Zahlt die Versicherung?

2 Antworten

Vermutlich ja. Das hat ja keine Auswirkung auf den Diebstahl. Muss natürlich ne Teilkasko haben.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher Fahrzeugbrief im Auto war, hast du ggf. ein Problem damit die Eingntumsverhältnisse nachzuweisen. Jedoch gibt es mittlerweile die Ansicht, dass es nicht mehr zwingend so ist, dass wer den Brief in den Händen hat, auch Besitzer des Fahrzeuges ist.

bei Teil 1 ist das etwas unkritischer.

Die Versicherung wird also bezahlen. es KÖNNTE sein, dass man dir den Versuch eines Betruges unterstellt, so nach dem Motto: Auto verkauft, und als gestohlen gemeldet. dagegen kann man aber vorgehen.

Alopezie  23.06.2023, 10:37

Jedoch gibt es mittlerweile die Ansicht, dass es nicht mehr zwingend so ist, dass wer den Brief in den Händen hat, auch Besitzer des Fahrzeuges ist.

Wortlaut aufm dem Brief: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

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DonMelli 
Fragesteller
 23.06.2023, 11:18

Das Auto gehört mir ja nicht mal, es läuft über Finanzierung, somit stellt sich doch die Frage, des Verkaufs gar nicht, oder?

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