Hi,

Wenn Du neu eingezogen bist, kann Dich keiner als Stromkunden kennen. woher denn?

Du mußt Dich als NEUeinzug anmelden. Dann weiß EnBW auch, wie Du anzumelden bist. Das sind ganz andere Abläufe als bei einem Wechsel.

Das immer Strom auf den Leitungen ist, ist richtig, denn dazu ist der GV (Grundversorger) gesetzlich verpflichtet.

Sobald Du die Schlüssel erhalten hast, beziehst Du durch kongluentes Verhalten "theoretisch" Strom vom GV im Basistarif. Dann hast du eine Frist von 5 Wochen Dir einen EVU (Energieversorger) zu suchen, der dich rückwirkend beim Netz anmeldet. Somit entfällt jeder Anspruch des GV gegen dich, da Du deinen Strom von Anfang an beim neuen EVU bezogen hast, und dort auch bezahlst.

Bei einem Anbieterwechsel, müssen Netzbetreiber, und alter EVU der Kündigung zustimmen. Erst dann kann und darf der neue EVU liefern. Das ganze dauert meist ca. 4-6 Wochen, und liegt immer in der Zukunft.

Wenn Du nun einen Wechsel angibst, obwohl Du neu eingezogen bist, kündigt EnBW beim GV, da die davon ausgehen, das Du dort gemeldet bist. Da Du weder beim Netz, noch beim GV bekannt bist klemmt die ganze Kiste und führt zum Storno.

Was Du jetzt tun musst, liegt auf der Hand: Melde Dich bei EnbW und gib denen Dein Einzugsdatum an, und betone noch einmal das es kein EV-Wechsel, sondern ein Neueinzug ist. - Das geht natürlich nur, sofern ds Datum der Schlüsselübergabe inzwischen nicht länger als 5 Wo. her ist.

In dem Fall, mußt Du Dich rückwirkend beim GV (Vattenfall) anmelden und denen Deinen Einzug melden. Sobald Du dann die Lieferbestätigung mit Kd-Nr hast, gibst Du die an EnBW weiter, und die können Dich ummelden bzw. den Wechselprozess neu starten. Solange bist dann aber (durch eigenen Fehler) Kunde bei Vattenfall.

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Hi,

das kommt auf den Hersteller an. Es gibt Hersteller bei denen werden die Dinger richtig heiß (über 100 °C), da die energieintensiv im kurzwelligen IR-Bereich arbeiten.

Die Wärmestrahlung geht dann durch die Scheibe des Wintergarten zum Großteil verloren. Normalerweise ist Glas eine natürliche Sperre und reflektiert langwellige IR-Strahlen (9-10 µm) wie ein Spiegel. (z.B. die von eco2heat)

Wenn Deine IR-Heizung nach hinten abgeschirmt ist, weil dort keine Wärmestrahlung gewünscht ist, und Du einen Sicherheitsabstand von (mind.) ca. 400 mm einhältst sollte die Temperatur für die Fensterscheibe keine Problem sein.

Im Zweifelsfall den Hersteller ansprechen, und fragen wie hoch der Mindestabstand sein soll.

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Du hast Bohrlöcher verlegt???

Vielleicht liegt es ja daran, das ein Loch keinen Kontakt hat. :-)

Spaß beiseite: Wenn ich das alles richtig verstanden habe, hast Du ein LAN-Kabel verlegt, und sobald ein (immer der selbe?) PC eingeschaltet wird, springt der FI raus.

Kontrolliere doch mal die Kontakte des LAN-Kabels; nicht das sich beim Verlegen Dreck im Stecker festgesetzt hat, und so eine "Kurzen" erzeugt. Prüfe noch einmal ALLE Leitungen, Kabel und Steckverbindugen, und Klemmen. Irgendwo wird der Grund versteckt sein: Isolierung, Wackler, ´Kurzer', kurzzeitige Überschreitung der max-Last des Stromkreises (Spannungsspitze beim Hochfahren), falsch angeschlossene Steckdose, ...

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Hi,

es gibt im Netz eine Vielzahl von "mehr-oder-weniger" seriösen und ehrlichen Preisvergleichsrechnern.

