Zippo Feuerzeugbenzin im Flugzeug?

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Hier kommt ein Info-Auszug aus der offiziellen ICAO-Tabelle, also der, welche die Luftfahrtbehörden als verbindlich veröffentlicht haben.

"Tabelle 8-1 ICAO T. I. 2013/2014 International Civil Aviation Organization - Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air"

N/A bedeutet „Not Applicable“, also „nicht anwendbar“ bzw. „entfällt“, d. h., diese Gegenstände dürfen überhaupt nicht mitgenommen werden. 

"Kleines Feuerzeug“ (Diese Regel gilt auch für "Feuerzeuge mit „blauer Flamme“ mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung" - Ob z. B. ein ZIPPO jetzt darunter fällt, weiß ich nicht) 

a) Höchstens eins pro Person;

b) Für den persönlichen Gebrauch bestimmt; und

c) Darf nur verflüssigtes Gas und keinen anderen, nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff, enthalten.

1) Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck NEIN 

2) Erlaubt im oder als Handgepäck NEIN 

3) Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt JA 

4) Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich NEIN 

5) Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden NEIN 

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"Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen“ (Diese Regel gilt auch für "Feuerzeuge mit „blauer Flamme“ ohne einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung" - Ob z. B. ein ZIPPO jetzt darunter fällt, weiß ich nicht)

1) Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck NEIN 

2) Erlaubt im oder als Handgepäck NEIN 

3) Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt NEIN 

4) Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich N/A 

5) Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden N/A 

Grundsätzlich verboten!  

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"Feuerzeuge mit „blauer Flamme“, mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung"

a) Höchstens eins pro Person;

b) Für den persönlichen Gebrauch bestimmt; und

c) Darf nur verflüssigtes Gas und keinen anderen, nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff, enthalten.

1) Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck NEIN 

2) Erlaubt im oder als Handgepäck NEIN 

3) Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt JA 

4) Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich NEIN 

5) Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden NEIN 

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"Feuerzeuge mit „blauer Flamme“, ohne einen Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung"

1) Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck NEIN 

2) Erlaubt im oder als Handgepäck NEIN 

3) Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt NEIN 

4) Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich N/A 

5) Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden N/A 

Generell verboten!  

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Also das ZIPPO u. U. ja, aber dann ohne Feuerzeugbenzin. 

Im Zweifelsfall lieber die Airline Deines Vertrauens fragen. 

Benzinfeuerzeuge fallen unter das Verbot, darfst du weder im Koffer noch im Handgepäck mitnehmen - wird also ersatzlos eingezogen.

Anders ist es mit einem Gasfeuerzeug.

Im Koffer darfst du keine Feuerzeuge transportieren,  die entnimmt der Zoll. Musst du im Handgepäck mitnehmen.

Kannst du vergessen, stell ma vor das entzündet sich aus irgendeinem grund, was machste dann?