Zander als Beifang in Schonzeit?
Hi,
Ich habe vor gegen Ende Mai für ein bis zwei Tage an den Großen Alpsee Hechtangeln zu gehen. Allerdings hat dort der Zander verlängerte Schonzeit bis zum ersten Juni, und es ist ja schon durchaus möglich dass ein Zander einen Hechtköder nimmt. Mache ich mich damit strafbar wenn ich ihn nicht gezielt angel? Freilassen ist ja dann glaube ich selbstverständlich, aber würde ich eine Strafe bekommen wenn ich ihn als Beifang fange?
Als Info, Ich plane Wobbler und Jerkbaits in einer Größe von etwas über 10cm zu fischen, sowie Naysgummifische in 15cm.
Vielen Dank für die Hilfe.
1 Antwort
Mache ich mich damit strafbar wenn ich ihn nicht gezielt angel?
Nein, keine Sorge; steht so auch in deren Richtlinien (sh. u.). Nur dass Du Deinen ungewollten Fang umgehend zurücksetzt bzw. wie du mit einem umgehst, der sich nicht vom Haken lösen lässt, ist wichtig:
g) Kann der Haken im Rachen eines nach Zeit und Maß zurückzusetzenden Fisches nicht verletzungsfrei entnommen werden, so ist dieser Fisch unverzüglich zu töten. Das abgetrennte Vorfach mit Haken ist zu Kontrollzwecken im Fisch zu belassen.
8. Bei Verstößen gegen die Fischereiordnung wird die Fischereierlaubnis ohne Entschädigung sofort entzogen. In schweren Fällen ist mit Strafanzeige zu rechnen.
(Auszug aus http://www.stadtfischer-immenstadt.de/Neuer%20Ordner/tageskarten.htm)