1. Die Möbel werden mitvermietet, müssen dementsprechen mitbezahlt werden, aber sie müssen nicht in der Wohnung verbleiben. Du kannst sie im Keller oder auch anderweitig lagern. Bei Auszug aus der Wohnung sind die Möbel wieder in die Wohnung zu bringen.
2. Verkaufen kannst sie nicht, da sie ja auch nicht dein Eigentum sind.