Nach den Vorkassemodellen, und den Pleiten von TelDaFax, Flexstrom, Optimalgrün, Löwenzahn, usw. wurden die Verbraucher (endlich!) sensibler. Mit der Folge, das sich solche Tarife kaum noch verkaufen. Deshalb sind viele EVU auf der Suche nach neuen Tricks und "Preisfallen" oft erfinderisch, und bieten jetzt. z.B. Packetpreise/Mengentarife an. - FINGER WEG! - Du musst sonst etwas zahlen, das Du gar nicht gebraucht hast, oder einen extrem überhöhten kWh-Preis, wenn Du mehr verbraucht hast.

Am besten suchst du Dir einen Anbieter, dessen Tarif Du selbst nachrechnen kannst und auf ein gleiches Ergbnis kommst.

Verbrauch für ein Single liegt meist bei ca. 1500-2000 kWh, wenn man nicht gerade Sparfuchs ist. :-)

1500 kWh x Arbeitspreis + Grundpreis = Jahrespreis.

Der Jahrespreis wird, je nach Anbieter, durch 11 oder 12 Monatsraten geteilt, und Du erhältst Deinen Monatsabschlag. > Ende der Rechnung.

Ist ein Bonus ausgelobt, beachte, das KEINER etwas zu verschenken hat. Erst recht kein EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen). Die wollen mit Neukunden, und Bestandskunden, Geld verdienen! Das geht nur, indem die Preise ab Ende der Energiepreis-Garantie entsprechend erhöht werden, und du den Bonus so zurück zahlst. Auch in der Art des Schreiben in der Du das mitgeteilt bekommst ist oft nicht offensichtlicht. (versteckt als Werbemitteilung, vorletzter Absatz eines 4-5 seitigen BlaBla, o.ä.)

Noch etwas: Eine Energiepreisgarantie garantiert nur den Stromeinkaufspreis, und die Kosten des EVU, alles andere (EEG, Netzkosten, Umlagen, Abgaben, Steuern) ist nicht garantiert, und berechtigt nicht(!) zum Sonderkündigungsrecht bei Anpassungen.

Die eingeschränkte Energiepreisgarantie, beinhaltet dagen auch die Netzkosten, aber EEG und andere "Teile" nicht.

Eine Preisgarantie, die aktuell z.B. von Yello, NaturEnergiePlus und e-wie-einfach, ... angeboten wird, beinhaltet den ganzen kWh-Preis ausser Steuer. > Solche Tarife haben dadurch Ihre Vorteile, da ich z.B. 24 Monate keine Preiserhöhung bekomme. Nachteil, der Preis ist nicht der billigste, dafür aber unterm Strich oft preiswerter.

Es empfhiehlt sich daher unbedingt die AGB's auf der HP des EVU zu lesen. Zusätzlich solltest Du Erfahrungen über Kundenzufriedenheit mit in Deine Entscheidung einfliessen lassen.

Denn viel EVU gehören zum selben Unternehmen, und sind quasi nur gelabelt. Ein Beispiel wäre Stromio: Dazu gehören: Extra-Energie, PrioEnergie, Grünwelt, usw. (guck im Impressum)

Die Erfahrung zeigt, das die Unzufriedenheit bei einem, oft auch bei den anderen zutrifft, da die zum selben Mutterkonzern gehören, und sich die Dienstleister (CallCenter, Abrechnung, ...) teilen. Gleiches gilt natürlich auch für die Zufriedenheit.

Meine Empfhehlung: Such Dir über den BDEB eV. ( http://www.bdeb-ev.de/ ) einen neutralen, zertifizierten Berater und lass dir darüber (kostenlos!) helfen. Der steht dir dann auch für die Zukunft immer zur Seite.

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Hi,

wie schon mal gesagt, guck auf das Typenschild. Da steht drauf wie viel Watt Dein TV hat. Die Angaben schwanken abhängig von größe und Hersteller z.T. erheblich. Deshalb kann Dir hier keiner was genaues sagen.

Was dich Dein TV kostet kannst du dann selbst ausrechnen:

1) Gesamtbetrag der JVA (JahresVerbrauchsAbrechnung) teilst Du durch den Verbrauch und erhältst Deinen Durchschnittspreis (ct/kWh incl anteilige Grundgebühr) z.B. 595,48 € / 2000 kWh = 29,774 ct/kWh

2) Auf Deinem TV steht z.B. 300 W; Dann braucht der in 1 Std. 0,3 kWh.

