Das Jugendnetz-Ticket des OÖVV (Oberösterreichischer Verkehrsverbund) gilt grundsätzlich nur innerhalb Oberösterreichs und im OÖVV-Verbundgebiet. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Übergangsbereiche an den Landesgrenzen, wo das Ticket auch auf bestimmten Strecken außerhalb von Oberösterreich gilt.

Das Jugendnetz-Ticket gilt NICHT für Fahrten nach Salzburg Stadt oder im Bundesland Salzburg. Es gilt nur bis zur Landesgrenze/OÖVV-Tarifgrenze.

Für Fahrten über die Grenze hinaus (z.B. nach Salzburg Hbf) brauchst du ein zusätzliches Ticket ab der letzten Haltestelle.

Ausnahme: Das Ticket gilt auf bestimmten grenzüberschreitenden Linien, bis zur Tarifgrenze OÖ/Sbg. Das bedeutet: 

-> Zug: Mit dem Ticket kannst du z.B. auf der Westbahnstrecke (ÖBB) bis zum letzten Bahnhof in OÖ (z.B. Straßwalchen) fahren, aber nicht weiter nach Salzburg Hauptbahnhof.

-> Bus: Bei Regionalbussen gilt das Ticket ebenfalls nur bis zur letzten Haltestelle in Oberösterreich.

-> Beispiel <-

Linz – Salzburg Hbf

Das Jugendnetz-Ticket gilt nur bis Attnang-Puchheim, Vöcklabruck, Neumarkt-Kallham oder Straßwalchen (je nach Strecke), aber nicht bis Salzburg Hbf.

Buslinien: Auf den OÖVV-Regionalbuslinien Richtung Salzburg gilt das Ticket bis zur letzten Haltestelle in OÖ.

Falls du regelmäßig zwischen OÖ und Salzburg pendelst, gibt es spezielle Schüler- und Lehrlingsnetzkarten, die beide Bundesländer abdecken (z.B. das österreichweite Jugendticket „Österreich-Ticket Jugend“), aber das ist ein eigenes, teureres Angebot.

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Das ist tatsächlich ein Verhalten, das einige iPhone-Nutzer beobachten.

Hier habe ich dir einmal die häufigsten Gründe, warum sich dein persönlicher Hotspot scheinbar „von selbst“ aktiviert – und was du dagegen tun kannst aufgeschrieben:

Warum schaltet sich der persönliche Hotspot automatisch ein?

(1) Automatische Verbindung durch andere Geräte: Wenn du mehrere Apple-Geräte hast (z.B. iPad, MacBook) und mit derselben Apple-ID/iCloud angemeldet bist, können diese Geräte automatisch den Hotspot deines iPhones nutzen, wenn sie kein WLAN finden. Auch Familienfreigabe-Mitglieder können ggf. automatisch deinen Hotspot nutzen.

(2) Geräte in der Nähe: Manchmal versuchen Geräte in deiner Nähe, sich mit deinem Hotspot zu verbinden, wenn sie das Passwort kennen (z.B. von Freunden oder Familienmitgliedern).

(3) Einstellungen für „Persönlicher Hotspot“: In den Einstellungen kann festgelegt sein, dass der Hotspot „immer verfügbar“ ist oder sich leicht aktivieren lässt.

Was kannst du tun?

(1) Hotspot-Passwort ändern

  • Gehe zu Einstellungen > Persönlicher Hotspot > WLAN-Passwort.
  • Vergib ein neues, sicheres Passwort.
  • So verhinderst du, dass bekannte Geräte sich automatisch verbinden.

(2) Automatische Verbindung verhindern

  1. Auf deinen anderen Apple-Geräten (iPad, MacBook etc.):
  2. Gehe zu den WLAN-Einstellungen.
  3. Wähle dein iPhone aus der Liste der bekannten Netzwerke und klicke auf „Dieses Netzwerk ignorieren“.

So verbinden sich die Geräte nicht mehr automatisch mit deinem Hotspot.

(3) Familienfreigabe prüfen

  1. Gehe zu Einstellungen > Persönlicher Hotspot > Familienfreigabe.
  2. Deaktiviere die Option oder stelle ein, dass Familienmitglieder „Fragen müssen“, bevor sie sich verbinden.

(4) iOS-Update prüfen

  • Manchmal beheben Updates seltsame Verbindungsprobleme.
  • Gehe zu Einstellungen > Allgemein > Softwareupdate und prüfe, ob ein Update verfügbar ist.
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Arbeite einmal folgende Schritte ab, vielleicht löst einer dein Problem mit der "ausgebauten" iCloud Funkton:

Bildschirmzeit/Einschränkungen aktiviert Problem: Die Bildschirmzeit (früher „Einschränkungen“) kann verhindern, dass Änderungen an der iCloud oder an Account-Einstellungen vorgenommen werden.

->. Lösung:

  1. Gehe zu Einstellungen > Bildschirmzeit
  2. Tippe auf Beschränkungen für Inhalte & Datenschutz
  3. Gib ggf. den Bildschirmzeit-Code ein.
  4.  Wähle Account-Änderungen und stelle sicher, dass „Erlauben“ ausgewählt ist.

Netzwerkprobleme: Problem: Wenn dein iPhone keine Internetverbindung hat, können iCloud-Einstellungen nicht geladen werden.

-> Lösung:

  1. Prüfe, ob WLAN oder mobile Daten aktiv sind.
  2. Starte das iPhone neu.

Apple-ID-Probleme Problem: Deine Apple-ID ist abgemeldet, gesperrt oder es gibt ein Problem mit der Anmeldung.

