Soweit ich das las wurde das Telekommunikationsgesetz Ende 2021 novelliert, wodurch ein Paragraph verschwand, der explizit (wenn auch unter schwammiger Formulierung) das Abhören des Polizeifunkes untersagte.
Im Internet konnte ich allerdings nicht genaueres dazu finden, keine Zweitquellen, die darauf Bezug nahmen.
Da mich das verwunderte würde mich interessieren, wie die rechtliche Lage da derzeit aussieht. Auch die praktische Lage wäre interessant (beispielsweise Informationen darüber, ob es so ein Gesetz effektiv überhaupt noch bräuchte oder ob der Polizeifunk inzwischen sowieso verschlüsselt wird).