3) 15 Std x 0,3 kWh x Durchschnittspreis = Stromkosten pro Tag; x 365 = Stromkosten für 1 Jahr. >>> Beispielrechnung: 15 h x 0,3 kWh x 29,774 ct/kWh = 1,339 €/Tag >> x 365 = 489,04 Eur/Jahr

Doch bevor Du dich über Deinen alten Röhren-TV aufregst, schau und prüfe doch mal was Dein PC verbraucht!

Ich habe schon Gamer-PC gesehen die lagen bei 600 W zzgl Router etc.

Warum laufen beide Geräte gleichzeitig, wenn du Doch alleine bist? Ich kann nur TV gucken, oder am PC arbeiten/spielen, ... . Sry

Es sollte schon ausreichen, wenn Du immer nur 1(!) Gerät eingeschaltet läßt. Allein dadurch solltest du schon einiges (50%?) = sparen. Die von mir, in der Beispielrechnung angesetzten 2000 kWh entsprechen dem Durchschnitt eines Singlehaushaltes, der noch nich mal besonders sparsam ist.

Die Beispielrechnung läßt auch den Schluss zu, das Du weit mehr als 2000 kWh/Jahr verbrauchst. Es kann nämlich nicht sein, das Du rd 82 % Deiner Stromkosten für den TV und nur 18 % für PC und restlichen Haushaltsstrom (kochen, waschen, Licht, usw.) aufwendest.

Was Deine ständigen Nachzahlungen betrifft, liegt nicht am ständigen Wechsel des EVU, sondern eher daran, das Du einen viel zu niedrigen Verbrauch angibst, und in der Konsequenz einen viel zu niedrigen monatlichen Abschlag bezahlst. Der ist eine Vorauszahlung/Rate auf die zu erwartende JVA.

Wie hoch Dein Jahresverbrauch ist, kannst du Deiner Rechnung entnehmen:

Verbrauch geteilt durch Tage x 365 = Jahresverbrauch.

Wenn Du, durch die ganze Wechselei immer nur unterjährige Jahresabrechnungen erhältst, stehen da z.B. 1500 kWh drauf, ABER nur für z.B. 180 Tage! Dein tatsächlicher Jahresverbrauch ist dann, logischerweise 3000 kWh.

Aus der beruflichen Praxis weiß ich, das viele Ihre Rechnung nicht richtig lesen (können)! - Rechne und analysiere mal Deine Rechnungen, und senke Deinen Verbrauch, denn der billigste Strom ist der, den mal nicht gebraucht hat. :-) - Solltest du weitere Hilfe brauchen, schick mir einfach eine Mail an: service@tele-energie.de

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Hi,

Wir heizen selbst mit IR, sogar ausschließlich, ohne Konvektionsheizung und sind mit eco2heat mehr als zufrieden!

Die Heizungen von Welltherm, hatten wir als Muster hier und haben die ein paar Tage getestet. Ergebnis: Zu hoher Stromverbrauch, und keine "angenehme" Wärme, da die Platten eher eine Wärmewellenheizung sind (heiße Platte), und viel zu wenig IR-Strahlen abgeben.

Physikalisches Grundprinzip: je heißer, desto mehr IR-Strahlen, desto höher der Stromverbrauch.

Die IR-Strahlen eco2heat sind noch in rd. 8 m spürbar, Welltherm machte bei max 5 m Schluss. Keine trockene Luft, weniger Asthma-Attacken, und Erkältungen, sind ebenfalls positive Nebenwirkungen.

Wie eco2heat hier eine viel bessere Effizienz hinbekommt, und ein wirklich tolles gleichmäßigs Wärmegefühl entsteht, weiß ich nicht, sind nur begeistert, und können die echt empfhehlen. Was Du auf alle Fälle tun solltest, ist ein Uhrenthermostat für jeden Raum. Wir haben uns für die Smart-Home-Lösung entschieden, damit wir die Temperaturen je Zimmer zentral am PC programmieren und auch von unterwegs individuell steuern können.

