Hallo liebe Forumsmitglieder,
mich würde mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren:
Mal angenommen, eine Person XY geht einer regulären Arbeit nach (kann auch eine Ausbildung sein) und verliert dann seinen Job. Unter der Prämisse, dass diese Person regulären Anspruch auf ALG I, müsste sie das ALG erst beantragen und dann eine gewisse Wartezeit für die Bearbeitung in Kauf nehmen. Hätte diese Person allerdings laufende Kosten und keine Ersparnisse, so würde es zu einem existenziellen Problem kommen.
Nun meine Frage dazu: Bestünde in solch einem Falle eine Möglichkeit oder sogar ein Anspruch auf einen Vorschuss von der Arbeitsagentur?
Könnte hier das Sozialamt auch eine Rolle spielen, wenn die Arbeitsagentur einen Vorschuss ablehnt (siehe § 42 SGB)?
Ich würde mich hier sehr über konstruktive Beiträge freuen.