Ich würde sagen, sie ist selbst schuld wenn sie mit so einem Mann bleibt

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Du hast absolut recht, dass Elternzeit gesetzlich geregelt ist – aber die Dame hat in einem bestimmten Punkt ebenfalls nicht ganz unrecht. Der Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht nur für Arbeitnehmer*innen, nicht für arbeitslose Personen.

Das steht im Gesetz:

§ 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit

> (1) Ein Anspruch auf Elternzeit besteht, wenn der Arbeitnehmer mit einem Kind, für das er Anspruch auf Elterngeld hat oder hätte, in einem Haushalt lebt und dieses Kind selbst betreut und erzieht.

Der entscheidende Begriff ist „Arbeitnehmer“. Wer arbeitslos ist, ist in diesem Sinne nicht (mehr) Arbeitnehmer und hat daher keinen Anspruch auf Elternzeit nach dem BEEG.

Was du vermutlich erlebt hast:

Vor 10 Jahren hattest du vielleicht während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (auch z. B. in einer Kündigungsfrist oder mit ruhendem Vertrag) Elternzeit beantragt. Dann hättest du tatsächlich Anspruch gehabt. Oder du warst in einer geringfügigen Beschäftigung oder Teilzeit, was dann auch ein Arbeitsverhältnis ist.

Wichtig:

Elterngeld hingegen kann man auch als Arbeitslose Person bekommen – das ist davon unabhängig!

Fazit:

Elternzeit: nur für Beschäftigte mit Arbeitsverhältnis (§ 15 BEEG)

Elterngeld: auch für Arbeitslose, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

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Für mich stellt sich eher die Frage inwieweit er dir überhaupt wichtig ist wenn du schon so anfängst

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Firma wechseln! Erst wenn du älter wirst und dein AG verlassen hast, wirst du verstehen wie scheiss egal dir das alles sein wird

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Eventuell schlafmangel, stress, wenig trinken oder richtige migräne, am besten zum arzt gehen wenn es unerträglich ist

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