Zoll bei Bestellung einer E-Gitarre aus dem Ausland?
Hallo Leute,
ich überlege mir, ob es sich lohnt, eine E-Gitaare aus dem Ausland zu bestellen. Die Kosten des Versands sind mir schon bewusst, aber ich habe keine Ahnung, was mich beim Zoll erwartet. Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation? Alle Links zur Seite des Zollamts sind leider nicht verfügbar.
Der wahrscheinliche Preis der E-Gitarre ist ungefähr 400 Euro. Möglicherweise kommt die E-Gitarre aus einem Nicht-EU-Staat.
Danke,
4 Antworten
Also ich habe vor Jahren eine gebrauchte 91er Burny RLG-85 Teaburst direkt aus Osaka bestellt. Hatte vorher abgeklärt, daß die auch schön leicht ist (wiegt nur 3,7 kg).
Das ist eine der besten Gitarren, die ich habe, und unterm Strich war sie trotz Zoll auch noch extrem billig.
"...was mich beim Zoll erwartet."
Die Leute beim Zoll sind total freundlich. Die kennen mich inzwischen auch schon fast mit Vornamen. Du nimmst halt Deine Rechnung mit und weist denen nach, wie teuer das Teil genau war und zahlst darauf dann eben Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll. Und danach darfst Du das Paket mitnehmen.
Dieser Link funktioniert bei mir.
Da findest du eigentlich alle Infos.
Das würde ich mir sehr gut überlegen. Erstens schon wegen des Zolls und der Einfuhrgebühr.
Aber der zweite Aspekt ist, was machst Du bei einer Reklamation? Du kannst im Nicht-EU-Ausland kein deutsches Recht durchsetzen.
Bei der Einfuhr von entgeltlichen Postsendungen verhält es sich grundsätzlich wie folgt:
- Postsendungen bis zu einem W a r e n w e r t von 22,00 Euro sind einfuhrabgabenfrei.
- Für Postsendungen mit einem Warenwert über 22,00 Euro müssen Sie 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer (= dt. MwSt) zahlen.
- Übersteigt der Warenwert 150,00 Euro müssen Sie zusätzlich zu den 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll zahlen.
Es werden vom Warenwert keine "Freibeträge" abgezogen. Bei der Anwendung der o.g. Wertgrenzen kommt es n i c h t darauf an, ob die Waren gewerblich oder zu privaten Zwecken verwendet werden.
http://importeur-werden.de/vorsicht-bei-import-von-musikinstrumenten/
Bei einem Nicht EU-Staat fallen in jedem Fall 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf Warenwert + Versandkosten an.
Für Musikinstrumente liegt der Zollsatz zwischen 3,2% und 3,7% des Warenwertes.