-> Lösung:

  1. Gehe zu Einstellungen > [Dein Name] und prüfe, ob du angemeldet bist.
  2. Melde dich ggf. ab und wieder an.

Systemfehler oder veraltetes iOS Problem: Manchmal hilft ein Neustart oder ein Update.

-> Lösung:

  1. Starte das iPhone neu.
  2. Prüfe unter Einstellungen > Allgemein > Softwareupdate ob ein Update verfügbar ist.
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"Zuletzt aktiv“ zeigt die Aktivität in der App, während das Standort-Update nur dann aktualisiert wird, wenn die App den Standort tatsächlich erfassen und senden darf.

Der Unterschied liegt darin, dass diese beiden Angaben unterschiedliche Dinge messen:

Standort-Update: Das zeigt an, wann der Standort der Person zuletzt aktualisiert wurde. Das passiert meistens nur, wenn die Person die App aktiv öffnet und ihr die Standortfreigabe erlaubt ist. Wenn die App nicht im Vordergrund läuft oder der Standortzugriff eingeschränkt ist, wird der Standort nicht aktualisiert – auch wenn die Person sonst aktiv ist.

Zuletzt aktiv: Diese Angabe zeigt, wann die Person zuletzt in der App aktiv war, also z.B. Nachrichten gelesen oder geschrieben hat. Das kann auch passieren, ohne dass der Standort aktualisiert wird – zum Beispiel, wenn die App im Hintergrund läuft, der Standortzugriff verweigert wurde oder die Person den Standort nicht teilt.

Warum gibt es Unterschiede?

Es kann also sein, dass jemand vor 35 Minuten in der App aktiv war (z.B. Nachrichten gelesen hat), aber der Standort wurde zuletzt vor 9 Stunden aktualisiert, weil die App seitdem nicht mehr im Vordergrund geöffnet wurde oder die Standortfreigabe deaktiviert ist. Manchmal werden beide Angaben gleichzeitig aktualisiert, wenn die App offen ist und der Standort freigegeben wird.

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Falls du das für einen bestimmten Messenger oder eine bestimmte App brauchst, kann ich es gern noch genauer anpassen!

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Das Problem, das du beschreibst, ist bei iPhones und Windows-PCs leider recht häufig.

Ich habe ein wenig recherchiert und dir hier ein Überblick, warum das passiert und wie du deine Video-Clips erfolgreich übertragen kannst aufgeschrieben:

Warum werden iPhone-Videos nicht im Windows Explorer angezeigt?

1. HEVC/HEIF-Format: Neuere iPhones speichern Videos standardmäßig im HEVC-Format (.MOV, H.265). Manche Windows-Versionen (auch Windows 11) zeigen diese Dateien nicht immer korrekt an, wenn die passenden Codecs fehlen.

2. Cloud-Fotos aktiviert: Wenn „iCloud-Fotos“ aktiviert ist, sind manche Videos nur als Vorschaubild auf dem Gerät und werden erst bei Bedarf aus der Cloud geladen. Diese werden über den Explorer oft nicht angezeigt.

3. Dateisystem/Ordnerstruktur: Die Ordnerstruktur auf dem iPhone (DCIM) ist manchmal unübersichtlich und nicht alle Dateien werden sofort angezeigt.

Lösungen & Alternativen

1. iCloud-Fotos deaktivieren (falls aktiviert)

  • Gehe auf dem iPhone zu Einstellungen > [Dein Name] > iCloud > Fotos.
  • Prüfe, ob „iCloud-Fotos“ aktiviert ist.
  • Wenn ja, deaktiviere es **ODER** stelle sicher, dass alle Fotos und Videos auf das Gerät geladen wurden („Originale laden“).

2. Über Windows Explorer übertragen

  1. iPhone entsperren und Vertrauen bestätigen.
  2. Im Windows Explorer unter „Dieser PC“ das iPhone auswählen.
  3. Im Ordner „DCIM“ nach Videos suchen (Dateiendung .MOV oder .MP4).
  4. Tipp: Sortiere nach Dateityp oder suche gezielt nach „.MOV“.
  5. Problem: Manche Videos werden trotzdem nicht angezeigt, siehe Punkt 3.

3. Fotos-App von Windows verwenden

  1. Öffne die Fotos-App von Windows.
  2. Klicke auf **Importieren > Von verbundenem Gerät**.
  3. Wähle dein iPhone aus.
  4. Die App erkennt meist auch Videos, die im Explorer nicht sichtbar sind.

4. Alternative: Drittanbieter-Tools

  • Mazing (kostenlos eingeschränkt, kostenpflichtig für vollen Funktionsumfang)
  • CopyTrans Photo (kostenlose Testversion)
  • WALTR (kostenpflichtig)

Diese Programme erkennen und übertragen oft alle Fotos und Videos zuverlässig.

5. AirDrop-Alternative: Cloud-Dienste

Google Drive, Dropbox, OneDrive: Lade die Videos auf dem iPhone in die Cloud und lade sie am PC wieder herunter. Vorteil: Format und Qualität bleiben erhalten.

6. Video-Format-Kompatibilität

  • Prüfe, ob du auf dem PC den HEVC-Codec installiert hast (gibt es im Microsoft Store).
  • Alternativ kannst du auf dem iPhone unter Einstellungen > Kamera > Formate „Maximale Kompatibilität“ auswählen, damit Videos als .MP4 (H.264) gespeichert werden.

Wünsche dir viel erfolg bei der Kniffligen Arbeit.

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Wenn du bei WhatsApp Chats gesperrt hat, werden diese Chats in einen eigenen, versteckten Bereich verschoben.

Sie sind nicht mehr in der normalen Chat-Übersicht sichtbar. Gesperrte Chats findest du, indem du in der Chatliste nach unten ziehst und dann oben auf das Schloss tippst.

