Hallo vac26333,

natürlich kann man so beten. Mit ausgestreckten Armen zu beten ist vollkommen legitim. Gott schenkt jedem Gehör, egal wo er ist und wie er betet. Ich habe mir zwar das Video nicht angesehen, aber mit ausgestreckten Armen zu beten, nennt man "Orantenhaltung".

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Weil die USA gerne angeben, um Merkel wird nicht weniger Welle im bereich Sicherheit gemacht:

Zu den ungetrübten Vergnügen des Kanzlerseins gehört das Autofahren. Sie müssen sich nie mehr um einen Parkplatz sorgen, Sie stehen auch nicht mehr im Stau. Wo Sie hinkommen, ist immer freie Fahrt. In Berlin braucht es dazu nicht einmal Blaulicht. Auf der Kanzlerstrecke werden alle Ampeln auf Grün geschaltet, diesen Luxus hat niemand sonst in Deutschland. So etwas kann man sich nicht kaufen.                                                                                  
Der Fuhrpark des Kanzlers umfasst: einen BMW der 7er Reihe, einen S-Klasse-Mercedes, einen VW Phaeton. Die Wagen sind alle mit Telefon und Fax ausgerüstet. Für die Begleitmannschaft des BKA gibt es drei baugleiche Fahrzeuge, von außen soll nicht erkennbar sein, in welchem Wagen der Kanzler sitzt. Die Autos werden regelmäßig mit wechselnden Nummernschildern versehen. Weil viele Kanzler allerdings das Ortskennzeichen ihrer Heimatstadt bevorzugen, geht der Täuschungsversuch etwas ins Leere: Es gab in Berlin nicht viele schwarze S-Klasse-Mercedes mit LU oder H.
Sie sollten als Kanzler nicht unter Flugangst leiden. Sie werden mehr Zeit in der Luft verbringen als auf der Straße. Auf den Flughäfen Berlin-Tegel und Köln-Wahn stehen sechs Challenger, zwei Airbus 310 mit VIP-Ausstattung, drei Hubschrauber Marke Cougar. Das ist Ihr Fluggerät. Auch wenn ein Kanzlertag 16 Stunden umfasst, ist er immer so dichtgedrängt, dass Sie ständig die Zeit im Blick haben müssen.

Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41834744.html

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Auf jedes Musikalische Werk ist ein Urheberrechts Schutz abgeschlossen, es gibt viele Seiten die aber trotzdem kostenlos Musik anbieten gegen erwähnung in der Beschreibung, und welche die Geld dafür verlangen. Musst Du halt eben mal gucken, wie es bei der Musik ist die dir Gefällt

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So wie ich das verstehe, verbreitet er Wissentlich Unwahre Fakten über Ihren Betrieb?! Wenn ja würde ich sagen das betrifft §187 StGB.

§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Deutschland ist eine Repräsentative Demokratie, also eine Parlamentarische Demokratie. Das ist der Grund

Die repräsentative Demokratie bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung nicht unmittelbar vom Volk, sondern von einer Volksvertretung, zum Beispiel dem Parlament, ausgeübt werden.
Bürgerinnen und Bürger treffen politische Entscheidungen nicht selbst, sondern überlassen sie auf Zeit gewählten Vertretern, die für sie als Stellvertreter tätig sind. Die Bürger beteiligen sich aber an Wahlen und wirken in Parteien, Verbänden und Initiativen mit.                                             Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Gegenteil der repräsentativen Demokratie ist die direkte Demokratie.

https://www.bundestag.de/service/glossar/R/repraes_demo/247326

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Um sie in der Wohnung zu tragen/ haben ist die einzige Voraussetzungen das du 18 bist.

Um sie aber doch draußen zu führen, musst du zu deiner Stadt Verwaltung gehen und einen "Kleinen Waffenschein" beantragen, die Voraussetzungen dafür sind das du:

- 18 bist

- Keine Straftaten bisher begangen hast

- Keine Drogen Abhängigkeit besteht

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Asyl beantragen kann jeder, hat man ja vor kurzem bei dem Chinesen gesehen, aber ob dem Asylantrag zugestimmt wird ist eine andere Sache.

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Also das "Pferdef*esse" ist eine Beleidigung nach §185 StGB.

Das bedrängen würde ich sagen, ist eine versuchte Nötigung, nach §240 StGB.

Zudem würde ich auch noch sagen, das Klatschen des Schokoladenkuchen ins Gesicht ist auch eine Beleidigung nach §185 StGB, ggf. auch eine Körperverletzung!

Jedoch waren die Täter/ der Täter unter Alkoholeinfluss, also wird es (wenn es überhaupt so weit kommen würde) eine mildere Strafe geben.

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Nein, meines Wissens nach ist das Sekretariat die Hälfte der Ferien besetzt... Probier einfach mal anzurufen!

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Das Landgericht Düsseldorf hat ein Urteil gefällt welches besagt das DDoS als Computersabotage zählt, also kannst du ihn anzeigen nach:

§ 303b StGB

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

1.eine Tat nach §

 

303a

 

Abs. 1 begeht,2.Daten (§

 

202a

 

Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,3.durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Zudem würde ich deinen Provider befragen, ob er noch Logs hat über die IP welche probiert hat dich Lahm zu legen. Mit ein bisschen glück hatte er keine VPN!

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Also es gibt "2" Wege um Rechtsanwalt zu werden.


1. Möglichkeit

Du machst Abitur und studierst danach.

2. Möglichkeit

Das geht allerdings nur an manchen Unis, du machst zuerst eine Ausbildung zum Rechtsanwalt und Notarfachangestellten und arbeitest dann in diesem Beruf, und suchst du dir nach 2-3 Jahren Berufserfahrung eine Uni

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Meiner Meinung nach, würde ich sagen es ist in einer Grauzone. Da es ja keine echte Waffe ist kann man dafür nicht belastet werden, das einzige was zutrifft würde ich sagen ist:

§ 42a WaffG

(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

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§ 38 StVO

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

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