Heizkosten im letzten Winter waren gerade mal 3308 kWh auf 80 qm bei einer "normalen", eher schlechten Dämmung.

Die sind in der Anschaffung zwar etwas teurer, doch das rechnet sich ein wenigen Jahren wieder raus.

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Stromnachzahlung - Strom soll abgestellt werden. Was kann man als Untermieter tun?

Hallo ihr lieben,

Vor ab ein paar Informationen:

Wir wohnen in einer WG. Der Hauptmieter hat Insolvenz angemeldet, schon vor Monaten, zumindest sagt er das. Wir zahlen die hälfte der Miete + ein Teil der Nebenkosten, so wie es vorher in unserem Untermietvertrag festgelegt wurde.

Der Hauptmieter trägt also auch noch die Hälfte der Kosten. Leider ist er aber nur alle 2-3 Woche mal 15-30 Minuten da und meistens dann, wenn man selbst nicht daheim ist.

Nun kam er mit der Information, das es eine Stromnachzahlung gibt. Diese muss bezahlt werden, sonst wird der Strom abgestellt. Verstehe ich. Ist auch das geringste Problem, wenn es tatsächlich so ist.

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

Normal werden solche schreiben doch per Post geschickt oder? Wie kann er davon wissen, wenn seine Post hier her kommt und ich zu 100% sagen kann, dass er keinen dieser Briefe gesehen hat? Wie weiß er also von der Nachzahlung?

Ich meine ich werde ihm nicht ohne etwas schriftliche gesehen zu haben, Geld überweisen. Natürlich möchte ich die Nachzahlung einsehen.

Was kann ich jedoch als Untermieter machen? Wenn der Stromanbieter, den strom abstellen will? Gibt es eine Möglichkeit mit dem Stromanbieter in Kontakt zu treten und eine Lösung mit ihm zu finden, auch als Untermieter? Reicht da der Untermietvertrag?

Würden wir an den Punkt kommen, dass der Strom über den Hauptmieter abgestellt würde, könnten wir als Untermieter einen eigenen Stromanbieter wählen ohne seine Kosten tragen zu müssen?

Wenn wir als Untermieter, zu den Hauptmietern werden würden. Müssten wir seine Schulden übernehmen oder gibt es einen Weg, ohne seine Schulden zu tragen? Immerhin wissen wir ja selber auch nicht, wie viel Geldschulden er hat und wollen nicht für seinen Mist Bürgen...

Danke ihr lieben

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Hi,

Bevor Du irgendwelche Schritte einleitest, die eine Änderung des Stromliefervertrages mit einem Energieversorgers betreffen, solltest Du zuerst mal prüfen ob den die Behauptungen stimmen. Denn hier scheint ja das größte Problem zu liegen.

Klar, das Du nichts zahlst, ohne vorher einen entsprechenden Bescheid gelesen zu haben. - Mach Ihm das unmissverständlich klar und bestehe auf Einsicht. Keine Kopie = Kein Geld!

Ein EVU darf ab 100 € Rückstand mit mehrfacher postalischer Ankündigung den Netzbetreiber mit der Sperre beauftragen. Die Kosten für die Sperre liegen meist um die 150 €. - Ich würde folgendes raten:

1) Frage beim Netzbetreiber wer der Lieferant ist. Hier reicht die Zählernummer aus. Das kann man meist auch telefonisch. Vielleicht erfährst Du schon vorab, ob ein Sperrauftrag mit welcher Frist vorliegt.

2) Beim EVU fragen wann die letzte Rechnung erstellt wurde, und ob Du eine Kopie haben könntest. Stimmt die Behauptung der Nachzahung? - Höhe? Mit Vorlage Deines Untermietvertrages solltest Du Auskunft bekommen. - Vielleicht gibt Dir der Hauptmieter auch eine Vollmacht zur Einsicht?

Erst wenn 100 % klar ist, das er Miet- und Stromschulden hat, würde ich entsprechend reagieren und das Mietverhältnis mit dem Eigentümer tauschen. Weiter würde ich überlegen, ob er in der Lage ist seine zukünftigen Verpflichtungen gegen mich (Miet- und Kostenbeteiligung) pünklich zu zahlen, so wie du es bisher getan hast. Ansonsten aus der ehem. "eigenen" Whg rauskündigen. ;-)

Nicht das er nur Geld für anderes braucht, und die Stromrechnung als Vorwand nimmt, um sich von Dir Geld schenken zu lassen.