So findest du deine gesperrten Chats wieder:

  1. WhatsApp öffnen
  2. Nach unten ziehen auf der Chat-Übersicht (also die Chatliste mit dem Finger nach unten ziehen)
  3. Oben erscheint dann der Bereich „Gesperrte Chats“ (meist mit einem kleinen Schloss-Symbol)
  4. Tippe auf „Gesperrte Chats“
  5. Entsperre mit Face ID oder Passwort – jetzt siehst du deine gesperrten Chats

Viel erfolg!

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Das ist ein häufiges Problem, wenn man iCloud-Fotos deaktiviert: 

Nach dem Deaktivieren zeigt Apple die 30-Tage-Frist an, damit du deine Fotos noch sichern kannst – aber das direkte Löschen über die Fotos-App oder iCloud-Webseite ist dann oft nicht mehr möglich.

-> Was passiert jetzt?

  • Deine Fotos und Videos bleiben noch 30 Tage in der iCloud gespeichert, damit du sie ggf. sichern kannst.
  • Während dieser Zeit kannst du sie nicht mehr wie gewohnt einzeln löschen, weil die Synchronisation gestoppt wurde.

-> Was kannst du tun, um die Fotos sofort zu löschen?

1) iCloud-Fotos wieder aktivieren

  1. Aktiviere iCloud-Fotos auf deinem iPhone oder Mac noch einmal.
  2. Warte, bis die Mediathek synchronisiert ist (kann je nach Datenmenge dauern).
  3. Lösche dann alle Fotos und Videos in der Fotos-App (am besten „Alle Fotos“ auswählen und löschen).
  4. Leere danach den „Zuletzt gelöscht“-Ordner in der Fotos-App.
  5. Jetzt werden die gelöschten Fotos auch aus der iCloud entfernt.

2) Über die iCloud-Webseite löschen

  1. Gehe auf [icloud.com](https://www.icloud.com) und melde dich an.
  2. Öffne „Fotos“.
  3. Wenn die Mediathek noch angezeigt wird, kannst du dort alle Fotos markieren und löschen.
  4. Leere auch hier den „Zuletzt gelöscht“-Ordner.

3) iCloud-Speicher kündigen

Achtung: Wenn du einfach das Abo kündigst oder auf einen kleineren Speicherplan wechselst, löscht Apple nach einer gewissen Frist (meist 30 Tage) die Daten automatisch, wenn sie nicht mehr in deinen Speicher passen.

Aber: Es kann sein, dass einzelne Daten (z. B. Fotos, Backups) noch eine Weile gespeichert bleiben, falls du dich umentscheidest.

4) iCloud-Account löschen (radikalste Lösung)

-Wenn du wirklich alles loswerden willst, kannst du unter [privacy.apple.com](https://privacy.apple.com) die Löschung deiner Apple-ID beantragen. Dann werden alle Daten gelöscht – aber du verlierst auch alle anderen Apple-Dienste.

Um die Fotos sofort zu löschen, musst du iCloud-Fotos noch einmal aktivieren, alles löschen und dann wieder deaktivieren. Wenn du einfach wartest, werden die Fotos nach 30 Tagen automatisch entfernt.

Lade dir vorher alle Fotos herunter, falls du sie doch noch brauchst – nach der Löschung sind sie unwiederbringlich weg!

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Ich habe ein paar Forums durchforstet, das ist tatsächlich ein bekanntes Phänomen bei einigen iPhones, insbesondere seit Apple den klassischen Stummschalter durch eine digitale Stummschaltung (Action Button) ersetzt hat.

Ich habe dir hier ein paar Erklärungen und Lösungsansätze aufgeschrieben:

-> Systemtöne & Haptik Stummschaltung betrifft vor allem Benachrichtigungen, Anrufe und Systemtöne, aber nicht alle Geräusche.

Lösung: Überprüfe die Lautstärke in der jeweiligen App und stelle ggf. auch dort auf stumm.

-> Medienlautstärke Die Seitentaste/Action Button schaltet nur den **Klingelton** stumm, nicht die Medienlautstärke (Musik, Videos, Spiele).

Lösung: Regle die Lautstärke mit den Lautstärketasten ganz herunter, während du ein Video oder Musik abspielst.

-> Systemhaptik & Feedback Manche Systemhaptiken (Vibrationen, Klickgeräusche) werden trotz Stummschaltung minimal abgespielt.

Lösung: Unter Einstellungen > Töne & Haptik kannst du Haptik und Tastentöne deaktivieren.

-> Wecker & Timer: Alarme und Timer sind immer hörbar, auch im Stumm-Modus.

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Starte dein iPhone neu und prüfe, ob ein Software-Update verfügbar ist. Sollte das Problem weiterhin bestehen, könnte auch ein Hardware-Fehler vorliegen – dann wäre der Apple Support die richtige Anlaufstelle.

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Oh je, das klingt wirklich frustrierend – aber du bist ganz sicher nicht „zu dumm“ dafür! Das passiert vielen, und Apple macht es leider manchmal unnötig kompliziert. Ich habe dir mal ein paar Punkte recherchiert und aus eigener Erfahrung aufgeschrieben:

Wartezeit abwarten: Wenn du das Passwort zu oft falsch eingegeben hast, sperrt Apple die Möglichkeit zum Zurücksetzen für eine bestimmte Zeit (meist 1 Stunde, manchmal länger). Warte diese Zeit unbedingt ab, bevor du es erneut versuchst.

Passwort zurücksetzen – so geht’s normalerweise:

--> Am iPad:

Gehe zu Einstellungen -> [dein Name] -> Passwort & Sicherheit -> Passwort ändern (Wenn du noch Zugriff hast.)

