Die Frage ist relativ simpel zu beantworten: Weil Deutschland begrenzte Kapazitäten hat – und diese weitestgehend ausgeschöpft sind. Und nein, Deutschland ist nicht im Rahmen der GF verpflichtet, die Flüchtlinge aus Indomeni aufzunehmen. Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Zudem könnte so etwas als Aufforderung zur Massenflucht interpretiert werden – wozu das führt, konnte man im September letzten Jahres sehr gut sehen. 

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Cannabis sollte grundsätzlich legalisiert werden. Es ist offensichtlich, dass die Repressions- und Verbotspolitik ihre Ziele weit verfehlt hat. 

Menschen werden immer eine Sehnsucht nach Berauschung und Grenzerfahrung verspüren – ganz egal, wie repressiv der Besitz von Drogen gehandhabt wird. Ziel einer vernünftigen Drogenpolitik müsste es vielmehr sein, den Leuten die Möglichkeiten zu geben, mündige Entscheidungen über ihren Suchtmittelkonsum treffen zu können.

Eine kontrollierte Abgabe in zertifizierten Shops nach niederländischem Vorbild könnte ein Schritt in Richtung einer solchen Politik sein. Für Alkohol gilt übrigens das Gleiche: Die Erfahrungen der dreißiger Jahre haben gezeigt, dass die Prohibition kriminelle Strukturen gefördert und den Alkoholkonsum ingesamt erhöht hat. Ein grundsätzliches Verbot ist deshalb abzulehnen. Lediglich im Straßenverkehr kann ich mir konsequentere Regelungen vorstellen, z.B. durch die Einführung einer Null-Promille-Grenze. 

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Liberalismus

Freiheit hat für mich einen hohen Stellenwert. Sie ist eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft und ein Garant für ein friedliches Miteinander. Und gerade in einer Zeit, wo laufend nach neuen Überwachungsgesetzen gerufen wird, die dank moderner Technologien vor wenigen Jahren noch nicht denkbar schienen, halte ich es für ganz besonders wichtig, dieses Grundrecht zu verteidigen.

Ebenso wichtig sind mir Heimatliebe und Patriotismus. Für mich eine Selbstverständlichkeit. Zudem bekenne ich mich zur sozialen Marktwirtschaft als solide Basis für Wohlstand. Ich selbst würde mich als nationalliberal bezeichnen – liberale Politik auf Basis nationaler Souveränität. 

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Die Demokraten vertreten eher sozialstaatliche Positionen, während die Republikaner auf die Freiheit des Einzelnen setzen. Ein weiterer großer Unterschied ist, dass die Republikaner für einen organisierten Föderalismus stehen – die Demokraten hingegen wollen der Regierung in Washington mehr Kompetenzen zuweisen, z.B. in der Bildungspolitik, die aktuell Sache der einzelnen Bundesstaaten ist. 

Demokraten und Republikaner unterscheiden sich auch im Werteverständnis – während die Demokraten eher laizistische Positionen vertreten und die strikte Trennung von Kirche und Staat befürworten, wollen die Republikaner gar, dass die Schöpfungsgeschichte verpflichtender Teil des Schulunterrichts wird. Folglich sind die Republikaner auch gegen Homo-Ehe und Abtreibung – die Demokraten grundsätzlich dafür. 

Die beiden Präsidentschaftsbewerber der Demokraten, Sanders und Clinton haben angekündigt, im Falle eines Wahlsieges die staatliche Gesundheitsversorgung auszubauen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu ermöglichen und die Steuern für Reiche zu erhöhen – hingegen hat Ted Cruz, Präsidentschaftsbewerber der Republikaner angekündigt, die Gesundheitsreformen zu annullieren, Steuern zu senken und die freie Marktwirtschaft wieder in den Vordergrund stellen zu wollen. 

Es lässt sich also zusammenfassen, dass die Demokraten einen eher progressiven, linksliberalen, im Falle von Sanders teils auch sozialdemokratischen Kurs verfolgen, während die Republikaner vielmehr auf konservative, wirtschaftsliberale und zentristische Werte setzen. 

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Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Produktherstellers und darf natürlich an Bedingungen geknüpft werden. In dem Falle hat Nintendo festgelegt, dass eine Modifikation an der Software zu einem Garantieverlust führt – das ist in Ordnung und auch im Sinne des Gesetzes. 

Die gesetzliche Gewährleistung hingegen ist ein im BGB festgelegter gesetzlicher Anspruch eines Kunden gegen den Unternehmer bei Sachmängeln, insbesondere im Kauf- und Werkvertragsrecht. Die gesetzliche Gewährleistung übernimmt nicht der Produkthersteller, sondern immer der Verkäufer. 

Der Gewährleistungsanspruch erlischt nicht automatisch, nur weil Modifikationen an der Software vorgenommen wurden. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast ohnehin beim Verkäufer – das heißt, er muss den Beweis erbringen, dass bei der Übergabe des Produkts kein Mangel vorlag. Nach Ablauf der 6 Monate wird die Beweislast umgekehrt – bedeutet, dass der Käufer den Beweis erbringen muss, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war – in der Praxis lässt sich das allerdings kaum nachweisen.

