Zuzahlungsbefreiung für was gilt es?

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Eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse, wie du sie von der DAK hast, bedeutet, dass du von den gesetzlichen Zuzahlungen für bestimmte medizinische Leistungen befreit bist. Diese Befreiung gilt in der Regel für:

1. **Arzneimittel und Verbandmittel**: Verschreibungspflichtige Medikamente, die von einem Arzt verordnet werden.

2. **Hilfsmittel**: Dazu gehören Rollstühle, Krücken, Hörgeräte etc., die von der Krankenkasse als notwendig anerkannt werden.

3. **Krankenhausaufenthalte**: Zuzahlungen für stationäre Aufenthalte im Krankenhaus.

4. **Rehabilitationsmaßnahmen**: Kostenbeteiligungen für genehmigte Reha-Maßnahmen.

5. **Fahrkosten**: Unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei medizinisch notwendigen Transporten.

### Gilt die Zuzahlungsbefreiung auch für Schlafmittel?

Ja, grundsätzlich gilt die Zuzahlungsbefreiung auch für verschreibungspflichtige Schlafmittel, sofern sie von einem Arzt verordnet werden und von der Krankenkasse als erstattungsfähig anerkannt sind. Wenn der Arzt dir also ein Schlafmittel verschreibt, sollte die Zuzahlungsbefreiung dafür gelten, und du müsstest die gesetzliche Zuzahlung (in der Regel 5 bis 10 Euro) nicht leisten.

### Schritte zur Klärung:

1. **Arztbesuch**: Besprich deine Schlafprobleme mit deinem Arzt und lass dir bei Bedarf ein Schlafmittel verschreiben.

2. **Rezepteinlösung**: Reiche das Rezept in der Apotheke ein und weise auf deine Zuzahlungsbefreiung hin.

3. **Krankenkasse kontaktieren**: Falls du unsicher bist, ob das Schlafmittel von der Zuzahlungsbefreiung umfasst ist, kannst du direkt bei deiner Krankenkasse (DAK) nachfragen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Zuzahlungsbefreiung nur für verschreibungspflichtige Medikamente gilt. Freiverkäufliche Schlafmittel, die ohne Rezept erhältlich sind, fallen nicht unter diese Befreiung und müssen selbst bezahlt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du dir ein Privatrezept rausstellen lässt, musst du diese Kosten tragen.

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss man meist ca. 5 € selber zahlen. Diese Zuzahlung musst du nicht mehr bezahlen.

Bei Ergotherapie oder Physiotherapie zahlt man auch ca. 25 € pro Rezept; das musst du auch nicht mehr zahlen.

Bei Hilfsmitteln, wie einem Rollstuhl z. B. zahlt man meist ca. 10 €. Auch davon wärst du befreit.