Ja, eine Gemeinde oder Stadt kann unter bestimmten Umständen ein Verbot für Personen aussprechen, bestimmte Orte zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Dies ist jedoch in der Regel an spezifische rechtliche Bedingungen und Gründe gebunden. Hier sind einige Situationen, in denen ein solches Verbot verhängt werden könnte:
1. Platzverweise und AufenthaltsverbotePolizeibehörden haben das Recht, Platzverweise oder Aufenthaltsverbote auszusprechen. Dies kann zum Beispiel geschehen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Gründe können sein:
- Gefahr für die öffentliche Sicherheit: Wenn eine Person durch ihr Verhalten eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt.
- Verstöße gegen Gesetze: Bei wiederholten Verstößen gegen lokale Gesetze oder Verordnungen.
- Präventive Maßnahmen: Um Gewalt oder andere Straftaten zu verhindern, insbesondere bei Veranstaltungen oder in bestimmten Problemzonen.
(z. B. Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) § 27)
2. HausverbotePrivateigentümer, Geschäftsinhaber oder Institutionen haben das Recht, Hausverbote zu erteilen, die es einer Person untersagen, ihre Räumlichkeiten oder ihr Grundstück zu betreten. Dies gilt auch für städtische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Bibliotheken oder öffentliche Gebäude.
(z.B. BGB § 903)
3. BannmeilenEs gibt spezielle Bereiche, in denen Aufenthaltsverbote aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen ausgesprochen werden können, wie zum Beispiel in der Nähe von Regierungsgebäuden oder bei besonderen Veranstaltungen.
(z. B. Versammlungsgesetz § 16)
4. Gerichtliche AnordnungenGerichte können im Rahmen von Straf- oder Zivilverfahren Aufenthaltsverbote oder Annäherungsverbote aussprechen, beispielsweise im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder Stalking.
(z. B. ZPO § 935 / StPO § 141b)
5. Maßnahmen nach dem InfektionsschutzgesetzIm Rahmen der öffentlichen Gesundheit können Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verhängt werden, die es Personen verbieten, bestimmte Gebiete zu betreten, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
(z. B. IfSG § 28)
Rechtliche RahmenbedingungenSolche Verbote müssen in der Regel auf rechtlichen Grundlagen basieren und verhältnismäßig sein. Die betroffenen Personen haben in der Regel auch die Möglichkeit, gegen solche Maßnahmen rechtlich vorzugehen, beispielsweise durch Widerspruch oder Klage vor einem Verwaltungsgericht.
Beispiele aus der Praxis- Fußballfans: In Deutschland kann die Polizei sogenannte "Gefährderansprachen" aussprechen und Platzverweise erteilen, um gewaltbereiten Fußballfans das Betreten bestimmter Städte oder Stadien zu untersagen.
- Demonstrationen: Bei großen Demonstrationen oder politischen Veranstaltungen können bestimmte Personengruppen aus Sicherheitsgründen temporär von bestimmten Orten ferngehalten werden.
FazitEin allgemeines Aufenthaltsverbot für eine ganze Stadt ist eher unüblich und bedarf sehr spezifischer Gründe und rechtlicher Grundlage. Platzverweise und Aufenthaltsverbote sind jedoch gängige Mittel, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und können unter den oben genannten Umständen verhängt werden.