Meinung des Tages: Massiver Stromausfall in Spanien und Portugal - ist Deutschland Eurer Meinung nach gut auf vergleichbare Fälle vorbereitet?

(Bild mit KI erstellt)

Massiver Stromausfall in Spanien und Portugal

Am gestrigen Mittag kam es auf der Iberischen Halbinsel zu einem massiven Stromausfall, der weite Teile Spaniens und Portugals sowie Teile Frankreichs lahmlegte. Der öffentliche Nahverkehr, Ampeln, Flughäfen, Telefon- und Internetverbindungen waren betroffen. Notstromaggregate sicherten den Betrieb wichtiger Einrichtungen wie Krankenhäuser.

Erste Regionen erhielten bereits nach wenigen Stunden wieder Strom, doch die vollständige Wiederherstellung dauerte bis in die Nacht hinein.

Ursachenforschung

Die genaue Ursache des Stromausfalls blieb zunächst unklar. Erste Analysen deuteten auf ein Problem mit der Netzsynchronisierung zwischen Spanien und Frankreich hin. Ferner wird ein seltenes atmosphärisches Phänomen diskutiert.

Hinweise auf einen Cyberangriff fanden sich bisher nicht, wenngleich entsprechende Untersuchungen eingeleitet wurden.

Gefahren eines Blackouts sind allgegenwärtig

Der gestrige Vorfall verdeutlicht, wie anfällig moderne Infrastrukturen gegenüber großflächigen Stromausfällen sind. In Spanien und Portugal führte der Blackout zu Chaos auf Straßen, in Bahnhöfen oder Krankenhäusern. Experten verweisen darauf, dass der Aufbau sicherer Stromnetze und der Einsatz schwarzstartfähiger Kraftwerke wichtig sind, um für solche Ereignisse besser gerüstet zu sein.

Deutschland gilt in dieser Hinsicht zwar als gut vorbereitet, dennoch bleibt Vorsorge auf individueller Ebene – etwa mit Vorräten und Notfallplänen – essenziell.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass Deutschland gut auf mögliche Blackouts vorbereitet ist?
  • Welche Maßnahmen könnten auf individueller Ebene helfen, um sich besser auf einen länger andauernden Stromausfall vorzubereiten?
  • Welche Maßnahmen sollte der Staat ergreifen, um die Bevölkerung auf derartige Fälle vorzubereiten?
  • Welche Infrastrukturen sollten bei einem Stromausfall Eurer Meinung nach höchste Priorität bei der Wiederherstellung haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Andere Meinung und zwar...

Noch ist es brenzlich wegen der Umstellung auf erneuerbare Energien, doch sobald wir vernünftig auf Geothermie umsteigen, wird es schon klappen.

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Die korrekte Bezeichnung für "Angst vor langen Wörtern" lautet "Sesquipedalophobie". "Hippopotomonstrosesquippedaliophobie" ist bloß ein Hoax.

Dasselbe gilt für "Eibohphobie", was angeblich "Angst vor Palindromen" bedeuten soll. Allerdings gibt es das Wort/den Wortstamm "eiboh" in keiner Sprache. Theoretisch müsste es einfach "Palindromophobie" heißen, wobei die Existenz einer solchen nicht belegt ist

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Es gibt einen bescherten TikTok-Trend bei dem man komplett durchdreht, sobald im neuen Minecraft-Film das Wort "Chicken Jockey" (=Hühnerreiter) fällt. Siehe hier: https://www.watson.ch/videos/tiktok/237683604-chicken-jockey-kinobesucher-verwuesten-bei-minecraft-film-die-saele

Was die mit "5 Gläser Wodka trinken" und "auf die Stromleitung kacken" meinen, weiß ich auch nicht.

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Hier die deutsche Rechtslage:

1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

2. Auch staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können Grundrechte beeinträchtigen und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Das in § 217 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung macht es Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen.

3. a) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen.

b) Bei der Zumutbarkeitsprüfung ist zu berücksichtigen, dass die Regelung der assistierten Selbsttötung sich in einem Spannungsfeld unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Schutzaspekte bewegt. Die Achtung vor dem grundlegenden, auch das eigene Lebensende umfassenden Selbstbestimmungsrecht desjenigen, der sich in eigener Verantwortung dazu entscheidet, sein Leben selbst zu beenden, und hierfür Unterstützung sucht, tritt in Kollision zu der Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber auch das hohe Rechtsgut Leben zu schützen.

4. Der hohe Rang, den die Verfassung der Autonomie und dem Leben beimisst, ist grundsätzlich geeignet, deren effektiven präventiven Schutz auch mit Mitteln des Strafrechts zu rechtfertigen. Wenn die Rechtsordnung bestimmte, für die Autonomie gefährliche Formen der Suizidhilfe unter Strafe stellt, muss sie sicherstellen, dass trotz des Verbots im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt.

5. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB verengt die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung in einem solchen Umfang, dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.

6. Niemand kann verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html

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"Mizellen" ist bloß der wissenschaftliche Begriff für Seife (siehe hier: https://studyflix.de/chemie/mizellen-6614 https://www.oekotest.de/kosmetik-wellness/Mizellenwasser-Ist-der-Kosmetik-Trend-gefaehrlich_600917_1.html ).

Dementsprechend sind in allen Reinigungsmitteln (wie etwa Make-Up-Entferner) Mizellen drin, auch wenn sie nicht als "Mizellenwasser" getagt sind.

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Jedes absichtliche Zufügen von Schmerz ist Selbstverletzung.

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