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Hi,

Als Energiemakler kann ich Dir sagen, das zwar der Zähler bleibt, aber eprimo entweder die Belieferung zu identischen Preisen des HT abrechnet, oder den Auftrag ablehnt. Wie die Meisten kann eprimo keinen Doppeltarifzähler korrekt abrechnen. Ob sich das für Dich dann noch lohnt, hängt von Deinem Verbrauch ab, und ist hier nicht genau zu sagen.

Ich würde dir die ecoop eG. empfehlen.

http://www.ecoop.de/ecoop-energie-transparent/

Es gibt auch andere herkömmliche EVU's die den für dich passenden Tarif haben. Einige findest auf meiner HP unter tele-energie.com/angebote.

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Hi,

Das Amt bezahlt Deinen Strom nicht, da er in deiner Zuwendung bereits berücksichtigt ist.

So wie Du es schreibst, hat Deine Vermieterin einen Stromvertrag mit einem EVU, und hat dir somit Deine Wohnung warm, incl. der NK und incl. Strom vermietet. Somit hat nur Sie einen Anspruch gegen dich auf die Erstattung. Das ist zwar unüblich, aber zulässig. Sie ist damit auch dijenige die die Rechnung beim EVU zu zahlen hat. - Du musst Ihr dieses Geld aber wieder, im Rahmen der NK-Abrechnung erstatten. :-(

Beim Einzug scheint es von euch beiden versäumt worden zu sein, den Stromvertrag als Neueizung für Dich abzuschliessen. Das könnt Ihr jetzt aber nachholen.

Folgende Vorgehensweise:

1) Dein Vermieter kündigt seinen Stromvertrag (max 5 Wochen rückwirkend!) z.B. zum 31.10.2016

2) Du suchst Dir einen eigenen neuen EVU (Anbieter) und schließt dort zum selben Datum + 1 Tag (z.b. 01.11.2016) einen Stromliefervertarg ab.

Das dieses Datum natürlich nicht stimmt, und Du schon viel länger da wohnst, ist unwichtig, da Du aus Sicht der Energieversorger erst jetzt einen eigenen Stromvertrag für diesen Zähler abschließt > entspricht dem eines Neueinzuges.

3) Versuche eine Ratenzahlung mit der Vermieterin zu vereinbaren, da Die die Rechnung nicht auf Deinen Namen läuft, kannst Du mit dem EVU keine Rantenzahlung vereinbaren. Du bist nicht der Vertragsparter!

Wenn Du die aktuelle Nachzahlung nicht alleine stemmen kannst und sich Deine Vermieterin nicht auf Ratenzahlung einläßt, kannst Du versuchen beim Amt ein Darlehen zu bekommen. Oft wird das übernommen, und dir dann von Deinem monatlichen H4 Geld abgezogen. Richte dich darauf ein, dass das Amt Deinen Mietvertrag sehen will. -

Randnotiz: Steht in Deinem Mietvertag nichts von einem von Dir abzuschlileßenden Stromvertrag drin, und wird auch Dein Stromverbrauch nicht in den NK-Abrechnungen ausgewiesen, könnte Deine Vermieterin den Nachweis führen müssen, dass Du den Strom dennoch zu zahlen hast. => Probleme beim Amt wegen des Darlehens?!

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HiMit Stromgestehungskosten sind allgemein die Herstellungskosten der Kraftwerksbetreiber gemeint. Also sämtliche Kosten die entstehen, und Strom zu erzeugen. Angefangen beim Rohstoff bis hin zu den laufenden Betriebskosten des Kraftwerks.


Der Netzbetrieb ist hierbei id.R. ausgenommen und wird separiert ausgewiesen.

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Hi,

Du glaubst Doch nicht, das Du was geschenkt bekommst?

