Vorab eine kleine Information über den bisherigen Verlauf:
Bei meinen jetzigen Arbeitgeber werde ich morgen (30.08.13) meine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende abgeben, sodass das** Austrittsdatum zum 30.09.13 ist**. Mein aktueller Arbeitsvertrag ist nicht an den gültigen Tarifvertrag gebunden.
Laut Inhalt des § 6 "Urlaub/ Nebentätigkeiten" meines aktuellen Arbeitsvertrages, wird besagt, das der Arbeitnehmer, also ich, 30 Werktage Urlaub erhält.
Bis zum Austreten am 30.09.13 werde ich alle mir zustehenden 30 Urlaubstage genommen haben.
So viel zu meinen aktuellen Arbeitsvertrag, nun komme ich zu dem mir vorliegenden Arbeitsvertrag meines neuen Arbeitgebers, der an den gültigen Tarifvertrag gebunden ist !
In diesen steht in § 6 "Urlaub" Absatz 1., der Arbeitnehmer erhält Urlaub entsprechend den jeweils gültigen tariflichen Regelungen. Dieser beträgt zur Zeit 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr im Falle einer 5 Tage-Woche. Darin enthalten ist der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz (derzeit 20 Werktage im Falle einer 5-Tage-Woche).
Absatz 2. besagt, dass bei Ein- oder Austritt im laufenden Urlaubsjahr entsteht der Urlaub anteilig** pro vollem Beschäftigungsmonat in Höhe von 1/12.**
Absatz3., besagt, dass die Gesellschaft dem Arbeitnehmer gegebenfalls bestehende Resturlaubsansprüche aus früheren Jahren erfüllt werden. Im Anschluss wird der gesetzliche Mindesturlaub und danach der darüber hinausgehende tarifvertragliche Urlaub gewährt.
In einem angehängten Personalfragebogen soll ich ausfüllen wie viele Urlaubstage ich bereits im laufenden Jahr genommen habe. Meine Frage ist, wie viele Urlaubstage ich vom 01.10-31.12.13 von meinen neuen Arbeitgeber für den Rest des Jahres noch zugesprochen bekomme.
Über eure schnelle Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt schon.