Jetzt kommt es natürlich darauf an, wer die Beweislast trägt und ob die Modifikation an dem Mangel Schuld ist. Liegt die Beweislast bei dir, bist du in der Pflicht den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel bereits während des Kaufs vorhanden war – das gestaltet sich schwierig. Liegt die Beweislast beim Verkäufer, muss er den Nachweis erbringen, dass bei der Übergabe des Produkts kein Mangel vorlag – kann er das, und das ist immerhin wahrscheinlicher als umgekehrt, hast du keinen Gewährleistungsanspruch – kann er das nicht, hast du die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Grundsätzlich ausschließen, mit der Begründung dass Veränderungen an der Software vorgenommen wurden, darf der Verkäufer die Rücknahme allerdings nicht. An deiner Stelle würde ich mich mit dem Verkäufer erstmal in Verbindung setzen und die nächsten Schritte abklären – ich bin mir sicher, dass sich außerhalb des Rechtsweges ein Kompromiss finden lässt. 

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Ja, das ist eine Straftat nach §201a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen"). Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem kann der Betroffenene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen (z.B. Schadensersatz). 

Für den Fall, dass auf dem Bild verfassungswidrige Symbole zu sehen sind (z.B. das Hakenkreuz) liegt zusätzlich ein Verstoß gegen §86a („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen") vor. In dem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. 

Ist ne geschlossene FB Gruppe und net öffentlich zugänglich da geheim.

Es ist trotzdem eine Veröffentlichung im Sinne des Gesetzes – diese darf allerdings nur erfolgen, wenn die entsprechende Person eingewilligt hat – ist das nicht der Fall, handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen §201a StGB. 

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Nein, du hast gegen kein Gesetz verstoßen. Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Ist auf dem Bild tatsächlich nur die Frisur zu sehen, ist das kein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. 

Bei deinem Mitschüler sieht das anders aus. Er hat ein Bild, auf dem du wahrscheinlich klar erkennbar bist, ohne deine Einwilligung veröffentlicht. Die Tat kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Sonstige technische Mittel wie Rechner oder Mobiltelefone die zur Verbreitung benutzt werden, dürfen entsprechend §74a auch eingezogen werden, wenn sie dem Täter nicht gehören, sondern er nur leichtfertig dazu beigetragen hat, dass sie zur Tat vewendet wurden.

Zivilrechtlich kannst du einen Unterlassungsanspruch geltend machen (gem. §12 BGB). Zudem kann ein Schadensanspruch nach §823 geltend gemacht werden. 

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Nein

Halte ich nicht für sinnvoll. 

Auf der einen Seite ist es überhaupt nicht möglich, derartige Überwachungsgesetze zu erlassen, ohne dabei den verfassungsrechtlichen Rahmen zu überschreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach Gesetze gekippt, die den Ausbau der staatlichen Überwachung vorantreiben sollten – zum Glück vergebens.

Auf der anderen Seite hat nicht zuletzt das Beispiel Frankreich gezeigt, dass Überwachung kein effektives Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus ist. Auch die Anschläge in Kopenhagen konnten dadurch nicht verhindert werden – im Anschluss hat die dänische Regierung sogar angekündigt, Überwachung abzubauen, z.B. durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung. 

Sicherheit erlangt man nicht durch den Ausbau staatlicher Überwachung. Die europäischen Werte der der Humanität, der Offenheit und Freiheit sind unverletzlich. 

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)

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Ja. Großbritannien profitiert in erster Hinsicht vom Zugang zum EU-Binnenmarkt, dieser ermöglicht einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und führt zu einem schärferen Wettbewerb – was sich positiv auf den Verbraucher auswirkt, der von niedrigen Preisen profitiert. 

Mit einem Austritt aus der EU fällt der Zugang zum EU-Binnenmarkt weg – es droht ein Verlust von Arbeitsplätzen und Kapital. Jetzt könnte man begründen, dass Großbritannien ein Abkommen im Rahmen des EWR schließen könnte, damit der Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten bleibt – allerdings müsste Großbritannien dann die geltenden Bestimmungen akzeptieren, ohne Einfluss auf mögliche Veränderungen zu haben. 

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Abstimmenden am Ende für einen Verbleib in der EU entscheiden – die ökonomischen Vorteile sind einfach zu groß, als dass man einfach darauf verzichten könnte. 

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Das Fahren unter Einfluss von THC ist grundsätzlich strafbar. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Wie streng die Konsequenzen für den Cannabiskonsum am Steuer sind, hängt in erster Linie von der Menge an THC im Blut ab. Die Grenze liegt bei einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Zudem wird die Führerscheinstelle darüber informiert, diese prüft jeden betreffenden Fall individuell und entscheidet, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hingegen droht nur, wenn Betäubungsmittel (z.B. Restanhaftungen) im Fahrzeug sichergestellt werden – der bloße Konsum in Sinne des BtMG ist grundsätzlich legal. 

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