Hohen Vorschuss zurückfordern vom Anwalt?

Hallo. Es geht um einen Rechtsanwalt der uns seit Anfang an viel versprochen hat und nachdem er 15 tausend im voraus genommen hat nicht mehr auf Telefonanrufe reagiert geschweige denn zurückanruft. So etwas habe ich noch nicht erlebt bis jetzt. Ein seriöser anwalt nimmt normalerweise geld nachdem er Leistungen erbracht hat aber ok wir waren sehr naiv und zu diesem Zeitpunkt und haben zu viel von ihm erhofft. Der Mandant sitzt seit 5 Monaten in untersuchungshaft und der anwalt hat den Mandanten nur 3 mal besucht und die akten bekommen und durchgelesen und eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich verlief. Da er uns nicht mehr anruft finde ich dieses verhalten unangemessen und von diesem hohen Vorschuss möchte ich mindestens die Hälfte zurück weil das ist Betrug was dieser Anwalt gemacht hat. Naiven Leuten Geld aus der Tasche ziehen im Vorraus. Normalerweise muss er doch nach der Mandatsniederlegung seine erbrachten Leistungen ordnungsgemäß abrechnen wenn ein anderer Anwalt ihn dazu auffordert und den übrigen Überschuss von den 15 tausend zurückzahlen oder nicht? Er hat 3 mal seinen Mandanten besucht in all diesen Monaten, er hat eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich war und die Akten durchgelesen mehr nicht. Er zeigt null Engagement und wir möchten einen Teil unseres Geldes zurück und ihn kündigen. Er hatte vorher handschriftlich eine Vereinbarung geschrieben wegen diesen 15 Tausend euro pauschal im voraus mit unterschrift vom mandanten und hat ihn sozusagen dazu gedrängt zu unterschreiben und ihm druck gemacht einfach ein betrügerisches verhalten und der mandant hat viel von ihm erwartet und ihm geglaubt da der anwalt viel versprochen hat und am ende nichts dabei rumkam. Er ist so dreist das er sogar vor der 1. Hauptverhandlung noch 10 tausend haben wollte. Dieser fehler wird uns definitiv nicht mehr vorkommen aber ich wollte fragen ob wir einen teil vom vorschuss zurückfordern können weil er für 15 tausend keine vergleichsweise erbrachte Leistung gebracht hat und es sich beim Mandanten noch um die Untersuchungshaftphase handelt und der Anwalt nur bei der Haftprüfung ihn verteidigt hat mehr nicht. Bitte nur antworten wer sich damit auskennt und keine unnötigen kommentare. Danke.

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Sofortiges Darlehen bzw. Barauszahlung vom Jobcenter, Sozialamt o. Ä. - bis die Anträge (die ja 6-8 Wochen Bearbeitungsdauer haben) durch sind?

Guten Tag Ihr Lieben ich hoffe, das jemnd mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten kann.

Zur Situation: Ich wohne mit meiner Freundin gemeinsam seit mehreren Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung. Also zählen wir für die Behörden als Bedarfsgemeinschaft. Ich war nun 3 Wochen krankgeschrieben habe bis heute allerdings noch kein Krankengeld erhalten. Nun habe ich mich letzten Montag wieder arbeitssuchend gemeldet. Meine Freundin hat bis Mitte September gearbeitet – die Arbeitszeit war befristet und es war nur ein Minijob. Ich habe bis Ende August gearbeitet und wurde wegen meiner Krankschreibung durch die Zeitarbeitsfirma gekündigt. Seit Ende August haben wir beide kein Geld mehr erhalten. Die Krankenkasse sicherte mir immer wieder zu, dass das Geld angewiesen wurde. Wie gesagt, bis heute kam leider noch nichts nach. Gestern war Wochen wir gemeinsam beim Jobcenter um Grundsicherung zu beantragen – dieses dauert allerdings 6 – 8 Wochen Bearbeitungsdauer.

Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Grundsicherung in bar auszahlt? Bzw. dass das Jobcenter uns ein Darlehen auszahlen kann, bis die Anträge durch sind?

Wir haben unsern Vermieter rechtzeitig über unsere Lage aufgeklärt. Seit über 5 Jahren zahlen wir immer PÜNKTLICH Miete. Allerdings hat uns die Dame der Hausverwaltung heute Abend deutlich gemacht, dass sollten wir nicht umgehend zahlen, dass sie uns die Wohnung kündigen wollen und an jemand der zahlen kann vermieten will, da die Wohnung eine gute Lage etc. hat. Strom konnten wir natürlich auch noch nicht zahlen. Und mit der GEZ sind wir auch deutlich im Rückstand. Also wir haben aktuell keinen Cent um Lebensmittel oder die Kosten für Miete, Strom und was sonst ich so anfällt zuzahlen.

Wir würden die Wohnung ungern verlieren, nur weil das Arbeitsamt für die Berechnung des ALG1 meiner Freundin, (was knapp 400 Euro wären und somit auch nur die Hälfte der Kosten decken würde), sowie die Krankenkasse, die sich mit meinem alten AG der mich vor einem Monat gekündigt hat, nicht einig wird - sowie das Jobcenter wo e auch frühstensin 6 - 8 Wochen Geld geben würde. Das passt ja alles vorne und hinten nicht.......

Die eigentliche Frage die wir haben ist nun, ob wir morgen beim Jobcenter Bargeld ausgezahlt bekommen könnten, damit wir wenigstens etwas zu essen und weiteres zahlen können. Oder kann man sich an eine andere Behörde wie das Sozialamt wenden?

Ich bin Euch für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar.

Viele Grüße

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