Ja. Hierzu musst du oder deine Mutter bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, wenn es soweit ist.

Diesem Antrag fügst du eine Kopie deines Personalausweis und deines Ausbildungsvertrags bei.

Das Kindergeld wird dann quasi von deiner Mutter auf dich abgezweigt, also übertragen.

Da du über 18 Jahre alt bist und nicht mehr bei den Eltern wohnst, steht dir das Kindergeld auch auf deinem Konto zu. Egal ob das deine Mutter möchte oder nicht.

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Ist erst ab 16 möglich, wenn deine Eltern dafür unterschreiben. Ansonsten erst ab 18 Jahren.

Deine Eltern sollen sich gefälligst u.a. an § 1631 BGB halten. Was haben die für ein gottverdammtes Problem mit dir?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

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Anzeige wegen Sachbeschädigung was droht mir?

Ich bitte euch es durchzulesen und mir einen guten Rat oder eine hilfreiche Antwort zu geben, ich drehe nämlich schon komplett durch. Gestern Nacht war ich mit 7kumpels unterwegs und haben ziemlichen Mist gebaut. Wir haben zuvor bei einem dieser Kumpels getrunken und wollten dann in einen Club gehen, dann kam einer auf die Idee, dass er einen kenne bei dem man einen Briefkasten mit einem deutschen "Kubanischen Böller" kaputt machen kann, weil er es schon von anderen gehört habe das der Mann ziemlich unbeliebt und jeden anpöble. Dann als wir dort angekommen sind hat einer dieser Kumpels 17 Jahre alt, den Böller in den Briefkasten angezündet und reingesteckt, der Böller explodierte wir sind weg gerannt und die Polizei hat uns erwischt. (2 sind davon gekommen) Polizei hat Personalien, alkoholtest usw. gemacht. Dann kam der Mann raus und sagte: "hat man euch endlich erwischt"... also das kam in der letzten Zeit 4-5 mal vor hat der Mann der Polizei gesagt das der Briefkasten mt einem Böller kaputt gesprengt wurde. Wir waren es aber wirklich das erste mal, da wir ja den Tipp von einen hatten. Der Mann hat dem Polizisten auch noch gesagt das der Schaden nicht so hoch sei.

Meine Frage ist was kann mir jetzt passieren. Ich habe ja den Briefkasten nicht kaputt gemacht sondern stand einfach nur da und sollte ich sagen wer es war weil der Kumpel ist ja "erst" 17 Jahre alt somit Jugendstrafrecht. Außerdem fragte und schrieb der Polizist auf wo und als was ich arbeite. Muss ich da auch was befürchten weil ich bin noch in der Probezeit.

Vielen Dank fürs durchlesen und ich hoffe das ihr mir "gute" Antworten geben könnt weil ich bin echt langsam am durchdrehen. Spiele mir die schlimmsten Szenarien ab was mir passieren kann

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Beruhige dich. Oder hast du einen Mord begangen? Na also.

Du musst der Polizei nach § 111 OwiG sagen, als was du arbeitest ( Beruf ). Wo du arbeitest, geht die Polizei jedoch nichts an.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

Erst einmal:  nächstes mal hältst du deine abschaumartigen Freunde davon ab, irgendwo Straftaten zu begehen, bzw. alkoholische Getränke zu konsumieren.

Oft genug prallen die 2 Mischungen Dummheit und Alkohol aufeinander. Heraus kommen unter anderen zerstörte Briefkästen....

Ob das Opfer der Tat ein komischer Kauz ist oder nicht - das berechtigt nicht zu Straftaten.

Sachbeschädigung ist nach § 303 StGB strafbar.  https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

Du jedoch hast dich weder einer Sachbeschädigung, noch der Beihilfe ( § 27 StGB ) oder gar der Anstiftung ( § 26 StGB ) zur Sachbeschädigung strafbar gemacht. ( gehe ich zumindest von aus )

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__27.html

Die Polizei ermittelt jetzt wer für den Schaden verantwortlich ist und ggfs. dafür belangt werden kann. Hierzu wird sie wohl jeden einzelnen als Beschuldigten/Zeugen vorladen.

Die Polizei Vorladung erfolgt per Brief. Innerhalb der nächsten 3 Monate.

Ganz wichtig:  deine Eltern dürfen deine Post nicht öffnen und lesen. Das ist strafbar. ( § 202 StGB )

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Geh auf keinen Fall zur Polizei und sage dort auch nicht aus. Vorladung hin oder her. Es ist keine Pflicht einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Nachteile entstehen dir dadurch nicht, wenn du nicht erscheinst.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-das-erscheinen-zu-einer-polizeilichen-oder-staatsanwaltlichen-vernehmung-pflicht_005764.html

Man kann sich gegenüber der Polizei bei seinen Aussagen in Widersprüche verwickeln. Daher raten sehr viele Rechtsanwälte nicht bei der Polizei auszusagen.

Nein, man verpfeift keinen Freund. Du warst es nicht und weißt von nichts. Ganz einfach.

