Zoll bei Bestellung einer E-Gitarre aus dem Ausland?

4 Antworten

Also ich habe vor Jahren eine gebrauchte 91er Burny RLG-85 Teaburst direkt aus Osaka bestellt. Hatte vorher abgeklärt, daß die auch schön leicht ist (wiegt nur 3,7 kg).

Das ist eine der besten Gitarren, die ich habe, und unterm Strich war sie trotz Zoll auch noch extrem billig.

"...was mich beim Zoll erwartet."

Die Leute beim Zoll sind total freundlich. Die kennen mich inzwischen auch schon fast mit Vornamen. Du nimmst halt Deine Rechnung mit und weist denen nach, wie teuer das Teil genau war und zahlst darauf dann eben Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll. Und danach darfst Du das Paket mitnehmen.


Das würde ich mir sehr gut überlegen. Erstens schon wegen des Zolls und der Einfuhrgebühr.

Aber der zweite Aspekt ist, was machst Du bei einer Reklamation? Du kannst im Nicht-EU-Ausland kein deutsches Recht durchsetzen.

Bei der Einfuhr von entgeltlichen Postsendungen verhält es sich grundsätzlich wie folgt:

- Postsendungen bis zu einem W a r e n w e r t von 22,00 Euro sind einfuhrabgabenfrei.

- Für Postsendungen mit einem Warenwert über 22,00 Euro müssen Sie 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer (= dt. MwSt) zahlen.

- Übersteigt der Warenwert 150,00 Euro müssen Sie zusätzlich zu den 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll zahlen.

Es werden vom Warenwert keine "Freibeträge" abgezogen. Bei der Anwendung der o.g. Wertgrenzen kommt es n i c h t darauf an, ob die Waren gewerblich oder zu privaten Zwecken verwendet werden.