Die Behauptung, dass die Kreuzzüge eine notwendige Verteidigungsmaßnahme gegen den Islam gewesen seien, hält einer sachlichen historischen Analyse nicht stand. Die Kreuzzüge begannen 1096 auf Initiative von Papst Urban II., nicht als Reaktion auf eine akute Bedrohung Europas, sondern mit dem erklärten Ziel, Jerusalem von den Muslimen zurückzuerobern. Zu diesem Zeitpunkt führten die muslimischen Reiche keinen Eroberungsfeldzug gegen Europa. Die islamische Expansion nach Spanien im Jahr 711 und anderen Teilen Europas war bereits Jahrhunderte zuvor geschehen und stellte zu jener Zeit keine unmittelbare Gefahr für die Christenheit dar. Es war das Byzantinische Reich, das 1095 den Papst um militärische Unterstützung gegen die Seldschuken in Kleinasien bat, nicht um Europa zu „retten“, sondern um seine eigenen Gebiete zu stabilisieren. Die Kreuzzüge hatten daher vor allem religiöse, politische und wirtschaftliche Motive, die von der christlichen Führung instrumentalisiert wurden.
Die Darstellung der islamischen Expansion als rein blutige Unterwerfung ist eine Verzerrung der historischen Realität. Während es militärische Eroberungen gab, breitete sich der Islam auch durch Handel, Diplomatie und kulturellen Austausch aus. Länder wie Indonesien oder große Teile Westafrikas nahmen den Islam ohne kriegerische Auseinandersetzungen an. Die Geschichte zeigt zudem, dass auch die christliche Expansion oft mit militärischen Mitteln erfolgte, beispielsweise durch die gewaltsame Christianisierung Europas oder die Kolonialzeit.
Der Beitrag behauptet, dass Christen und Juden unter islamischer Herrschaft systematisch verfolgt worden seien, doch das widerspricht historischen Fakten. In Andalusien, im Osmanischen Reich und unter den Abbasiden hatten Juden und Christen als „Schutzbefohlene“ (Dhimma) oft größere religiöse Freiheiten als Muslime in christlich regierten Gebieten. In christlichen Ländern hingegen wurden Muslime und Juden während der Reconquista oder der Inquisition brutal verfolgt. Gerade das christliche Mittelalter war von gewaltsamen Zwangsbekehrungen geprägt, während islamische Reiche in vielen Fällen eine pragmatische Koexistenz ermöglichten.
Ein weiteres Problem des Beitrags ist die selektive Zitierung von Koranversen, die ohne ihren historischen und theologischen Kontext präsentiert werden. Der Vers aus Sure 8:60 („Und rüstet gegen sie…“) spricht von militärischer Abschreckung und nicht von grundloser Aggression. Sure 47:4 („Wenn ihr denen begegnet, die ungläubig sind, dann schlagt ihnen auf den Nacken…“) bezieht sich auf Kriegssituationen und regelt das Verhalten auf dem Schlachtfeld, nicht den allgemeinen Umgang mit Nicht-Muslimen. Der Vers aus Sure 9:29 („Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben…“) wurde während einer spezifischen Auseinandersetzung mit den Byzantinern offenbart und darf nicht als allgemeiner Befehl zur Gewalt gegen alle Nicht-Muslime missverstanden werden. Ohne Berücksichtigung der Umstände und klassischen islamischen Rechtsinterpretationen werden diese Verse hier bewusst verzerrt dargestellt.
Die Quellen für die Interpretation des Korans kommen aus verschiedenen traditionellen und modernen islamischen Schriften, die den Kontext und die Auslegung der Verse erklären. Zum Beispiel wird der Vers Sure 8:60 im Tafsir als eine Aufforderung zur Abschreckung der Feinde verstanden, jedoch nicht zur willkürlichen Aggression. Es wird betont, dass die Vorbereitung für den Krieg gegen Angreifer erforderlich war, um die Muslime zu schützen. Der Kontext dieses Verses ist der Kampf gegen die Bedrohung von außen, was bedeutet, dass er nicht als allgemeiner Aufruf zur Gewalt gegen alle Nicht-Muslime verstanden werden sollte.
