Vodka im Sonderangebot

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Es kann sein, dass die Wirkung von dem Antibiotikum negativ beeinflusst wird. 

Sprich: Es verliert seine Wirkung.

Das kann sehr problematisch sein. So kann z.B. eine Resistenz auftreten. Darüber findest du viel im Internet.

To do für dich: Morgen mit deinem Arzt in Verbindung setzen

TROTZDEM DIE TABLETTEN WEITERNEHMEN!!! SEHR WICHTIG, FALLS NICHT ANDERS VOM ARZT VERORDNET

UND FÜR DIE WEITERE BEHANDLUNG EMPFEHLE ICH DEN VERZICHT VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN.

DU KANNST DIR AUCH MAL DIE PACKUNGSBEILAGE DURCHLESEN DORT MÜSSE AUCH WAS STEHEN.

WELCHES ANTIBIOTIKUM BENUTZT DU?

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Ich denke mal sie werden prüfen, ob der Roller manipuliert ist. (Fährt mehr als zulässig etc. )

Verstehe die frage von dir nicht.

,,Was passiert wenn der Roller plötzlich defekt ist, bevor er geprüft wird?"

Warum ??

Falls da ne Manipulation vorliegt, viel Spaß mit der Anzeige. Und eventuelles Fahren ohne FE. Wenn du z.B. nur bis 20 km/h den Lappen hast, aber dafür sind hier zu wenige Infos. 

hast du den was manipuliert ? Wie kam es überhaupt zu der Beschlagnahme ?

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Ja kenne Leute die das haben.

In der heutigen westlichen Gesellschaft ist das mehr als normal.

Achte auf deine Ernährung dann passt alles,

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Wenn der beamte schlecht drauf, kann er die bekannten Maßnahmen anordnen. 

Muss er aber nicht.

Wenn das jetzt nur 7 km/h waren interessiert das keinen. Wenn das jedoch öfters vorkommt, kann man skeptisch werden, ob du schon geeignet bist am Verkehr teilzunehmen. 

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Frag das am besten nen Anwalt


Kann das aber verstehen. Ausserdem heißt VW auch Audi, Skoda und für die besser betuchten auch Porsche und Bentley. 


Du hast viel Auswahl. Skoda z.B. ist jetzt nicht soo teuer. 

(Und viele mehr) ;)



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In Frankreich zählt auch das Blitzen von Hinten. Das spielt keine Rolle.

Also ich sag mal so.. Wenn du nicht mehr durch Frankreich fahren willst (die nächsten Jahre) kwürde ich es ignorieren. 

Aber nur, wenn du nicht mehr dadurch fahren willst.

In DE zählt das Foto kaum, kann ja jeder drin gesessen haben. 

In Frankreich ist das nur anders. 

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Naja also ich kann das nachvollziehen, doch gehört es zu der Erziehung dazu, dass man den Kindern auch Lehren erteilt.

Es ist gar fahrlässig von dir keine Haftpflicht zu haben, die kann man auch mit H4 bezahlen. Das ist keine Ausrede.

Nun denn das wird man jetzt nicht ändern können.

Das der Geschädigte zum Anwalt will ist mehr als klar.

Am besten ist es, du einigst dich mit demAUßERGERICHTLICH. Wer hier die Schuld hält, ist ja mehr als deutlich. 

Ich bin kein Autoverkäufer aber der Schaden kann echt in die tausene Gehen.

Plan a) Kredit aufnehmen um Schaden zu begleichen

Plan b) Auf die Güte des Geschädigten hoffen, und Ratenzahlung vereinbaren. Eventuell muss auch die ein oder andere sache von dir verkauft werden.

Damit dein Kind daraus lernt, nicht auf dumme Empfehlungen von seinen Freunden zu hören, würde ich das Taschengeld streichen.

Doch denk immer daran: Bestrafung sollte nur einen Sinn und zweck zu haben. Das Kind nicht unnötig unter Druck setztn (Was passiert ist, ist passiert) Doch sollte es sich bewusst werden, was es damit angerichtet hat.

Man kann dir wünschen, dass der Geschädigte keine Anzeige erstattet hat. Dein Kind ist strafmündig und ein Verfahren kostet Geld. (Verteidigung)

FERNER EMPFEHLE ICH DEN ABSCHLUSS EINER PRIV. Haftpflicht. das ist mehr als Überfällig. :)

Alles Gute

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