Grundsätzlich darf jeder approbierte Arzt eine Privatpraxis eröffnen, sogar ohne Facharztqualifikation. Wer jedoch eine kassenärztliche Zulassung anstrebt, benötigt zwingend den Facharztstatus. Dabei spielt es aber keine Rolle, wie lange man als Facharzt im Krankenhaus tätig war.
Hinter der ICD-10-Codierung R07.4G steht der "gesicherte, nicht näher bezeichnete Brustschmerz".
Die Masernimpfung wird für alle Erwachsene ab Geburtsjahrgang 1970 empfohlen und von den Kassen bezahlt. Für Personen, die vor 1970 geboren wurden, wird die Impfung nicht erstattet und wäre somit privat zu bezahlen. Dummerweise gibt es aktuell aber gar keinen Maser-Monoimpfstoff, man muss daher auf den Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln zurückgreifen. Dieser kostet ca. 49,- €.
Wer allerdings in der Kindheit bereits zweimal gegen Masern geimpft wurde, muss nicht erneut geimpft werden.
Natürlich musst du das nicht bezahlen. Für die Ausstellung eines Rezeptes haftet der Arzt in medizinischer und bei Kassenrezepten auch in finanzieller Hinsicht. Der Arzt hat dir ein nicht erstattungsfähiges Präparat auf einem Kassenrezept verordnet. Das war alleine sein Fehler. Nun hat er eine Regressforderung der Kasse erhalten und muss die Kosten für das falsch verordnete Medikament ersetzen. Damit hast du nichts zu tun, denn du konntest dich darauf verlassen, dass die Verordnung des Präparates auf Kosten der Kasse korrekt war. Außerdem hättest du die Verordnung wahrscheinlich abgelehnt, wenn du gewusst hättest, dass du 77€ selbst hättest zahlen müssen.
Für den Fehler muss dein ehemaliger Arzt also ganz alleine gerade stehen, es ist schon eine Dreistigkeit, die Kosten von dir einzufordern.
Dein Arzt handelt sowohl in medizinischer als auch in abrechnungstechnischer Hinsicht vollkommen korrekt.
Du hattest einen Herzinfarkt und bist somit chronisch krank, da du unter einer koronaren Herzkrankheit leidest. Daneben hast möglicherweise einen behandlungsbedürftigen Bluthochdruck und zu hohe Blutfettwerte. Zur Behandlung der KHK und der Nebendiagnosen gehört nicht nur, dass du regelmäßig deine Medikamente einnimmst, sondern dass dich dein Arzt auch regelmäßig sieht und sich "nebenbei" nach deinem Wohlbefinden erkundigen kann. Bei dieser Gelegenheit ergibt es sich sehr häufig, dass doch ein (Be-)Handlungsbedarf besteht, auch wenn der Patient sich grundsätzlich wohl fühlt. Genau dies ist auch der Grund, warum es keine Jahrespackungen gibt, denn der Arzt würde seine Patienten vollkommen aus den Augen verlieren.
Für die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erhält ein Arzt eine Verwaltungspauschale von ca. 1,40€. Zur Abrechnung der Behandlungspauschale (schwankt je nach Bundesland und Alter des Pat.) muss jedoch mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Es liegt daher nahe, dass der Arzt auch aus rein finanzeillen Gründen den persönlichen Kontakt pflegen muss. Diese Regelung exisitert übrigens bereits seit dem 1.1.2008, einige Ärzte haben das aber wohl nicht ganz so schnell realisiert. Würde ein Arzt seinen ganzen Chronikern die Wiederholungsrezepte nur von seinen Helferinnen über den Tresen reichen lassen, würde er sehr rasch pleite gehen - und du willst deinen Arzt doch noch ein paar Jährchen besuchen wollen?
Zur Beantwortung der Frage nach Schadenersatz steht das schuldhafte Handeln im Vordergrund, d.h, hätte der Chiropraktiker aufgrund seiner Ausbildung wissen müssen, dass er einen Fehler macht? Dazu ist nun wichtig zu wissen, welchem Beruf der Chiropraktiker nachgeht. Chiropraktiker ist nämlich weder ein eigenständiger Beruf noch eine geschützte Bezeichnung. Jeder darf sich so nennen, aber nur drei Berufsgruppen dürfen auch Patienten behandeln: Ärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker.
