Wie groß darf der mitgeführte QR der Bahncard sein,kann ich ihn auf A0 ausdrucken lassen(dann 84x84cm)?

5 Antworten

Theoretisch mit großem Abstand wird auch so etwas einscanbar sein, wird aber unnötige Unannehmlichkeiten mit sich bringen für alle Beteiligten.

Theoretisch ja, aber wenn der Zugbegleiter schlecht gelaunt ist könnte das zu Problemen führen. Vor allem weil ausgedruckt in der Regel eigentlich eh nicht unbedingt gültig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter bei TransRegio

Wenn du dem Zugpersonal schlechte Laune machen möchtest, warum nicht? Schließlich können ja genau die was dafür, das sich der BahnCard-Service drei Monate lang nicht gemeldet hat.

Könnte Spuren von Ironie enthalten...

Nein weil er dann nicht mehr vernünftig lesbar ist


HamsterKasi 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 06:52

Wenn einem die DB als Stammkunden der Bahncard seit über 20 Jahren ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt sind alle Mittel erlaub!

Rainer135  13.03.2025, 07:19
@HamsterKasi

Inkasso ist aber ja für bereits vergangene Käufe. Da war ja die jetzt gekaufte BahnCard nicht mit gemeint.

HamsterKasi 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 08:33
@Rainer135

Oh,doch und nein.Wenn man 3 Monate auf ein Lebenszeichen des Bahncardsevice wartet.

......und nichts.

Plötzlich eine Foderung vom einem Inkassounternehmen!!!!!!!!!!!

Nicht mal eine Mahnung die gesetzlich postalisch Zustellung erfahren muss!!!!

Rainer135  13.03.2025, 19:08
@HamsterKasi

Die Bahncard wird doch per Lastschrift gezahlt. Da gibt es doch gar keinen Schriftverkehr.

HamsterKasi 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 06:54

Nein meine Email ist keine Geschäfts und Rechnungsadresse!!!!!!!!!!!

Bringt aber nur Unahnemlichkeiten mit sich

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Azubi bei der DB

HamsterKasi 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 08:24

Selbst von Seiten der DB ist die Rechnungsadresse nicht einfach änderbar!

HamsterKasi 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 08:21

Stellt der Service mir trotzdem eine BC obwohl ich die nicht begleichen kann weil ich keine Rechnung habe?Oder zählt die alte Regel ohne Bezahlung keine Ware?!

Wieso dann Inkasso?

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