Sicher ist der Schaden gering, da ein Briefkasten im Schnitt 25 € bis 70 € kostet. Dennoch mist von dem, der ihn zerstört hat.

Deinem Arbeitgeber darf und wird die Polizei nicht informieren.

Im Normalfall erhältst du in den nächsten Wochen von der Staatsanwaltschaft einen Brief. dass das Verfahren nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt wurde. Was deine Unschuld bedeutet.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

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Polizisten brauchen für die Kontrolle von Personenangaben nach § 111 OwiG keinen Grund.

Ihr müsst aber nicht euren Personalausweis vorzeigen, diesen nicht mal bei euch tragen. Aber Angaben nach § 111 OwiG machen.

Zudem können die Polizisten so prüfen, ob Haftbefehle vorliegen. Eine Speicherung von normalen Personenkontrollen erfolgt nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

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Der Elektriker hat entweder keine Ausbildung oder hat zu viele Stromschläge abbekommen. Er hat genau 0 Ahnung.

Auch wenn bei deinem Link "technische Zeichnung" anklickt, steht nirgends etwas von Drehstrom oder 380/400 Volt. So etwas gibt es bei Spiegelschränken auch nicht.

Ein 5 adriges Stromkabel ist bei normalen Bad - Spiegelschränken nie notwendig. Denn 5 adrige Stromkabel sind für Drehstrom ( 380 V/400 V ) ausgelegt. Also zum Beispiel bei Backöfen oder Industrieanschlüssen.

230 Volt ist Wechselstrom. Genau dafür sind 3 Adern gedacht. Wobei hier 2 Adern als Anschlüsse ausreichen.

Ein Leiter ist der Außenleiter ( schwarz oder braun ) und ein Leiter ist der Nullleiter ( immer blau ). Der dritte Leiter ist der ( gelb-grüne ) Schutzleiter. Der muss aber nicht angeschlossen werden.

Ihr müsst erst einmal die Sicherung beim Stromkasten für das Bad heraus nehmen. Mit einem Phasenprüfer prüft ihr, ob noch Strom an den Kabeln liegt oder nicht.

https://www.google.de/search?q=Phasenpr%C3%BCfer&rlz=1C1CHBF\_deDE697DE697&oq=Phasenpr%C3%BCfer&aqs=chrome..69i57.3327j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

Dann schließt ihr die Kabel richtig an. Blaues Kabel muss immer an das blaue Kabel geschlossen werden.

Schwarzes Kabel entweder an schwarzes oder braunes Kabel.

Ist alles korrekt angeschlossen, dann funktioniert Licht UND die Steckdose.

http://dein-elektriker-info.de/kabelfarben/

Der Spiegelschrank ist 100 % ig nicht für 5 Adern ausgelegt. 

Beschwere dich - wenn alles angeschlossen ist und funktioniert - unbedingt beim Chef des Elektrikers. Sachlich aber bestimmt.

Ich wusste schon mit 14 Jahren mehr als dieser Elektroclown. Das ist absolutes Standard Wissen im Elektrobereich.

Wenn der die Elektroanschlüsse in einer Wohnung oder gar im gesamten Haus verlegt, dann gute Nacht.

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Man darf ab 16 Jahren heiraten. Nach oben hin gibt es keine Grenze.

Was dein Uropa macht, ist seine Sache.

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Jugendfeuerwerk ist ohne Altersbeschränkung. Es wird lediglich ein Alter von 12 Jahren empfohlen.

Die Verkäuferin ist also ungebildet und darf keinen Ausweis von dir verlangen. Wenn, dann reicht ein Schülerausweis.

https://www.feuerwerksvitrine.de/shop/jugendfeuerwerk.html

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Natürlich kannst du das nachzahlen. Indem du den Betrag einfach auf die Bankverbindung des Anbieters überweist. 

Wichtig:  gib im Verwendungszweck unbedingt deine Kundennummer und die Rechnungsnummer an.

Sie können dir eine Mahnung schicken und die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung stellen.

Für die Mahnung dürfen nicht mehr als 1,50 € Gebühren verlangt werden. Die Rücklastschriftkosten sollten 5 € nicht übersteigen.

Erfolgt die Mahnung per E-Mail dürfen gar keine Mahngebühren anfallen.

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In Zwickau gibt es zuhauf Idioten ( dortige Sprache "Kloppis" ) und rechte AfD Sympathisanten.

Ne richtige Partyecke gibt es dort sicher nicht. Aber ein paar Klubs.

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Entweder hast du noch einen laufenden ( kosten verursachenden ) Tarif, eine solche Option oder Blau.de betrügt dich. ( was bei dem Anbieter die Regel ist )

Du kannst unter der kostenlosen Hotline 1155 heraus finden, welchen Tarif und welche Option du gebucht hast.

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Jede Partei kann separat von der anderen Berufung einlegen.

A darf nicht für B Berufung einlegen. Umgekehrt darf B nicht für A Berufung einlegen.

Wenn der Anwalt von A Berufung einlegt, wird nur das Urteil von A angefochten.

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Nein, darfst du natürlich nicht. Du wirst es wohl noch bis zum Dienstag aushalten.

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