Für den Vers Sure 47:4, in dem es heißt: „Wenn ihr denen begegnet, die ungläubig sind, dann schlagt ihnen auf den Nacken“, betonen klassische Tafsir, dass diese Anweisung während eines Krieges gegeben wurde, um die Disziplin im Kampf aufrechtzuerhalten und nicht als allgemeine Vorschrift für den Umgang mit Ungläubigen im alltäglichen Leben. Es handelt sich um spezifische Anweisungen für den militärischen Kontext, der sich auf die Schlacht bezieht.
Die Sure 9:29 „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben“ bezieht sich auf die Kriegsführung gegen spezifische Gruppen, die sich der islamischen Herrschaft entgegenstellten und gegen die Muslime kämpften, insbesondere die Byzantiner, wie es in den historischen Erklärungen der Tafsir zu finden ist. Diese Verse sind als spezifische Anweisungen für eine bestimmte Zeit und Situation gedacht und nicht als allgemeiner Aufruf zur Gewalt gegen Nicht-Muslime.
Die Behauptung, dass islamische Herrschaft automatisch Unterdrückung, Frauenfeindlichkeit und Demokratieverlust bedeutet, ist eine unzulässige Verallgemeinerung. Der Islam brachte viele Frauenrechte, die im christlichen Europa erst Jahrhunderte später durchgesetzt wurden, darunter das Recht auf Eigentum, Scheidung und Bildung. Die Vorstellung, dass islamische Länder grundsätzlich keine Demokratie oder Freiheit kennen, ignoriert die Tatsache, dass viele muslimische Staaten durch westliche Kolonialmächte in ihrer politischen Entwicklung behindert wurden. Der Sturz demokratisch gewählter muslimischer Führer, wie beispielsweise Mohammed Mossadegh im Iran 1953, zeigt, dass der Mangel an Demokratie in diesen Ländern nicht nur auf den Islam, sondern auf geopolitische Machtkämpfe zurückzuführen ist.
Zur Aussage über Frauenrechte im Islam: Der Islam führte Rechte für Frauen ein, die zur Zeit seiner Offenbarung revolutionär waren und weit vor den meisten westlichen Gesellschaften. Ein bekanntes Beispiel ist das Recht auf Eigentum. In Sure 4:7 wird Frauen das Recht auf ihren Anteil am Erbe zugesprochen, was ein erheblicher Fortschritt im Vergleich zu vielen anderen Kulturen der Zeit war, in denen Frauen nicht nur von Erbschaften ausgeschlossen wurden, sondern auch als rechtlich unvollständig betrachtet wurden.
In Bezug auf das Recht auf Scheidung gab der Islam Frauen das Recht, sich unter bestimmten Bedingungen von ihren Ehemännern zu trennen. In Sure 2:229 heißt es: „Die Scheidung ist zweimal. Dann entweder in annehmbarer Weise halten oder in annehmbarer Weise entlassen.“ Dies bedeutet, dass die Frau das Recht hat, nach der zweiten Scheidung die Trennung zu verlangen.
Ein weiteres Beispiel für die fortschrittliche Einstellung des Islam gegenüber Frauen findet sich in Sure 39:9, wo gesagt wird: „Sind diejenigen, die wissen, gleich denen, die nicht wissen? Nur diejenigen, die ein Verständnis haben, sind in der Lage, die Wahrheit zu erkennen.“ Dieser Vers zeigt, dass Wissen und Bildung für alle Muslime von Bedeutung sind, unabhängig vom Geschlecht. Der Islam hat das Recht auf Bildung für Frauen stets betont. Das Recht auf Wissen war zu jener Zeit sowohl für Männer als auch für Frauen ein Grundrecht.
