Zusicherung zum Umzug?

gufrastella  14.11.2021, 18:24

entschieden wurde, wird, oder werden wird?

Peachy999 
Fragesteller
 14.11.2021, 18:36

Da steht .. erfolgt eine Entscheidung zu ihren Gunsten

gufrastella  14.11.2021, 18:47

Schreib doch bitte mal den ganzen Satz, das ist sicher so ein Amtsdeutsch, oder?

Peachy999 
Fragesteller
 14.11.2021, 18:57

Im Rahmen der ermessenausübung unter Berücksichtigung der wohnungsmarktlage sowie der Besonderheiten des Einzelfalls erfolgt eine Entscheidung zu ihren Gunsten.

2 Antworten

Das bedeutet erst einmal nur, dass Du die Zusicherung vom Jobcenter für deinen Aus bzw. Umzug bekommen hast.

Nun musst Du dem Jobcenter entsprechende angemessene Mietangebote unterbreiten und dann entscheidet das Jobcenter ob diese nach dem SGB - ll angemessen und bewilligt werden oder zu hoch und abgelehnt werden.

Dann müsstest Du weiter nach angemessenen Wohnraum suchen, erst nach schriftlicher Bewilligung der Kostenübernahme sollte dann auch der Mietvertrag unterschrieben werden.

Bei Bedarf kann dann auch ein schriftlicher formloser Antrag auf ein zinsloses Darlehen für die Kaution gestellt werden und bei der ersten eigenen Wohnung bei Bedarf einen Antrag auf Erstattungsantrag der Wohnung, oder z.B.nach einer Trennung vom Partner.

Solltest Du dem Jobcenter schon Mietangebote vorgelegt haben, dann wäre dein Antrag auf Übernahme auch bewilligt, aber das musst Du ja selber wissen.

Hallo Peachy999!

Die Entscheidung ist zu deinen Gunsten getroffen worden, die Kosten werden übernommen.

LG und guten Umzug!

gufrastella