Wie groß darf der mitgeführte QR der Bahncard sein,kann ich ihn auf A0 ausdrucken lassen(dann 84x84cm)?
5 Antworten
Theoretisch mit großem Abstand wird auch so etwas einscanbar sein, wird aber unnötige Unannehmlichkeiten mit sich bringen für alle Beteiligten.
Theoretisch ja, aber wenn der Zugbegleiter schlecht gelaunt ist könnte das zu Problemen führen. Vor allem weil ausgedruckt in der Regel eigentlich eh nicht unbedingt gültig ist.
Wenn du dem Zugpersonal schlechte Laune machen möchtest, warum nicht? Schließlich können ja genau die was dafür, das sich der BahnCard-Service drei Monate lang nicht gemeldet hat.
Könnte Spuren von Ironie enthalten...
Nein weil er dann nicht mehr vernünftig lesbar ist
Inkasso ist aber ja für bereits vergangene Käufe. Da war ja die jetzt gekaufte BahnCard nicht mit gemeint.
Oh,doch und nein.Wenn man 3 Monate auf ein Lebenszeichen des Bahncardsevice wartet.
......und nichts.
Plötzlich eine Foderung vom einem Inkassounternehmen!!!!!!!!!!!
Nicht mal eine Mahnung die gesetzlich postalisch Zustellung erfahren muss!!!!
Die Bahncard wird doch per Lastschrift gezahlt. Da gibt es doch gar keinen Schriftverkehr.
Nein meine Email ist keine Geschäfts und Rechnungsadresse!!!!!!!!!!!
Bringt aber nur Unahnemlichkeiten mit sich
Selbst von Seiten der DB ist die Rechnungsadresse nicht einfach änderbar!
Stellt der Service mir trotzdem eine BC obwohl ich die nicht begleichen kann weil ich keine Rechnung habe?Oder zählt die alte Regel ohne Bezahlung keine Ware?!
Wieso dann Inkasso?
W
Wenn einem die DB als Stammkunden der Bahncard seit über 20 Jahren ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt sind alle Mittel erlaub!