--> Am Computer oder Smartphone:

  1. Gehe auf [iforgot.apple.com](https://iforgot.apple.com)
  2. Gib deine Apple-ID (meist die E-Mail-Adresse) ein.
  3. Folge den Anweisungen.

Wichtig: Du solltest die Möglichkeit bekommen, einen Bestätigungscode an deine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu senden. 

Wenn das nicht klappt, prüfe, ob du die richtige Apple-ID eingibst (manchmal vertippt man sich oder verwechselt E-Mail-Adressen).

3. Wenn keine Option angezeigt wird:

  • Manchmal sagt Apple, dass „nicht genügend Informationen“ vorliegen. Das passiert, wenn die E-Mail oder Telefonnummer noch nicht vollständig bestätigt wurde oder die Apple-ID ganz neu ist.
  • In dem Fall: Warte 24–48 Stunden und versuche es dann erneut. Manchmal werden die Daten erst nach etwas Zeit richtig im System hinterlegt.

4. Alternative Wege:

-> Apple Support kontaktieren: Rufe beim [Apple Support](https://support.apple.com/de-de/HT201232) an oder chatte mit ihnen. Halte die Seriennummer deines iPads bereit. Sie können dich durch den Prozess führen oder deine Identität per Telefon/Video bestätigen. (Funktioniert meist sehr gut und schnell)

5. Notfall: iPad löschen und neu aufsetzen

Falls du gar nicht mehr weiterkommst und das iPad noch ganz neu ist, kannst du es im „Wiederherstellungsmodus“ löschen und neu einrichten. 

Achtung: Dabei gehen alle Daten verloren, aber bei einem neuen Gerät ist das meist kein Problem.

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Das klingt nach einer unangenehmen Situation!

Ich habe mal ein bisschen recherchiert und eigene Erfahrungen/Lösungen aufgeschrieben, die du ausprobieren kannst:

1. War das iPhone während des Löschens am Strom? Manchmal kann ein iPhone während des Zurücksetzens ausgehen, wenn der Akku leer ist. Versucht, das Gerät mindestens 30 Minuten an ein Ladegerät (am besten das Original-Ladegerät) zu hängen und dann erneut einzuschalten.

2. Erzwungener Neustart (Hard Reset): Manchmal „hängt“ das iPhone nach dem Zurücksetzen. Probiert einen erzwungenen Neustart:

  1.  Kurz die Lauter-Taste drücken und loslassen 
  2.  Kurz die Leiser-Taste drücken und loslassen 
  3.  Dann die Seitentaste (Power) gedrückt halten, bis das Apple-Logo erscheint

3. Verbindung mit iTunes/Finder: Wenn das iPhone gar nicht mehr startet, versucht Folgendes:

  1. Schließt das iPhone per Kabel an einen Computer an, auf dem iTunes (Windows/macOS < Catalina) oder der Finder (macOS Catalina und neuer) läuft.
  2. Führt dann den erzwungenen Neustart (siehe oben) durch, haltet die Seitentaste aber weiter gedrückt, bis am Computer die Option „Wiederherstellen“ oder „Aktualisieren“ erscheint.
  3. Wählt „Aktualisieren“, um das iOS neu zu installieren, ohne Daten zu löschen.

4. Bildschirm überprüfen: Manchmal ist der Bildschirm einfach schwarz, das iPhone läuft aber. Prüft, ob das Gerät am Computer erkannt wird oder beim Laden ein Geräusch macht.

5. Apple Support kontaktieren: Wenn nichts davon hilft, könnte es ein technisches Problem geben. Dann bleibt nur der Weg zum Apple Support oder einem autorisierten Reparaturdienst.

Meist hilft ein erzwungener Neustart oder das Laden des Geräts. Nach dem Löschen dauert der erste Start manchmal auch etwas länger als gewohnt. 

VIEL ERFOLG

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Es scheint, als hätten sich im Anschluss einige Fussel angesammelt. 

Am besten nimmst du einen Zahnstocher und entfernst die Fussel vorsichtig damit – dann sollte das Kabel wieder richtig passen. 

Übrigens sieht der Anschluss eher wie ein Lightning-Port aus, nicht wie USB-C.

Bild zum Beitrag

Bild-Quelle: airpods-pro-2-usb-c-vs-lightning-hidden-differences-

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Das klingt wirklich ärgerlich!

Dass es bei drei Konten klappt und bei einem nicht, spricht dafür, dass das Problem eher mit dem Konto als mit deinem Gerät oder der App zusammenhängt.

Ich habe mal ein wenig resthaschiert, hier sind einige mögliche Ursachen und Lösungsansätze, die dir vielleicht weiterhelfen können:

--> Mögliche Ursachen <--

1/ Einschränkungen durch Instagram: Manchmal werden bestimmte Funktionen (wie GIFs/Giphy) auf einzelnen Konten eingeschränkt, zum Beispiel wenn das Konto als „neu“ gilt, ungewöhnliche Aktivitäten festgestellt wurden oder es temporäre Sperren gibt.

2/ Konto-Typ: Handelt es sich bei dem betroffenen Konto um ein Business-, Creator- oder Privatkonto? Manchmal gibt es Unterschiede in den verfügbaren Funktionen, vor allem, wenn das Konto als besonders jung oder eingeschränkt eingestuft wird.

3/ Altersbeschränkungen: Wenn beim betroffenen Konto ein Alter unter 18 Jahren hinterlegt ist, könnten manche Sticker/GIFs nicht verfügbar sein.

4/ Regionale Einschränkungen: Selten kann es sein, dass bestimmte Inhalte regional unterschiedlich verfügbar sind. Das ist aber unwahrscheinlich, wenn alle Konten auf demselben Gerät laufen.

