündliche Noten ist auch so eine Sache die von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich behandelt wird. Bei den einen sind ruhige Leute schlechter dran, bei dem anderen nicht. Wenn man die Lehrer kennt dann weiß man worauf man zu achten hat.
Ich hatte früher Mal ein Lehrer der hat jeden individuell bewertet und versucht alles zu berücksichtigen. Du konntest z.b. dich nie melden, aber wenn er dich einfach so dran nimmt und er sieht das du dabei bist und richtig antwortest, dann hat das für eine gute bis sehr gute mündliche Note gereicht. Vorausgesetzt man macht im Unterricht kein Blödsinn oder stört. Denn das wirkt immer schlecht auf mündliche Noten.
Anderseits hatte ich Lehrer wo Schüler gute Noten bekommen haben weil sie sich oft gemeldet haben. Egal ob sie drangenommen werden oder nicht zählt als mündliche Leistung.
Was du im allgemeinen beachten Solltest:
- In Hauptfächern sind schriftliche Leistungen meistens die Wichtigsten
- In Nebenfächer (wo z.b. nur eine Arbeit pro Halbjahr geschrieben wird) sind die mündlichen Leistungen meistens die Wichtigsten
In den Hauptfächern war bei mir oft der Fall das die Schriftlichen Noten die Grund Note ausgemacht haben und die mündliche nur ein kleinen Teil ausgemacht haben. Ganz wichtig waren die mündlichen Noten immer wenn man zwischen zwei Noten stand.