Zahlt die Versicherung auch nachträglich?

3 Antworten

Es sollte ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Schadensmeldung und Reparaturausführung liegen.

Zudem sollte das Schadensbild vom Installateur für die Meldung an die Versicherung dokumentiert werden.

Im Übrigen zahlt die Versicherung immer erst dann, wenn ein Schaden behoben ist und die Versicherung ihre Einstandspflicht erkannt hat.

Eine Ausnahme bilden mögliche Vorschüsse bei anerkannten Wasser- Sturm- oder Feuerschäden.

Dann reicht man die Rechnung für den Handwerker ein.

Ja, Du musst die Rechnung des Handwerkers bei Deiner Versicherung einreichen, dann bekommst Du das Geld auf Dein Konto überwiesen.