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Wenn der betreffende Chiropraktiker Arzt ist, wird immer das zur Tätigkeit gehörende Facharztwissen zugrunde gelegt, in diesem Fall also das eines Orthopäden. Somit hätte der Arzt diverse orthopädische Leitlinien missachtet und könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich auf Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz verklagt werden.
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Wäre der betreffende Chiropraktiker Physiotherapeut, hätte er in erster Linie gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen, da er ohne Arzt zu sein selbständig eine Diagnose gestellt und eine Therapie eingeleitet hat. Das wäre in erster Linie strafrechtlioch relevant, könnte bei einer Verurteilung aber auch zu einem Schmerzensgeldanspruch führen.
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Ist der Chiropraktiker dagegen Heilpraktiker, wird von ihm kein Fachwissen verlangt. Somit hast du in eine Behandlung durch einen medizinischen Laien eingewilligt und trägst dafür wohl selbst die Verantwortung. Die Gerichte haben in solchen Fällen den Geschädigten bislang nur selten ein Schmerzensgeld zugebilligt, und meist auch nur dann, wenn der Heilpraktiker gegen geltende Gesetze verstoßen hat.
Nein, du musst mit der Impfung nicht von vorne beginnen. Jede Impfung zählt, und die angegebenen Abstände sind nur Mindestabstände, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Grundimmunisierung gegen Tollwut kann also problemlos fortgeführt werden.
Herzlichen Glückwunsch nachträglich!
Leider übernehmen die kranken Kassen die Kosten für die "Pille" und andere verschreibungspflichtige Verhütungsmittel nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Da du mit deinem 20. Geburtstag das 21. Lebensjahr erreicht hast, ist mit dem Tag vor deinem Geburtstag die Erstattungsfähigkeit für die Pille erloschen. Daher musst du ab sofort die Pille selbst bezahlen.
Leider ist es aus naheliegenden logischen Gründen nicht möglich, ein Attest auszustellen, in welchem dir deine uneingeschränkte Gesundeit über die letzten fünf Jahren bescheinigt wird. Dies würde nämlich voraussetzen, dass du in regelmäßigen und kurzen Zeitabständen beim Arzt gewesen sein müsstest, dieser dich jedesmal hätte untersuchen müssen und keinen krankhaften Befund hätte erheben dürfen. So etwas ist natürlich vollkommen praxisfern.
Wer will denn von dir ein dermaßen unsinniges Attest haben!?
Ja, das ist legal, solange kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt. Der Arzt hat als Freiberufler natürlich die Hoheit über seine Sprechstunde. Aufgrund der schlechten Honorierung durch die kranken Kassen ist es zudem oft eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, Platz für Privatpatienten zu lassen, an denen der Arzt im Gegensatz zu Kassenpatienten noch etwas verdient.
Nur zu deiner Info: solltest du als sonst gesunder Mensch das zweite Mal in einem Quartal den gleichen Arzt aufsuchen, so verdient dieser in der Regel nichts mehr an diesem Besuch. Im übrigen sind Vertragsärzte (=Kassenärzte) verprflichtet, für Kassenpatienten nur 20 Stunden Sprechzeit pro Woche anzubieten. Was sie mit dem Rest ihrer Sprechzeit machen, bleibt alleine ihnen überlassen.
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Einkommen eines Weiterbildungsassistenten ("Assistenzarzt") egal welcher Fachrichtung hängt vom Weiterbildungsjahr und dem Träger des Krankenhauses bzw. der Praxis ab.
Derzeit beträgt das Brutto-Einstiegsgehalt (ledig, kinderlos) ohne Zulagen etc. an kommunlaen Krankenhäusern 4023,08€ und an Unikliniken 4219,62€. Daneben haben Kirchen und soziale Einrichtungen ihre eigenen Tarifverträge mit meistens geringeren Einkommen.
Genaueres kannst du hier erfahren:
http://oeffentlicher-dienst.info/aerzte/
- Maske
- Flossen
- ggf. Schnorchel
- Neoprenfüßlinge
- Neoprenanzug, ggf. Neoprenhandschuhe und Kopfhaube
- Tarierweste
- Blei, Bleigurt (oder Bleitaschen)
- Pressluftflasche
- Atemregler (einschließlich Finimeter)
- Tauchtabelle, Tiefenmesser und Taucheruhr oder Tauchcomputer (am besten alles)
- Kompass
- ggf. Lampe
... und vor allem eine Tauchausbildung!
