Hi,
Wenn Du neu eingezogen bist, kann Dich keiner als Stromkunden kennen. woher denn?
Du mußt Dich als NEUeinzug anmelden. Dann weiß EnBW auch, wie Du anzumelden bist. Das sind ganz andere Abläufe als bei einem Wechsel.
Das immer Strom auf den Leitungen ist, ist richtig, denn dazu ist der GV (Grundversorger) gesetzlich verpflichtet.
Sobald Du die Schlüssel erhalten hast, beziehst Du durch kongluentes Verhalten "theoretisch" Strom vom GV im Basistarif. Dann hast du eine Frist von 5 Wochen Dir einen EVU (Energieversorger) zu suchen, der dich rückwirkend beim Netz anmeldet. Somit entfällt jeder Anspruch des GV gegen dich, da Du deinen Strom von Anfang an beim neuen EVU bezogen hast, und dort auch bezahlst.
Bei einem Anbieterwechsel, müssen Netzbetreiber, und alter EVU der Kündigung zustimmen. Erst dann kann und darf der neue EVU liefern. Das ganze dauert meist ca. 4-6 Wochen, und liegt immer in der Zukunft.
Wenn Du nun einen Wechsel angibst, obwohl Du neu eingezogen bist, kündigt EnBW beim GV, da die davon ausgehen, das Du dort gemeldet bist. Da Du weder beim Netz, noch beim GV bekannt bist klemmt die ganze Kiste und führt zum Storno.
Was Du jetzt tun musst, liegt auf der Hand: Melde Dich bei EnbW und gib denen Dein Einzugsdatum an, und betone noch einmal das es kein EV-Wechsel, sondern ein Neueinzug ist. - Das geht natürlich nur, sofern ds Datum der Schlüsselübergabe inzwischen nicht länger als 5 Wo. her ist.
In dem Fall, mußt Du Dich rückwirkend beim GV (Vattenfall) anmelden und denen Deinen Einzug melden. Sobald Du dann die Lieferbestätigung mit Kd-Nr hast, gibst Du die an EnBW weiter, und die können Dich ummelden bzw. den Wechselprozess neu starten. Solange bist dann aber (durch eigenen Fehler) Kunde bei Vattenfall.