So ich bin Zugbegleiter und ich erkläre es dir mal.
Also du hast recht, grundsätzlich darf ein E.B.E also das erhöhte Beförderungsentgeld was eben normalerweise mindestens 60 Euro beträgt, nicht an Minderjährige unter 18 Jahren ausgestellt werden.
Jetzt kommt das ABER!!!
Deine Eltern MÜSSEN aber den regulären Fahrpreis für das Ticket von Einstiegsort bis Aufstiegsort zahlen. Auf dem ausgedruckten Zettel steht wahrscheinlich dennoch 60€, dass ist grundlegend auch normal, in den meisten Fällen denke ich, hängt sicher auch vom Unternehmen und dem gültigen Tarif ab, normalerweise steht aber auch auf dem Zettel eine Kontaktadresse (Telefonnummer) vom Kundencenter/der bearbeitenden Stelle des Unternehmens. Dort müssen deine Eltern anrufen und dann schildern dass du minderjährig bist, bzw. wurde dein Alter Zug sicher ja festgestellt, und die im Kundencenter ermitteln dann den Fahrpreis und nennen den deinen Eltern. Den MÜSSEN sie bezahlen. Sonst kommen Mahnbescheide, denn es kommt keine zusätzliche Zahlungserinnerung sondern direkt Mahnbriefe mit teilweise hohen zusätzlichen Gebühren, denn der Zettel den dir der Kollege gegeben hat gilt schon als Zahlungserinnerung.
Das nennt sich FP (Fahrpreisnacherhebung) und ist wiederum im Gegensatz zum E.B.E bei Jugendlichen sehr wohl erlaubt.
Ich hoffe ich konnte helfen.