Gerade im Stromgeschäft wird mir allen Mitteln versucht Neukunden durch vermeintlich günstigste Konditionen und Prämien zu locken. Ich kenne aus der beruflichen Praxis genug Fälle, bei denen der Verbraucher entweder seinen zugesagten Bonus wegen einer Kleinigkeit (lt AGB aber gültig) nicht erhalten hat. Oder auch den im zweiten Jahr in Form einer "kleineren" (ironisch!) Preiserhöhung zurück gezahlt hat. Kündigungen wurden entweder nicht beachtet oder als Fristversäumnis abgelehnt.

Wenn Du über die Portale gehst, lies genau was das steht, und rechne selbst nach: Arbeitspreis x Verbrauch + Grundpreis = Euer Rechnungsbetrag.

Am Besten suchst Du Dir hier: http://www.bdeb-ev.de/ einen zuverlässigen und unabhängigen Berater, der euch umfassend und ehrlich betreut.

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Das Yello die Belieferung in bestimmten Regionen einstellt, wäre mir neu. Kenne das bislang nur von Care-Energy, da denen die Durchleitung vom Netzbetreiber wegen "!?!" verweigert wird.

Es gibt sehr viele und sehr gute Anbieter, (rd. 1000) vonen nicht alle bei den einschlägigen Portalen vertreten sind, und es auch gar nicht wollen.

Um hier eine pauschale Anwort zu geben, fehlen mir Infos. Als unabhängiger Energiemakler (nach BDEB eV) würde ich Dich bitten mir eine Email mit Eckdaten (PLZ und Verbrauch) an service@tele-energie.de zu schicken.

Eine sehr gute und preiswerte Empfehlung ist auch immer die SW-Flensburg: https://www.stadtwerke-flensburg.de/vp/1500214336/

LG - ich hoffe ich konnte helfen.

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Die Energieversorger sind verpflichtet dich bei einer Preisanpassung darüber zu informieren, ob Du ein Sonderkündigungsrecht hast, und welche Fristen gelten.

Das heißt: Ausführlich das Schreiben mit der Preisanpassung lesen(!), denn solche wichtigen Informationen werden oft nur als Fußnote oder versteckt einem extrem langen BlaBla mitgeteilt.

Im Zweifelsfall würde ich Dir, aus meiner beruflichen Praxis heraus, empfehlen einfach mal eine Sonderkündigung, mit Hinweis auf die Preisanpassung, ersatzweise fristgemäße Kündiung zum nächstmöglichen Termin abzusenden. Bitte ebenfalls darum das Du innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung erhältst.

Sobald Du die Kündigungsbestätigung vorliegen hast, musst Du Dich schnellstmöglich(!) um einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter (EVU) kümmern, denn sonst bis du im teuersten GV-Tarif.

Die Frist zur Sonderkündigung ist übrigens 14 Tage ab Erhalt des Schreibens.

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Hi,

Deinen Vermieter wirst du leider nicht in Regress nehmen können. Er wird derartige Forderungen weit von sich weisen, da er nichts mit Deinen Energieverträgen zu tun hat. - Also gar nicht erst versuchen, gibt nur Ärger.

Der richtige Ansprechpartner ist Dein EVU, bei dem Du Deinen Gasvertrag abgeschlossen hast.

Vertraglich hast Du zuerst einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit geschlossen, und sollst dafür die 120 Eur Neukundenbonus erhalten. Dass das der falsche Zähler war ist weder Dir, noch dem EVU vorzuwerfen. Dennoch hast Du (ohne Deine Schuld!) die vereinbarte Mindestlaufzeit für DIESEN Zähler nicht eingehalten, und daher keinen Anspruch auf den Bonus.

Als Du nun den richtigen Zähler nachgemeldet, und um Korrektur gebeten hast, wurde der 1ste Vertrag vorzeitig beendet, und ein neuer Vertrag mit der jetzt richtigen Zählernummer abgeschlossen. Wenn auch rückwirkend, und als Korrektur.

Ob in dem 2ten Vertrag auch ein Bonus enthalten war, kann ich von hier nicht feststellen. Ein seriöser Anbieter (EVU) wird dir den Bonus aus Kulanz gewähren, da Du eine neue Mindestlaufzeit bei Ihm vereinbart hast.

Handelt es sich um eine rückwirkende Anmeldung als Neueinzug, mit dem korrekten Einzugszählerstand, ohne das der GV im Spiel war, solltest Du sehr gute Karten haben.