Das eigentliche Lungenvolumem (Totalkapazität) wird sich durch reines Luft anhalten nicht oder nur unwesentlich vergrößern. Allerdings wird sich die CO2-Toleranz verbessern, man wird sogar schon nach kurzer Trainingsphase bemerken, dass der Zwang zum Atmen immer weiter hinausgezögert werden kann.
Durch intensives Apnoetraining kann die Totalkapazität dagegen tatsächlich vergrößert werden. Wesentlicher als die Totalkapazität ist für die Lungenfunktion jedoch die Vitalkapazität, also das austauschbare Luftvolumen, die Sekundenkapazität und der Atemgrenzwert.
Es spielt im Prinzip gar keine Rolle, bei welcher der vielen Tauchsportorganisationen du deine weitere Tauchausbildung absolvierst. Wichtig ist, dass du es überhaupt machst. Ich will damit nicht sagen, dass es keine guten Taucher gibt, die nicht unzählige Plastikkärtchen diverser Tauchsportorganisationen im Logbuch stecken haben, aber eine solide Tauchausbildung erleichtert das Gewinnen von weiterer Taucherfahrung ungemein. Bei welcher Organisation oder welchem Verein du tauchen lernst ist dabei nebensächlich.
Wenn dir also PADI bzw. ein Tauchlehrer, der nach PADI ausbildet am nächsten liegt, so ist das vollkommen o.k., und letztendlich kommt es auch weniger auf die Zugehörigkeit zu irgend einem Verband an, als vielmehr auf die persönliche Kompetenz des Tauchausbilders.
Deiner Fragestellung entnehme ich indirekt, dass du noch ganz am Anfang deines Studiums stehst. Bis zum Abschluss deiner Facharztausbildung benötigst du mindestens elf Jahre, ggf. noch mit einigen Jahren Spezialisierung. Bis du also ausgebildeter Facharzt bist, wird noch einige Zeit vergehen. Übrigens sind auch Hausärzte heutzutage Fachärzte.
Wie du den Medien sicherlich schon entnommen hast, wird der Mangel an niedergelassenen Ärzten in Deutschland von Jahr zu Jahr größer, und ich kann dir versichern, dass der Ärztemangel heute schon viel größer ist, als von Kassen und Politik zugegeben wird. Der Altersdurchschnitt der niedergelassenn Ärzte liegt heute bereits bei ca. 55 Jahren, d.h. in den nächsten zehn Jahren werden gut und gerne die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte in den Ruhestand gehen. Dazu kommen viele, die vorzeitig ihre Kassenzulassung zurückgeben werden. Einen Nachfolger zu finden wird für ausscheidende Ärzte immer schwieriger, da die Niederlassung in Deutschland aufgrund der immer schlechter werdenden Rahmenbedinungen unattraktiv geworden ist.
Eine Wartezeit auf einen Kassenarztsitz gibt es übrigens nicht, man muss sich eben mit einem ausscheidenden Kassenarzt über die Praxisübernahme einig werden, und sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes bzw. der Region um den Kassenarztsitz bewerben. Der Niederlassungsausschuss entscheidet dann, ob der designierte Nachfolger den Sitz auch bekommt, was meistens reine Formsache ist. Es ist bereits heute eher die Ausnahme, dass es mehr als einen Bewerber um einen Sitz gibt - wenn überhaupt. Die Praxisbörsen sind seit Jahren voll von Angeboten an Kassenpraxen aller Fachrichtungen. Von der Dauer der Tätigkeit im Krankenhaus hängt die Niederlassung übrigens gar nicht ab, man benötigt nur den Facharztstatus.
Wenn du dein Studium und deine Facharztausbildung durchziehst, wirst du dir voraussichtlich deine Praxis unter vielen Anbietern aussuchen können.
Solltest du dich anstatt einer Kassenpraxis für eine reine Privatpraxis entscheiden, benötigst du übrigens gar keine Zulassung. Als freiberuflicher Arzt ist man nämlich frei in der privatärztlichen Niederlassung, man kann also jederzeit und überall eine Privatpraxis eröffnen, und im Prinzip benötigst du für eine Privatpraxis noch nicht einmal eine Facharztausbildung.
Viel Erfolg!