______________________________________________________

--> Lösungsansätze <--

1/ Konto ab- und wieder anmelden: Melde dich komplett von allen Konten ab, schließe die App, öffne sie erneut und melde dich nur mit dem betroffenen Konto an.

2/ Konto-Typ ändern: Wechsle testweise den Konto-Typ (z.B. von Privat auf Business oder umgekehrt), warte ein paar Stunden und prüfe, ob die GIFs wieder auftauchen.

3/ Profilinformationen prüfen: Überprüfe das Geburtsdatum und ggf. andere Angaben, die zu Einschränkungen führen könnten.

4/ Instagram-Support kontaktieren: Melde das Problem direkt über die App: 

 Profil > Einstellungen > Hilfe > Problem melden. 

Beschreibe dabei genau, dass es bei anderen Konten auf demselben Gerät funktioniert.

5/ Test auf anderem Gerät: Logge dich mit dem betroffenen Konto auf einem anderen Gerät ein. Wenn das Problem bleibt, liegt es definitiv am Konto.

6/ Warten: Manchmal handelt es sich um temporäre Bugs oder Einschränkungen, die nach ein paar Tagen wieder verschwinden.

Das Problem liegt sehr wahrscheinlich an einer Einschränkung oder Einstellung deines vierten Instagram-Kontos. Prüfe die oben genannten Punkte, insbesondere Konto-Typ und Altersangabe, und kontaktiere ggf. den Instagram-Support.

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Super spannende Frage!

Das Thema sorgt wirklich oft für Diskussionen – und fast jeder hat dazu eine Meinung. Ich habe mal versucht ein paar Fragen dazu zu schreiben und die antworten zu verallgemeinern.

Lautstärke und Störung der Ruhe: Öffentliche Verkehrsmittel sind für viele ein Ort zum Entspannen, Lesen, Musik hören oder einfach zum Abschalten. Laute Gespräche – egal ob am Handy oder nicht – stören diese Ruhe. Besonders beim Telefonieren neigen viele dazu, lauter zu sprechen, weil sie das Gefühl haben, die andere Person „hört einen sonst nicht“.

Einseitige Gespräche sind besonders nervig: Bei normalen Gesprächen im Bus/Bahn nimmt man beide Seiten wahr – das Gehirn kann das leichter „ausblenden“. Beim Handytelefonat hört man nur eine Stimme, die ständig wechselt zwischen Zuhören und Sprechen – das ist für viele besonders störend und schwer zu ignorieren.

Privatsphäre und unfreiwilliges Mithören Viele Leute fühlen sich gezwungen, private oder intime Details von Fremden mitzubekommen, die sie eigentlich gar nicht wissen wollen. Es entsteht ein Gefühl von „Zwangsbeteiligung“ an einem Gespräch, das einen nichts angeht.

Unhöflichkeit und Rücksichtnahme: In Deutschland (und vielen anderen Ländern) gilt es als höflich, in öffentlichen Räumen auf die Lautstärke zu achten. Wer laut telefoniert, zeigt wenig Rücksicht auf andere – das empfinden viele als respektlos oder egoistisch.

Kopfhörer sind nicht für alle die Lösung: Nicht jeder hat Kopfhörer dabei oder möchte sie nutzen. Manche Menschen (z.B. ältere Leute, Menschen mit Hörproblemen) können sich nicht so einfach „abkapseln“. Auch mit Kopfhörern kann sehr lautes Reden noch stören.

Meine Meinung: Es geht also um eine Mischung aus Lärm, mangelnder Rücksichtnahme und dem Gefühl, in die Privatsphäre anderer hineingezogen zu werden. vor allem wenn Über Lautsprecher Telefoniert wird oder Sprachnachrichten eingesprochen werden, die an der vorherigen Haltestelle noch zu hören sind. Ich wünschen mir einfach, dass alle ein bisschen aufeinander achten – dann klappt das Zusammenleben in Bus & Bahn viel entspannter!

**Kleiner Tipp:** Leise telefonieren oder auf Nachrichten umsteigen, wenn’s voll ist, kommt immer gut an und zeigt, dass man Rücksicht nimmt.

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Super, dass du dich informierst – die Wahl des richtigen iPads für die Schule ist wichtig, gerade wenn du sonst wenig mit Apple zu tun hast.

Ich erkläre dir die Unterschiede und gebe dir eine Empfehlung!

1. Die Modelle im Überblick

iPad (11. Generation)

  • Das „normale“ iPad
  • Günstigstes Modell
  • 10,9 Zoll Display
  • Meist mit 64 GB oder 256 GB Speicher
  • Ausreichend schnell für Schul-Apps, Surfen, Notizen, etc.
  • Unterstützt Apple Pencil (1. oder USB-C-Version, je nach Modell)

iPad Air (5. Generation, aktuell)

  • Mittelklasse-Modell
  • 10,9 Zoll Display (wie das normale iPad)
  • Schnellerer Prozessor (M1-Chip)
  • Dünner, leichter, schickeres Design
  • Unterstützt Apple Pencil 2 (magnetisch, kabellos aufladen)
  • Besseres Display (laminiert, weniger Spiegelungen)

iPad Pro (z.B. 11 Zoll, 4. Generation oder neuer)

  • Oberklasse-Modell
  • 11 Zoll oder 12,9 Zoll Display
  • Sehr schneller Prozessor (M2-Chip)
  • Bestes Display (120 Hz, sehr flüssig)
  • FaceID statt TouchID
  • Noch dünner, noch leichter
  • Unterstützt Apple Pencil 2

2. Was ist für die Schule wichtig?

  • Größe: 10,9 bis 11 Zoll ist perfekt für Mitschriften, PDFs, Präsentationen
  • Speicher: 64 GB reicht für Schulzwecke, wenn du nicht viele große Videos speicherst
  • Leistung: Für Schul-Apps, Notizen, Surfen, Office & Co. reicht das normale iPad locker aus
  • Apple Pencil-Unterstützung: Sehr praktisch für Mitschriften und Zeichnungen
  • Zubehör: Tastaturhülle ist empfehlenswert, aber kein Muss

3. Empfehlung für die Schule

  • Das normale iPad (11. Generation) ist für die meisten Schüler:innen völlig ausreichend. 
  • Das iPad Air lohnt sich, wenn du Wert auf ein besseres Display, mehr Leistung und den Apple Pencil 2 legst (magnetisch, kabellos laden, angenehmer in der Hand). 
  • Das iPad Pro ist für Schule meist „overkill“ – lohnt sich nur, wenn du extrem viel mit Grafik, Video oder 3D machst.

