1. Die Möbel werden mitvermietet, müssen dementsprechen mitbezahlt werden, aber sie müssen nicht in der Wohnung verbleiben. Du kannst sie im Keller oder auch anderweitig lagern. Bei Auszug aus der Wohnung sind die Möbel wieder in die Wohnung zu bringen.

2. Verkaufen kannst sie nicht, da sie ja auch nicht dein Eigentum sind.

...zur Antwort

Generell wäre eine Vermietung ohne Mietvertrag möglich, aber kein anständiger Vermieter würde sich auf sowas einlassen.

Es geht schließlich um sein Eigentum und das möchte er möglichst gut vermieten. Gut heisst, nicht nur finanziell gut, sondern auch an anständige Mieter.

Eine Vermietung ohne Vertrag stellt den Vermieter vor große Probleme, da er keinen schriftlichen Nachweis über die getroffenen Vereinbarungen hat.

...zur Antwort

Hallo,

irgendwie passt da was nicht zusammen, eine Bank verlangt nur Sicherheiten bis maximal zur Höhe des Darlehens.

Entweder ist die Höhe der Grundschuld auf das Haus nicht die Höhe des Darlehens weil es vielleicht vom Auslauf nicht gelangt hat und daher noch der "Rest" über eine zweite Immobilie besichert wurde oder da ist was ziemliche falsch gelaufen.

Eine genaue Auskunft kann man hier aber ohne die Unterlagen und Finanzierung zu kennen kaum geben.

...zur Antwort

Üblicherweise wird die ETW und der Stellplatz über einen! Kaufvertrag abgewickelt.
Also solltest mit der Sicherheitsleistung von der Gesamtsumme nichts falsch machen.

Gruß

...zur Antwort

Problem ist, man kann seinen Namen nicht einfach so ändern... Es muss einen guten Grund geben, damit die Ämter das bewilligen.

...zur Antwort

Ja kannst du, nur Musterung nochmal machen...

...zur Antwort

Kennst die Folge in der Castle in L.A. war und einen Fall für den Detectives Club gelöst hat?
Der Vorsitzende dieses Clubs war Mason Wood, der wie gerade erfahren, LokSat war... Ein CIA Agent, der eigenverantwortlich Morde begangen hat.

Und eine DNS kann positioniert werden, was hier vermutlich der Fall war.

...zur Antwort

Sport, Sport, Sport...

Allerdings kann man nicht gezielt Fett reduzieren, der Körper verbraucht es dort, wo er grad Reserven hat.
Du kannst aber durch gleichzeitige Bauchmuskelübungen deine Muskulatur dort verbessern, sodass es zu einem "ästhetisch" flachen Bauch kommt.

...zur Antwort

Abmahnung wegen Verletzen der Datenschutzbestimmungen

Brauchst nur den Grund oder eine klare Formulierung?

Gruß

...zur Antwort

Verkaufen könnt ihr, allerdings geht der Erlös an den Nießbrauchnehmer...

Am besten mit beiden Nießbrauchnehmern reden und schauen, dass man das Recht "abkauft", ansonsten ist ein Verkauf unmöglich.

Eine Bank wird den Erwerbern auch keine Finanzierung ermöglichen.

...zur Antwort

Chillen, vielleicht gibts ja auch ne 3. Stelle...

...zur Antwort

Also in Deutschland hast wenig Chancen damit Kohle zu machen, die 1. Bundesliga hat viele Spieler, die hauptberuflich ganz normal arbeiten gehen.
In den USA muss man auf ein über die Schule (Highschool, College) den Weg gehen, da die künftigen Profispieler nach ihrem Abschluss gedraftet werden.
Ohne das, sehr sehr schwer in die NFL zu kommen.

...zur Antwort

Schau mal auf Ebay Kleinanzeigen

...zur Antwort

Lässt sich pauschal nicht sagen, da der Energieausweis wie schon erwähnt für das ganze Gebäude gilt.
Allerdings kann ein Energieberater einen verbrauchsorientierten Energieausweis für deine Wohnung erstellen, Kosten hierfür max. 50 Euro.

Gruß

...zur Antwort

Hallo,

nach Paragraph 545 BGB kannst du in der Wohnung verbleiben, der MV verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern der Vermieter nicht den im MV angegebenen Grund für die Befristung geltend macht.
Nach Paragraph 575 BGB steht dir ausserdem das Recht zu, dass der Vermieter dir anzeigen muss, ob der Befristungsgrund noch weiterhin besteht. Sollte er diese Angabe zu spät machen, verlängert sich der Ablauf der Mietzeit um den entsprechenden Verzug.

Gruß

...zur Antwort

Hallo,

die Kündigung ist wirksam.

Da der Ex Mieter war und nicht mehr in der Wohnung wohnt, kann Ihre Nutzung als unerlaubte Untervermietung angesehen werden.

Dies führt zu einer außerordentlichen Kündigung, welche wirksam ist.

Nach Bekanntwerden bei der Verwaltung ist die Kündigung wohl fristgerecht erfolgt, sodass auch von einer konkludenten Neuvermietung an Sie nicht auszugehen ist.

Gruß

...zur Antwort

Aus welchem Grund soll dein Bruder finanzieren, wenn es für dich kein Problem wäre?
Nichtsdestotrotz könnte er finanzieren, wenn du als Bürge beistehst.
Ohne wird schwierig, da er noch in Ausbildung ist.

...zur Antwort