Meinung des Tages: Zwangsentsperrung von Handys durch Polizei rechtmäßig - was denkt Ihr darüber?

(Bild mit KI erstellt)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mittels Fingerabdruck entsperren darf. Diese Entscheidung wirft Fragen zum Verhältnis von Strafverfolgung und Grundrechten auf...

Hintergrund zur Entscheidung

Im Februar 2023 führte die Polizei in Bremen eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Mann durch - er stand im Verdacht, kinderpornografisches Material verbreitet zu haben. Trotz seiner Aussage, kein Smartphone zu besitzen, entdeckten die Beamten ein Gerät. Der Beschuldigte weigerte sich, dieses zu entsperren schlug um sich und versuchte, zu fliehen, wurde er letztlich von dem Beamten fixiert. Unter Zwang entsperrten diese dann mit dem Finger des Beschuldigten dessen Smartphone. Dagegen wiederum ging der Beschuldigte vor und bezog sich dabei auf § 113 Abs. 4 StGB. Demnach wäre ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar, wenn deren Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit sahen jedoch sowohl das Amts- als auch das Landgericht Bremen und letztlich auch das OLG Bremen.

OLG erlaubt Zwangs-Entsperrung

Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings dennoch erfüllt sein. Es bedarf einer richterlich angeordneten Durchsuchung, welche die Sicherstellung elektronischer Geräte erfasst. Eine Verhältnismäßigkeit muss zudem gegeben sein - die Maßnahme muss also im Verhältnis zur schwere der Tat und der Relevanz der zu sichernden Beweise stehen. Das stützt sich dabei auf § 81b Abs. 1 StPO. Hier wird erlaubt, erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Abnahme von Fingerabdrücken durchzuführen - das zwangsweise Entsperren des Smartphones wird als vergleichbare Maßnahme angesehen.

Kritik zum Beschluss

Der Jura-Professor Mohamad El-Ghazi hält die Entscheidung für falsch. In seinen Augen greift diese Maßnahme in die Grundrechte ein - für ihn besteht ein großer Unterschied zwischen der Abnahme von Fingerabdrücken zur Identifizierung und der zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones, welches er als "Datengoldschatz" bezeichnet. Er fordert vom Gesetzgeber eine klare Regelung, die eindeutig festlegt, wann die Polizei derartige Maßnahmen durchführen darf.
So sieht es auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den Beschluss hält sie für "verfassungsrechtlich problematisch".

Unsere Fragen an Euch:

  • Wo endet für Euch der Schutz der Privatsphäre, wenn schwerwiegende Straftaten im Raum stehen?
  • Seht Ihr eine Verhältnismäßigkeit zwischen der Abnahme eines Fingerabdrucks und dem zwangsweisen Entsperren eines Smartphones?
  • Sollte neben Fingerabdrucksentsperrung auch eine biometrische erzwungen werden können?
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Ich finde den Beschluss richtig, weil...

Ist wie eine Zimmerdurchsuchung.

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Meinung des Tages: Rohstoffdeal zwischen USA und Ukraine - wie bewertet Ihr das Abkommen?

(Bild mit KI erstellt)

Rohstoff-Deal zwischen den USA sowie der Ukraine

Die USA und die Ukraine haben ein umfassendes Wirtschafts- und Rohstoffabkommen unterzeichnet, das den USA privilegierten, aber keinen exklusiven Zugang zu ukrainischen Rohstoffen gewährt. Im Zentrum des Abkommens steht ein gemeinsamer Investitionsfonds, der zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wiederaufbau der Ukraine beitragen soll.

Die Gewinne aus neuen Rohstoffprojekten fließen zu gleichen Teilen in den Fonds, wobei die Ukraine die Kontrolle über ihr Territorium, ihre Ressourcen und ihre Infrastruktur behält.

Überraschende Wendung nach Eklat im Weißen Haus

Dass der Deal zustande kommen würde, war nach den Ereignissen im Weißen Haus vom Februar nicht abzusehen. Zentrale frühere Streitpunkte waren unter anderem die Rückzahlung früherer Militärhilfen durch die Ukraine und die US-Kontrolle über den Fonds – beides konnte abgewehrt werden. Der Deal sieht vor, dass frühere US-Militär- und Finanzhilfen nicht als Schulden gelten; nur neue Hilfen könnten in Zukunft als Einlagen im Fonds verbucht werden.

Außerdem erhält keine Seite eine Stimmenmehrheit bei der Fondsverwaltung. Trotz großer politischer Symbolkraft bietet das Abkommen keine konkreten Sicherheitsgarantien, was viele ukrainische Hoffnungen enttäuscht hat.

Das Abkommen ist laut beiden Regierungen dennoch ein „historisches“ Zeichen für die Partnerschaft und ein Signal an Russland für einen dauerhaften Friedensprozess.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Rohstoffabkommen zwischen den USA sowie der Ukraine?
  • Inwieweit könnte der Deal den Kriegsverlauf beeinflussen?
  • Ist das Abkommen Eurer Meinung nach eher als fairer Deal oder als einseitige Machtausübung der USA zu werten?
  • Mit welchen Reaktionen hinsichtlich des Abkommens rechnet Ihr auf russischer Seite?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich sehe das Abkommen kritisch, weil...

