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Klarna und Inkasso muss ich bezahlen?

Guten Abend zusammen,

Momentan habe ich folgende Situation:

Habe für eine Internetbestellung eine Rechnung über 14,94 € am 23.9.bekommen und über Klarna sofort bezahlt. Auf meinem Kontoauszug am 24.9. abgebucht

"24.09. Echtzeit-Überweisung 14,94 S Klarna. Damit war die Sache für mich erledigt.

Pustekuchen. Nach und Nach sind Mahnungen per email eingetrudelt, die ich für Fakes (im Spam Ordner) gehalten und gelösch habe.

Am 17.11. kam per Post eine LETZTE MAHNUNG: Daraufhin habe ich versucht das bei dem online Shop klarzustellen. Die Antwort: Wir haben nichts mit der Buchhaltung zu tun, bitte an Klarna wenden.

Auf der Kundendienstseite habe ich im Chat erklärt, dass ich bezahlt habe und eine (natürlich vollständige) Kopie meines Kontoauszuges geschickt. Wurde bemängelt, dass eine bestimmte Vorgangsnummer fehlt. (Hatte RechnNr. und Datum) angegeben. Das Ergebnis: "das ist zu speziell für uns. Wir geben es an unsere Fachabteilung weiter. Die Meldet sich. Wörtlich" Wir lassen Sie nicht im Stich

Keine Rückmeldung. Dafür eine mail am 2. 12. von COEO InkassoHat sich niemand gemeldet. Dafür kam am 2. 12. ein Brief von COEO Inkasso

Klarna hat uns gebeten, wegen einer offenen Rechnung Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Diese Rechnung resultiert aus Ihrer folgender Online-Bestellung: vom 22.09.2020 bei

Informationen zu unserer Beauftragung und zur offenen Forderung haben wir Ihnen parallel auch per Brief zugesandt; dieser sollte Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Der Brief ist noch nicht da.

Klarna hatte Sie hierzu am 20.10.2020 erstmalig angemahnt. Die genaue Zusammensetzung der nun offenen Forderung in Höhe von 72,63 € können Sie der nachfolgenden Forderungsaufstellung entnehmen.

Forderungsaufstellung

Auftraggeber:

Klarna Bank AB (publ)

Hauptforderung gemäß unten stehender Forderungsbegründung

18,54 €

Verzugszinsen gem. § 288 BGB bis 02.12.2020

0,09 €

Inkassokosten entsprechend einer 1,0 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG* aus 18,54 €

45,00 €

Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG*

9,00 €

Gesamtbetrag

72,63

*mit dem Gläubiger im Rahmen des § 4 Abs. 5 RDGEG vertraglich vereinbartes Honorar

Forderungsbegründung

gem. § 11a RDG

Warenlieferung vom 28.09.2020

14,94 €

Jetzt habe ich nochmal meinen Kontoauszug von damals angesehen und jetzt festgestellt, dass ich eine Rückzahlung von Klarna am 29.9. , also eine Woche später bekommen habe. Steht nur RETOUR darauf. Konnte nichts damit anfangen.

Was soll ich jetzt machen oder gar nichts machen?

Hat Jemand dasselbe Problem. Danke fürs Durchlesen

 

Warenlieferung vom 28.09.2020

14,94 €

22.09.2020

Rg. Nr. 4160841220437 Ihre Bestellung vom 22.09.2020 bei

 Mahnkosten vom 20.10.2020

3,60 €

22.09.2020

Jetzt habe ich nochmal meinen Kontoauszug von damals angesehen und jetzt festgestellt, dass ich eine Rückzahlung von Klarna am 29.9. , also eine Woche später bekommen habe. Steht nur RETOUR darauf. Konnte nichts damit anfangen.

Was soll ich jetzt machen oder gar nichts machen?

 

Recht, coeo Inkasso, Klarnarechnung

Inkassogebühren problemlos ignorieren (Klarna / coeo)?

Hallo,

habe Ende Mai bei ASOS bestellt und wollte den Betrag dann in Raten an Klarna abbezahlen, so wie ich es bereits aus vorherigen Käufen kannte.
Habe die erste Ratenzahlung dann auch fristgerecht überwiesen. 

