Zander als Beifang in Schonzeit?

1 Antwort

Mache ich mich damit strafbar wenn ich ihn nicht gezielt angel?

Nein, keine Sorge; steht so auch in deren Richtlinien (sh. u.). Nur dass Du Deinen ungewollten Fang umgehend zurücksetzt bzw. wie du mit einem umgehst, der sich nicht vom Haken lösen lässt, ist wichtig:

g) Kann der Haken im Rachen eines nach Zeit und Maß zurückzusetzenden Fisches nicht verletzungsfrei entnommen werden, so ist dieser Fisch unverzüglich zu töten. Das abgetrennte Vorfach mit Haken ist zu Kontrollzwecken im Fisch zu belassen.
8. Bei Verstößen gegen die Fischereiordnung wird die Fischereierlaubnis ohne Entschädigung sofort entzogen. In schweren Fällen ist mit Strafanzeige zu rechnen.

(Auszug aus http://www.stadtfischer-immenstadt.de/Neuer%20Ordner/tageskarten.htm)

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrene Anglerin inkl. mehrerer EU-Rekord-Brüche