_______________________________________________________________

Konkret:

Preis-Leistungs-Sieger:

  • iPad (11. Generation), 64 GB, WiFi
  •  → Günstig, erfüllt alle Schul-Anforderungen, reicht für alles

Besseres Schreibgefühl, schöneres Display:

  • iPad Air (5. Generation), 64 GB, WiFi** 
  •  → Etwas teurer, aber angenehmer für Vielschreiber:innen

Pro-Modell:

  •  Nur sinnvoll, wenn du wirklich High-End willst und das Budget keine Rolle spielt

4. Was gibt es zu beachten?

Apple Pencil: Für das normale iPad brauchst du den Apple Pencil (1. Generation oder USB-C-Version). Für iPad Air/Pro brauchst du den Apple Pencil 2 (magnetisch, kabellos laden).

Tastatur: Es gibt von Apple und Drittanbietern Tastaturhüllen, die das iPad zum Laptop-Ersatz machen.

Versicherung: Überlege, ob du eine Versicherung gegen Diebstahl/Bruch abschließt, gerade für Schüler:innen sinnvoll.

Zusammenfassung

Für die Schule reicht das normale iPad (11. Generation) mit 64 GB aus.

Das iPad Air ist etwas besser, aber teurer. 

Das Pro brauchst du nur, wenn du sehr spezielle Anforderungen hast.

Tipp:

Wenn du das iPad länger nutzen willst (z.B. bis zum Abi), ist das iPad Air eine sehr gute Investition, weil es etwas zukunftssicherer ist.

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Das ist eine sehr persönliche und gesellschaftlich geladene Frage, die viele Menschen beschäftigt.

Die kurze und ehrliche Antwort ist: Nein, als Bürgergeld-Empfänger ist man nicht automatisch „unsexy“!

Dein Wert als Mensch und deine Attraktivität hängen nicht davon ab, ob du Bürgergeld beziehst oder nicht. Jeder Mensch ist liebenswert und kann attraktiv sein – unabhängig von seiner finanziellen oder beruflichen Situation.

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Es tut mir sehr leid, dass du in dieser schwierigen Situation bist.

Ich kann dir einige wichtige Hinweise und Schritte geben, die dir jetzt weiterhelfen können:

1. Bewahre Ruhe und lies den Brief genau durch.

Auch wenn das alles sehr belastend ist, ist es wichtig, jetzt ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln.

2. Du bist nicht allein – hole dir sofort rechtliche Unterstützung!

Gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Jugend- oder Sexualstrafrecht ist es sehr wichtig, dass du dich an einen Anwalt*in für Strafrecht wendest. 

  • Du hast das Recht auf einen Anwalt!
  • Es gibt auch die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger zu bekommen, wenn du dir keinen eigenen Anwalt leisten kannst.
  • In vielen Städten gibt es auch kostenlose Rechtsberatungen (z.B. bei der Caritas, Diakonie oder anderen sozialen Einrichtungen).

3. Keine Aussagen ohne Anwalt!

  • Du musst der Polizei gegenüber keine Aussage machen und solltest das auch nicht tun, bevor du mit einem Anwalt gesprochen hast!
  • Sag oder schreibe der Polizei, dass du dich erst nach Rücksprache mit deinem Anwalt äußern wirst.

4. Jugendstrafrecht ist milder

  • Da du zum Tatzeitpunkt 16 warst, gilt das Jugendstrafrecht. Das ist weniger streng als das Erwachsenenstrafrecht und berücksichtigt deine Reife und persönliche Entwicklung.

5. Beratung und Unterstützung holen

Es gibt spezielle Beratungsstellen für junge Menschen in schwierigen Situationen, z.B. 

  •  Nummer gegen Kummer (116 111, anonym und kostenlos)
  •  Pro Familia
  •  Jugendamt

Diese Stellen können dich auch emotional unterstützen und dir helfen, die nächsten Schritte zu gehen.

6. Über Geldsorgen

  • Wenn du eine Rechnung oder Strafe zahlen musst, kannst du beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine **Ratenzahlung** beantragen oder um Stundung bitten.
  • Ein Anwalt kann dich auch dazu beraten.

**Ganz wichtig:** 

Du bist nicht die Einzige, der so etwas passiert ist. Viele Jugendliche wissen nicht, dass solche Handlungen strafbar sein können. Das wird auch vor Gericht berücksichtigt. Bitte sprich mit einer Vertrauensperson (Eltern, Verwandte, Lehrer*in, Sozialarbeiter*in), damit du nicht alleine bist!