Djoser
Der obere (systolische) Blutdruckwert sollte in Ruhe nicht höher als 140 mmHg liegen, der untere (diastolische) Wert nicht über 90 mmHg. Bei Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen, wie z.B. Diabetes mellitus oder koronaren Herzerkrankungen liegt der höchste tolerierbare Wert bei 135/85 mmHg.
Ein Druck von 160/77 mmHg ist daher nicht o.k., sofern es sich um den Ruhe-Blutdruck handelt. Erstens ist der systolische Wert deutlich erhöht und zweitens liegt die Amplitude (Differenz zwichen beiden Werten) bei über 60 mmHg, was auf eine gewisse Starre des Gefäßsystems aufgrund von Arteriosklerose hinweist.
Wegen eines hohen Blutdrucks allein stirbt übrigens niemand, sondern aufgrund der verursachenden oder konsekutiven Erkrankungen.
Du musst deine Versicherungskarte nur vorlegen, wenn du möchtest, dass die Behandlungskosten von deiner Krankenkasse übernommen werden. Legst du sie nicht vor, wirst du als Privatpatient behandelt und erhältst eine Rechnung, die du selbst bezahlen musst.
Kleiner Tipp: die Versicherungskarte gehört wie der Personalausweis, der Führerschein und die EC-Karte am besten ins Portemonnaie. Da hat man sie immer parat.
Soviel ich weiß, bieten einige ausländische Universitäten für die Finanzierung des Studiums auch Kredite an, die nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden. Du kannst ja mal bei der Semmelweis-Uni nachfragen.
http://medizinstudium.semmelweis.hu/
Verstehe ich dich richtig, dass du seit Anfang letzter Woche wegen Krankheit der Arbeit fern geblieben bist und bislang keine AU-Bescheingung vorgelegt hast? Wenn dem wirklich sowäre, hättest du tatsächlich ein Problem. Allerdings halte ich es in diesem Fall für sehr verwunderlich, dass dein Arbeitgeber die AU-Bescheinigung nicht schon mehrfach telefonisch oder mittlerweile auch schriftlich bei dir eingefordert hat.
Jeder Arbeitnehmer ist nämlich gemäß § 5 (1) Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, spätestens ab dem 4. Krankheitstag eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen. Außerdem dürfen Ärzte aus leicht verständlichen Gründen rückwirkende AU-Bescheinigungen grundsätzlich nicht ausstellen. Die oft zitierten Ausnahmefälle, die eine rückwirkende Ausstellung für maximal zwei Tage erlauben, existieren heutzutage aufgrund des flächendeckenden Notdienstes praktisch nicht mehr.
Fazit: Wenn du tatsächlich trotz etwa 10tägiger Erkrankung bislang nicht beim Arzt warst und keine AU-Bescheinigung erhalten hast, wirst du diese heute nicht mehr bekommen.
Sorry, aber für das, was ihr da plant, gibt es eine ganz klare Bezeichnung: Sozialbetrug!
Für die Betreuung eines Kindes, welches selbst nicht erkrankt ist, darf einem Elternteil keine AU-Bescheinigung ausgestellt werden. Wenn mit einem Arzt trotzdem eine solche "Vereinbarung" getroffen wird, kann es für alle Beteiligten, einschließlich dem Arbeitgeber deines Freundes, der den Vorschlag ja gemacht hat, ziemlich großen Ärger geben:
- der Arzt stellt bewusst ein Falschattest aus
- der Arbeitgeber verwendet eine bekanntermaßen gefakte AU-Bescheinigung zur Erstattung seiner Lohnkosten
- dein Freund lässt sich eine AU-Bescheinigung ausstellen, obwohl er gesund ist
Wenn ihr Pech habt, seht ihr euch alle im Gerichtssaal wieder! Das größte Risiko geht dabei der Arzt ein, der seine Kassenzulassung und sogar seine Approbation verlieren könnte.
Ich habe auch den Eindruck, dass die Arzthelferin gar nicht verstanden hat, um was es eigentlich geht.
Die einzige legale Möglichkeit besteht darin, dass sich dein Freund Urlaub nimmt oder ihr von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe bzw. Betreuung für das Kind bezahlt bekommt. Diese Hilfe werdet ihr nach allgemeiner Erfahrung jedoch auch selbst suchen müssen.
Wie sieht es eigentlich bei euch mit der großelterlichen Infrastruktur aus?