Auch im Hinblick auf das Recht auf Arbeit und Beteiligung am öffentlichen Leben gibt es Beispiele. Aisha, die Frau des Propheten ﷺ, war eine der herausragenden Gelehrten und Beraterinnen des Islams, und viele der ersten Gelehrten, die den Hadith sammelten und lehrten, waren Frauen. Ihr Leben und Werk belegen die aktive Rolle von Frauen im islamischen religiösen und politischen Leben.
Die Vorstellung, dass islamische Gesellschaften Frauenrechte unterdrücken, ist eine moderne, verzerrte Wahrnehmung, die oft von westlichen Medien und politischen Diskursen geprägt ist, ohne die tiefere, historische Perspektive des Islam zu berücksichtigen. Viele der Herausforderungen, die Frauen in einigen muslimischen Ländern erleben, sind in Wirklichkeit das Ergebnis politischer Instabilität, sozialer Normen und externer geopolitischer Einflüsse und nicht der islamischen Lehren selbst.
Auffällig ist auch die Doppelmoral, mit der Gewalt hier bewertet wird. Während die Kreuzzüge als „schrecklich, aber notwendig“ beschrieben werden, wird muslimische Expansion als pauschal verwerflich dargestellt. Wenn Gewalt zur Verteidigung der Christen gerechtfertigt war, warum dann nicht auch für Muslime, die ihre Gebiete verteidigten? Wenn die Kreuzzüge trotz Massakern und Plünderungen „notwendig“ waren, warum wird der islamische Widerstand gegen sie nicht ebenso als Verteidigung anerkannt? Historisch belegt ist, dass die Kreuzzügler in Jerusalem 1099 ein Massaker anrichteten, bei dem Muslime, Juden und selbst einige orientalische Christen massenhaft getötet wurden. Solche Gräueltaten wurden selbst von christlichen Chronisten beschrieben.
Der Islam strebt danach, die Gesetze Gottes, also die Sharia, umzusetzen, die das Wohl des Menschen in dieser Welt und im Jenseits fördern. Die Sharia basiert auf den Lehren des Korans und der Sunnah des Propheten ﷺ und zielt darauf ab, Gerechtigkeit, Moral und soziale Harmonie zu gewährleisten. Diese Gesetze sind darauf ausgerichtet, das individuelle und kollektive Wohl zu sichern, und beinhalten Prinzipien wie die Förderung von Bildung, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung von Frieden und Gerechtigkeit. Im Gegensatz dazu hat auch das Christentum bestimmte göttliche Gesetze, die, wenn sie buchstäblich befolgt werden, oft demokratischen Prinzipien widersprechen. Zum Beispiel betonen einige Interpretationen christlicher Lehren die absolute Autorität Gottes und die Unabänderlichkeit göttlicher Gebote, was mit modernen Konzepten von Demokratie, wie der Volkssouveränität und der Trennung von Kirche und Staat, in Konflikt geraten kann. Beide Religionen haben also ihre eigenen göttlichen Gesetzgebungen, die im jeweiligen Kontext die moralischen und sozialen Normen ihrer Anhänger prägen.
Die Geschichte ist komplexer, als der Beitrag es suggeriert. Weder die blutigen Kreuzzüge noch die islamische Expansion können mit einfachen Feindbildern erklärt werden. Beide Seiten wurden durch politische, religiöse und wirtschaftliche Faktoren beeinflusst. Eine einseitige Darstellung, die den Islam als Hauptverantwortlichen für Gewalt darstellt und die eigenen Gräueltaten rechtfertigt, entlarvt sich als reine Propaganda. Wer sich mit der echten Geschichte beschäftigt, wird erkennen, dass interreligiöse Konflikte oft nicht durch den Glauben selbst, sondern durch politische Interessen und Machtstreben geprägt waren.