Gewundert habe ich mich dann als die erste Mahnung von Klarna kam in der stand, dass ich nicht bezahlt habe und sie mir Verzugskosten berechnen. Die Mahnung habe ich angehängt.
Jedenfalls steht oben "Ratenkauf ab ...", weshalb ich diesen Betrag dann fristgerecht überwiesen habe.
Dann kam einige Zeit später ein Schreiben von coeo Inkasso, welche den gesamten Restbetrag und zuzüglich Verzugskosten, Verzugszinsen und eben eine Inkassogebühr einforderten. Habe dann den offenen Restbetrag (ca. 350 €) zuzüglich Verzugskosten und -zinsen an Klarna direkt überwiesen und auf dem Schreiben von coeo Inkasso angekreuzt, dass ich bereits bezahlt habe.
Nun kam heute ein Schreiben, dass das geprüft wurde und ich eben erst nach deren Aufforderung bezahlt habe, weshalb ich noch die ca. 70 € hohen Inkassogebühren bezahlen muss - was ich halt definitiv nicht einsehe, WEIL es meiner Meinung nach klar war (auch schon durch konkludentes Handeln), dass ich in Raten bezahlen möchte und diese eben auch immer fristgerecht überwiesen habe.

Man muss dazu sagen, dass ich Klarna irgendwann zwischen erster Mahnung und Überweisung des Restbetrages kontaktiert habe und diese meinten, dass sie nichts mehr damit zu tun haben und dass man hätte die Rechnung in einen Ratenkauf umwandeln müssen (wovon nichts auf der Mahnung steht).

Kann ich die Inkassogebühren problemlos ignorieren und weiterhin nicht bezahlen?
Habe mehrfach gelesen, dass das gehen soll, allerdings hatte noch niemand das gleiche Problem wie ich.

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Recht, Ratenkauf, Inkassogebühren, Klarna, coeo Inkasso, Wirtschaft und Finanzen

Monika Mumm, Klarna, Coeo?

Hallo, Ende letzten Jahres habe ich eine Bestellung getätigt die über Klarna abgewickelt wurde. Mit der Zahlung der Bestellung habe ich mir ca. 1 Monat Zeit gelassen (Versäumnis meinerseits). Eine Rechnung bzw. Mahnung von Klarna habe ich nie erhalten. Auf Grundlage meiner Bestellung habe ich am 04.01. von meinem Konto abgehend eine Zahlung an Klarna geleistet. Am 05.01. ging bei mir ein Schreiben von Coeo Inkasso ein, mit meines Erachtens völlig überzogenen Inkassokosten. Nach einem sehr unfreundlichen Telefonat mit Coeo habe ich gegen das Schreiben Widerspruch erhoben und per Einschreiben verschickt. Nun habe ich Post von einer "Anwältin" Monika Mumm erhalten, welche von mir exakt den Betrag der Inkassokosten anfordert. Ich habe hier schon einiges gelesen über die dubiosen Praktiken. Mich würde aber eine aktuelle Meinung/Erfahrungsbericht darüber interessieren.

Ich wollte mich nochmal zum Sachverhalt melden und den derzeitigen Stand mitteilen. Ich habe dem letzten Schreiben von Frau Mumm widersprochen mit Versendedatum 21.05.. Mittlerweile hat mich am 27.05. ein weiteres Schreiben erreicht, dass ich nicht auf Ihr Schreiben reagiert hätte und Sie zum 06.06. einen Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids festsetzt. Datum des Schreibens 20.06. (7 Tage für die Zustellung eines Briefes, trotz Feiertag, erscheint mir sehr fragwürdig, ebenso wie die Tatsache, dass der Brief angeblich einen Tag vor der Versendung meines Widerspruchs erstellt wurde). Auf meine Widersprüche dem Inkassobüro gegenüber oder auf meinen Widerspruch Frau Mumm gegenüber wurde bisher nicht eingegangen. 

Inkasso, Klarna, coeo Inkasso