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Du kannst auch mal versuchen ein Foto vom Zähler mit Datum an die Tür zu tackern. Normal sollte das alles kein Problem sein.

Selbst wenn Du dieses Jahr zu wenig aufschreibst und einen Zettel an die Tür hängst, muß du den Strom spätestens bei Auszug in xyz Jahren nachbezahlen. Dann natürlich mit den dann geltenden viel höheren Preisen.

Mit anderen Worten: Du betrügst nicht Deinen EVU sondern dich selbst. Deshalb werden die dir den Stand schon glauben.

und ... der notierte zählerstand wird auf seine Plausibilität geprüft. D.h. wenn du die letzten Jahre z.b. immer rd. 3000 kWh hattest, jetzt aber nur 800 angibst, glaubt Dir das keiner. :-)

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Du kannst ja die Alufolie mal an Plus und Minus halten, kurz warten, bis der Akku so richtig schön heiß geworden ist, und kurz bevor er die Wohnung neu dekoriert (ähnl Note7) die Folie entfernen.

Kurz gesagt. NEIN!

Es gibt keinen Trick das Handy besonders schnell aufzuladen. Einzig ausschalten während des Ladens hilft, da dann kein Strom verbraucht wird.

Oder ein Ladegerät mit etwas höherem Ladestrom. Aber OBACHT, nicht jeder Akku verträgt höheren Ladestrom, sonst .... s.o.

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Die Frage wurde eigentlich schon beantwortet:

Strom ist immer da. Auch wenn der Vormieter den Vertrag gekündigt hat, wozu er mit Auszug auch verpflichtet ist.

Ab dem Datum springt der GV ein, und versorgt den Zähler mit Strom. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Wenn bei Dir trotzdem kein Strom in der Whg ist, kann es nur daran liegen, das z.B der Netzbetreiber (im Auftrag eines Energieversorgers) den Zähler gesperrt hat, oder oder jemand die Hauptsicherungen rausgenommen hat.

Du kannst alles selber prüfen, nur an die Plomben darfst du nicht dran! Dann würdest Du dich straftbar machen.

Wenn du keinen Erfolg hast, sprich mal mit der Verwalter/Vermieter. Habe ich schon erlebt, das die selbst den Strom abgedereht habe, damit Sie keine Kosten beim Leerstand haben.

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Die Industrie hat kein Problem mit dem verbilligten NT bzw. teureren HT, da ALLE ab einem Verbrauch von 100.000 kWh/Jahr individuell nach einem (Viertelstunden) Lastprofil kalkuliert und abgerechnet werden.

Heißt nichts anderes das der Netzbetreiber, und in der Folge dann auch der EVU auf die Minute weiß wieviel Strom gerade benötigt wird, und dann auch bereitgestellt werden muss, damit die Netze stabil bleiben.

100.000 kWh erreichen schon größere Restaurants, Kantinen, Kaufhäuser, etc.

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Hi,

üblicherweise werden Gutschriften mit dem nächsten Buchungslauf, nach Erstellung der Schlussrechnung angewiesen. Spätestens nach 6 Wochen solltest du Dein Geld haben. Wenn nicht: Daran erinnern (Mahnung). Vielleicht haben die sogar Deine Bankverbindung mit Ende des Vertrages gelöscht, und können Dir deshalb nichts überweisen. :-)

Die Wenigsten melden sich nicht bei Dir und fragen wohin das Geld gehen soll, oder ob du es nicht zurück haben willst. :-)

Also melde Dich bei denen und frag nach.

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Hi,

Eine Zeitangabe kann Dir wohl keiner nennen.

Das wäre auch zu viel verlangt, denn dann müsste man viele Daten kennen; Temperatur der Wände, Böden und Luft. Isolierung, Deckenhöhe etc.

Bekannte von mir nutzen ein Heizgebläse wenn sie in der Übergangszeit/Winter im Wintergarten frühstücken wollen. Die Warmluft in Richtung Tisch, mit ca. 30 Min Vorlaufzeit, reicht denen meist aus. Eine Konvektionsheizung oder Strahlungsheizung (IR-Wärmestrahlung) schafft das leider nicht, da die den ganzen Raum über die Luft erhitzen muß, bevor eine "gewisse Grundwärme" spürbar wird.

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