Zweitname auf Führerschein anders als auf Ausweis?
Guten Tag,
derzeit mache ich meine Fahrschule und habe die Theorieprüfung hinter mir. Dort bekam ich das Schreiben der Dekra und musste feststellen, dass bei meinem Zweitnamen "André", der Querstrich über dem "e"(also Andre - auf dem Ausweis ist dieser wiederum richtig) vergessen wurde, obwohl ich diesen im Führerscheinantrag so angegeben habe. Habe es auch schon der Führerscheinbehörde gemeldet. Diese meinten aber, dass sie keine Änderungen am Namen vornehmen dürfen und ich dafür erst wieder zum Bürgeramt rennen muss. Daher die Frage: Ist es so wichtig, dass der Querstrich auch auf dem Führerschein sein muss oder ist dies bei z.B. einer Polizeikontrolle nicht nennenswert?
Gruß
3 Antworten
Entscheidend zur Berechtigung ein Kraftfahrzeug zu führen ist die Fahrerlaubnis und nicht der Führerschein als solcher. Der Führerschein ist lediglich ein Dokument, welches der Polizei beweist, daß eine Fahrerlaubnis vorliegt.
Ein (hier leicht) falsch geschriebener Name im Führerschein hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis - daher ist das zunächst unerheblich - man sollte das aber ändern lassen...
Ich habe so dass Gefühl, dass in deinem nächsten Ausweis das diakritische Zeichen ebenfalls fehlen wird. Wenn die Führerscheinbehörde sagt, dass sie das nicht ändern darf, dann hat sie den Namen so aus dem Melderegister übernommen.
Daher solltest du mal in der Meldebehörde nachfragen. Wenn das é dort richtig vermerkt ist, dann liegt der Fehler bei der Behörde, es sei denn, diese hat sich eine Software andrehen lassen, die das so nicht darstellen kann. Dann dürfte die Behörde das schon ändern, kann aber nicht.
Wie die anderen aber schon schrieben: Der Unterschied ist marginal, das wird keine Probleme mit sich bringen.
Das interessiert bei einer Kontrolle keinen