Hier fehlt es an BARMHERZIGKEIT. Die Ukraine ist HILFEBEDÜRFTIG und muss deshalb keine Gegenleistung erbringen. Dass die USA sie aufgrund ihrer prekären Lage ausnutzen wollen ist un👏ver👏schämt👏!

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Das kann nur ein Facharzt für Psychiatrie beurteilen.

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Sie haben Ihre Frage selber beantwortet: Man ist zu faul.

Oder man hat niemanden, mit dem man reden/diskutieren kann.

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Meinung des Tages: Massiver Stromausfall in Spanien und Portugal - ist Deutschland Eurer Meinung nach gut auf vergleichbare Fälle vorbereitet?

(Bild mit KI erstellt)

Massiver Stromausfall in Spanien und Portugal

Am gestrigen Mittag kam es auf der Iberischen Halbinsel zu einem massiven Stromausfall, der weite Teile Spaniens und Portugals sowie Teile Frankreichs lahmlegte. Der öffentliche Nahverkehr, Ampeln, Flughäfen, Telefon- und Internetverbindungen waren betroffen. Notstromaggregate sicherten den Betrieb wichtiger Einrichtungen wie Krankenhäuser.

Erste Regionen erhielten bereits nach wenigen Stunden wieder Strom, doch die vollständige Wiederherstellung dauerte bis in die Nacht hinein.

Ursachenforschung

Die genaue Ursache des Stromausfalls blieb zunächst unklar. Erste Analysen deuteten auf ein Problem mit der Netzsynchronisierung zwischen Spanien und Frankreich hin. Ferner wird ein seltenes atmosphärisches Phänomen diskutiert.

Hinweise auf einen Cyberangriff fanden sich bisher nicht, wenngleich entsprechende Untersuchungen eingeleitet wurden.

Gefahren eines Blackouts sind allgegenwärtig

Der gestrige Vorfall verdeutlicht, wie anfällig moderne Infrastrukturen gegenüber großflächigen Stromausfällen sind. In Spanien und Portugal führte der Blackout zu Chaos auf Straßen, in Bahnhöfen oder Krankenhäusern. Experten verweisen darauf, dass der Aufbau sicherer Stromnetze und der Einsatz schwarzstartfähiger Kraftwerke wichtig sind, um für solche Ereignisse besser gerüstet zu sein.

Deutschland gilt in dieser Hinsicht zwar als gut vorbereitet, dennoch bleibt Vorsorge auf individueller Ebene – etwa mit Vorräten und Notfallplänen – essenziell.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass Deutschland gut auf mögliche Blackouts vorbereitet ist?
  • Welche Maßnahmen könnten auf individueller Ebene helfen, um sich besser auf einen länger andauernden Stromausfall vorzubereiten?
  • Welche Maßnahmen sollte der Staat ergreifen, um die Bevölkerung auf derartige Fälle vorzubereiten?
  • Welche Infrastrukturen sollten bei einem Stromausfall Eurer Meinung nach höchste Priorität bei der Wiederherstellung haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Andere Meinung und zwar...

Noch ist es brenzlich wegen der Umstellung auf erneuerbare Energien, doch sobald wir vernünftig auf Geothermie umsteigen, wird es schon klappen.

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Die korrekte Bezeichnung für "Angst vor langen Wörtern" lautet "Sesquipedalophobie". "Hippopotomonstrosesquippedaliophobie" ist bloß ein Hoax.

Dasselbe gilt für "Eibohphobie", was angeblich "Angst vor Palindromen" bedeuten soll. Allerdings gibt es das Wort/den Wortstamm "eiboh" in keiner Sprache. Theoretisch müsste es einfach "Palindromophobie" heißen, wobei die Existenz einer solchen nicht belegt ist

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Es gibt einen bescherten TikTok-Trend bei dem man komplett durchdreht, sobald im neuen Minecraft-Film das Wort "Chicken Jockey" (=Hühnerreiter) fällt. Siehe hier: https://www.watson.ch/videos/tiktok/237683604-chicken-jockey-kinobesucher-verwuesten-bei-minecraft-film-die-saele

Was die mit "5 Gläser Wodka trinken" und "auf die Stromleitung kacken" meinen, weiß ich auch nicht.

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Hier die deutsche Rechtslage:

1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

2. Auch staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können Grundrechte beeinträchtigen und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Das in § 217 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung macht es Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.

3. a) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen.

b) Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, dass die Regelung der assistierten Selbsttötung sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte bewegt. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.

4. Der hohe Rang, den die Verfassung der Autonomie und dem Leben beimisst, ist grundsätzlich geeignet, deren effektiven präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrechts zu rechtfertigen. Wenn die Rechtsordnung bestimmte, für die Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellt, muss sie sicherstellen, dass trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.

5. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.

6. Niemand kann verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

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