Zusammengefasst:

  1. Keine Aussage ohne Anwalt!
  2. Sofort rechtliche Hilfe suchen (Pflichtverteidiger, kostenlose Beratung).
  3. Unterstützung bei Beratungsstellen holen.
  4. Mit Vertrauensperson sprechen.
Du schaffst das!
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Bürgergeld für einen ledigen Mann (26–29 Jahre) im Elternhaus

1. Regelsatz

  • Für einen **erwachsenen Alleinstehenden** beträgt der Regelsatz 2024: 563 € pro Monat

2. Aber: Abzug bei unter 25 Jahren

  • Bis zum 25. Geburtstag gilt: Es gibt einen geringeren Regelsatz (451 €) und meist keine eigenen Mietkosten.
  • Ab 25 Jahren (also auch für 26–29-Jährige) gilt der volle Regelsatz (563 €).

3. Unterkunft und Heizung

  • Im Elternhaus werden **keine Mietkosten** übernommen, da keine eigenen Wohnkosten entstehen (außer es gibt einen Untermietvertrag und tatsächliche Mietzahlungen, was selten anerkannt wird).
  • Es wird davon ausgegangen, dass die Eltern die Wohnkosten tragen.

4. Einkommen der Eltern

  • -Ab 25 Jahren ist das Einkommen der Eltern egal. Der Anspruch richtet sich nur nach dem eigenen Einkommen und Vermögen.

5. Weitere Leistungen

  • Eventuell werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, falls keine Familienversicherung mehr besteht.

Ein lediger Mann, 26–29 Jahre, ohne Ausbildung/Abschluss, im Elternhaus in Stuttgart bekommt:

  • Regelsatz: 563 € pro Monat (Bürgergeld)
  • + ggf. Übernahme Kranken-/Pflegeversicherung
  • - eigenes Einkommen wird angerechnet (z.B. Minijob, Nebenjob, etc.)
  • - keine Miete, da keine eigenen Wohnkosten

Er bekommt also etwa 563 € monatlich, wenn er kein eigenes Einkommen hat.

Hinweis: Wenn er doch eigene Mietkosten hätte (z.B. Untermietvertrag mit den Eltern, der vom Jobcenter anerkannt wird), könnten anteilig Wohnkosten übernommen werden. Das ist aber selten und muss gut begründet sein.

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Deine Frage ist sehr verständlich, denn viele Mieter:innen sind verunsichert, wenn sie solche Genehmigungen vom Vermieter erhalten.

Hier eine Einschätzung zu deiner Situation:

1. Ist die Hundegenehmigung rechtens?

Ja, grundsätzlich ist so eine Genehmigung rechtlich zulässig.

Der Vermieter darf die Hundehaltung erlauben – und dabei bestimmte Bedingungen stellen, zum Beispiel das Recht auf Widerruf, falls es zu Problemen kommt (z.B. Belästigungen, Gefährdungen).

Das Widerrufsrecht ist in der Praxis üblich, weil der Vermieter verpflichtet ist, auch die Interessen der anderen Mieter zu schützen. Er kann die Genehmigung aber nicht willkürlich entziehen, sondern nur aus sachlichen Gründen (z.B. erhebliche Störungen, Gesundheitsgefährdung).

2. Was bedeutet das für dich und deinen Malteser-Welpen?

  • Ein Malteser ist eine kleine, meist ruhige Hunderasse. Welpen können natürlich mal bellen oder nachts unruhig sein, aber das ist bei verantwortungsvoller Erziehung meist kein dauerhaftes Problem.
  • Gelegentliches Bellen ist normal und wird in der Regel toleriert. Erst wenn es zu erheblichen und dauerhaften Störungen kommt (z.B. ständiges, lautes Bellen über längere Zeit, besonders nachts), könnten Nachbarn sich beschweren.
  • Wenn du dich bemühst, deinen Hund gut zu erziehen und Rücksicht auf die Nachbarn nimmst, ist die Gefahr, dass die Genehmigung entzogen wird, gering.

3. „Sofortige anderweitige Unterkunft“ – ist das zulässig?

  • Auch das ist rechtlich zulässig, wenn die Genehmigung entzogen wird. 
  • In der Praxis bedeutet das aber nicht, dass du den Hund von heute auf morgen abgeben musst – du bekommst in der Regel eine angemessene Frist, um eine Lösung zu finden.

4. Mein Eindruck von dem Brief

  • Der Brief ist rechtlich korrekt, aber etwas streng und unpersönlich formuliert.
  • Es ist aber kein Grund, deinen Traum vom Hund direkt aufzugeben! 
  • Viele Vermieter nutzen solche Formulierungen, um sich abzusichern.

5. Was kannst du tun?

  1. Sprich offen mit deinem Vermieter: Erkläre, dass du einen kleinen, gut erziehbaren Hund halten möchtest und dich um Rücksichtnahme bemühst.
  2. Halte dich an die Regeln: Achte darauf, dass dein Hund nicht dauerhaft bellt und keine Schäden verursacht.
  3. Sei ein guter Nachbar: Das ist meist das beste Argument für eine entspannte Hundehaltung.

Die Genehmigung ist rechtens und üblich. Ein Malteser-Welpe ist in der Regel kein Problem, solange du dich bemühst, Störungen zu vermeiden. Du musst deinen Traum vom Hund also nicht aufgeben!

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Das ist eine sehr wichtige und praktische Frage!

Es gibt verschiedenen Möglichkeiten und worauf ihr achten solltet, wenn ihr zusammenzieht und du (noch) Leistungen vom Jobcenter beziehst. Ich gehe davon aus, dass du Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bekommst.

1. Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft?

a) Bedarfsgemeinschaft

  • Wenn ihr als Paar zusammenlebt und eine „verfestigte Partnerschaft“ habt (also gemeinsam wirtschaftet, zusammen wohnt, füreinander einsteht), gilt das Jobcenter euch als **Bedarfsgemeinschaft**.
  • Dann wird das Einkommen deiner Freundin auf deinen Bedarf angerechnet. Ihr Einkommen kann also dazu führen, dass du weniger oder gar kein Bürgergeld bekommst.
  • Das Jobcenter prüft bei Paaren meist schnell, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, vor allem wenn ihr zusammen wohnt, zusammen einkauft, gemeinsam wirtschaftet usw.

b) Wohngemeinschaft (WG)

  • Wenn ihr offiziell als WG zusammenzieht und getrennte Haushalte führt (jeder zahlt seinen Anteil an Miete, Lebensmitteln usw.), könntest du theoretisch als Einzelperson betrachtet werden. Das ist aber in einer Beziehung schwer glaubhaft zu machen und das Jobcenter prüft das genau.
  • Meist wird bei Paaren von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

2. Miete und Kostenübernahme

  • Das Jobcenter übernimmt **angemessene Kosten der Unterkunft** (KdU) für deinen Anteil. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt und den örtlichen Richtlinien (im Lahn-Dill-Kreis/Wetzlar).
  • Für 2 Personen liegt die angemessene Wohnungsgröße meist bei **60 qm** und die Mietobergrenze (inklusive Nebenkosten, ohne Heizung) liegt im Lahn-Dill-Kreis (Stand 2024) ungefähr bei **ca. 600–700 €** (bitte beim Jobcenter erfragen!).
  • Bei einer Warmmiete von 1.000 € wird das Jobcenter **nur den als angemessen geltenden Anteil** übernehmen. Den Rest müsstet ihr selbst zahlen.

3. Hauptmieter/Untermieter-Modell

  • Theoretisch: könnte deine Freundin Hauptmieterin sein und dich als Untermieter aufnehmen. Dann würde das Jobcenter nur deinen Untermietanteil prüfen und zahlen.
  • In der Praxis prüft das Jobcenter aber genau, ob es sich um eine echte Untermiete oder doch um eine Partnerschaft/Bedarfsgemeinschaft handelt. Bei einer Beziehung wird fast immer eine Bedarfsgemeinschaft angenommen.
  • Das Untermietmodell funktioniert meist nur bei echten WGs, nicht bei Paaren.

4. Wie kommt ihr am günstigsten weg?

  • Wichtig: Wenn ihr als Paar zusammenzieht, wird das Jobcenter euch als Bedarfsgemeinschaft einstufen.
  • Das Einkommen deiner Freundin wird angerechnet. Sie hat einen Freibetrag, aber alles darüber wird auf deinen Bedarf angerechnet.
  • Das Jobcenter zahlt **nur die angemessene Miete für 2 Personen**. Liegt die Warmmiete darüber, müsst ihr den Rest selbst bezahlen.
  • Informiert euch beim Jobcenter oder Sozialamt über die aktuellen Mietobergrenzen für 2 Personen im Lahn-Dill-Kreis!
  • Rechnet vorher gemeinsam durch, wie viel Geld euch nach Anrechnung ihres Einkommens und Abzug der Miete bleibt.

Beispielrechnung (vereinfacht):

Angemessene Miete für 2 Personen: 700 € (angenommen)

  1. Eure tatsächliche Miete: 1.000 €
  2. Das Jobcenter zahlt: 700 €
  3. Ihr müsst selbst zuzahlen: 300 €
  4. Das Einkommen deiner Freundin wird auf deinen Bedarf angerechnet (nach Freibeträgen).
  • Ihr könnt zusammenziehen, aber ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft behandelt.
  • Das Jobcenter übernimmt **nur die angemessene Miete für 2 Personen**.
  • Das Einkommen deiner Freundin wird angerechnet.
  • Ein Untermietmodell ist bei Paaren meist nicht möglich.
  • Holt euch **vorher eine Beratung** beim Jobcenter oder einer unabhängigen Sozialberatungsstelle (z.B. Caritas, Diakonie), um eure individuelle Situation zu klären und keine bösen Überraschungen zu erleben.

Hier sind einige **unabhängige Beratungsstellen im Raum Wetzlar**, an die du dich kostenlos und vertraulich wenden kannst. Sie kennen sich mit Bürgergeld, Bedarfsgemeinschaften und Mietfragen sehr gut aus:

Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V.

Sozialberatung / Allgemeine Lebensberatung

Adresse: Caritaszentrum Wetzlar, Bannstraße 3, 35578 Wetzlar 

Telefon: 06441 9029-0 

E-Mail: info@caritas-wetzlar-lde.de 

Web: [www.caritas-wetzlar-lde.de] https://www.caritas-wetzlar-lde.de

Diakonie Lahn Dill e.V.

Sozialberatung / Schuldner- und Sozialberatung

Adresse: Bahnhofstraße 2, 35576 Wetzlar 

Telefon: 06441 9012-0 

E-Mail: info@diakonie-lahn-dill.de 

Web: [www.diakonie-lahn-dill.de] https://www.diakonie-lahn-dill.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) – Kreisverband Lahn-Dill

Sozialberatung 

Adresse: Willy-Brandt-Platz 2, 35578 Wetzlar 

Telefon: 06441 210 21 

E-Mail: info@paritaet-lahn-dill.de 

Web: [www.paritaet-lahn-dill.de] https://www.paritaet-lahn-dill.de

Jobcenter Lahn-Dill

(für Fragen zu Bürgergeld, Bedarfsgemeinschaft, Mietobergrenzen etc.)

Adresse: Spilburgstraße 5, 35578 Wetzlar 

Telefon: 06441 209-0 

Web: [www.jobcenter-lahn-dill.de](https://www.jobcenter-lahn-dill.de)

Tipp:

Vereinbare am besten telefonisch einen Termin und schildere kurz dein Anliegen. Die Beratungsstellen helfen dir auch beim Ausfüllen von Anträgen und können mit dir gemeinsam die beste Lösung finden.

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